RS Vwgh 1969/3/27 0519/68

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Veröffentlicht am 27.03.1969
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

B-VG;
DP §14;

Rechtssatz

Bei der Qualifikation eines Beamten kann dessen Eigenschaft als Mitglied eines Fach- oder Dienststellenausschusses der Personalvertretung dann von Nachteil sein, wenn eine gesetzwidrige Vernachlässigung des Dienstes auf Grund der Tätigkeit in der Personalvertretung nachgewiesen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968000519.X02

Im RIS seit

24.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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