Entscheidungen zu § artikel22a B-VG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 2008/12/12 2005/12/0183

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG;VwGG;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Abtretung einer Bescheidbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof besteht keine Rechtsgrundlage. Schlagworte Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:20051... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.12.2008

RS Vwgh 2008/12/10 2005/17/0055

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG;VwRallg;
Rechtssatz: Das B-VG kennt - außer bei Strafgesetzen - kein Verbot rückwirkender Gesetzgebung. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Gesetzgeber damit in eine schutzwürdige Vertrauensposition des Steuerpflichtigen eingreift (vgl. beispielsweise Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Bundesverfassungsrecht10, Rn 494 und ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.2008

TE Vwgh Erkenntnis 1988/6/21 87/05/0087

Mit Eingabe vom 6. August 1985 beantragte die Stadt Wien beim Wiener Magistrat die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung einer städtischen Wohnhausanlage auf näher bezeichneten Liegenschaften im 19. Wiener Gemeindebezirk. Zu der für 2. September 1985 ausgeschriebenen mündlichen Verhandlung wurden die Beschwerdeführer als Nachbarn geladen, wobei das Projekt dahingehend umschrieben wurde, daß es sich um die Errichtung einer städtischen Wohnhausanlage mit 12 Stiegen, umfassend ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.06.1988

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