Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit E-Mail vom 21.08.2018 an das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die E-Mail-Adresse der Plattform fragdenstaat.at folgendes Auskunftsbegehren: "[...] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte: 1. Haben der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Kabinettsmit... mehr lesen...