Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.10.2016, Zl. W213 2003506-1/5E, wurde der 01.07.1982 als Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers neu festgesetzt (bisher: 14.11.1984). Die Zustellung des Erkenntnisses an die belangte Behörde erfolgte am 17.10.2016. 2. Mit Säumnisbeschwerde vom 22.11.2017 machte der Beschwerdeführer im Wege seiner rechtsfreundlichen Vertretung die Verletzung der Entscheidungspflich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin richtete am XXXX .2016 ein Ersuchen um Auskunft nach dem Auskunftspflichtgesetz an die Staatsanwaltschaft XXXX und begehrte zusammengefasst Auskünfte über eine von der Beschwerdeführerin bei der Staatsanwaltschaft XXXX eingebrachte Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch gemäß § 302 Abs. 1 StGB im Zusammenhang mit einer BürgerInnenversammlung gemäß § 104 lit. c der XXXX Stadtverfassung. 2. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Bereich des Bundes-Personalvertretungsgesetzes normiert § 41d Abs 1 eine Senatszuständigkeit bei Beschwerden gegen Bescheide der Aufsichtsbehörde. Hier liegt eine Säumnisbeschwerde an den Zentralwahlausschuss vor. Für deren Behandlung besteht Einzelrichterzuständigkeit. Die Mitglieder des Dienststellenausschusses (DA) der Zentralleitung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), XXXX , stellten an den Zentralwahlausschuss des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 03.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter Verwendung des Formulars BGBl. II 282/2010. Dabei führte er begründend aus, dass bei der Festsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung seine Schulzeiten vor dem 18. Geburtstag - dem Urteil des EuGH vom 11.11.2014, C-530/13 - anzurechnen seien und § 66 Abs. 2 RStDG idF BGBl. I 82/2010 nicht anzuwenden sei, womit die 2. Gehalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 1. Dezember 2016 beantragte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde die Feststellung, dass für den Beschwerdeführer keine Gebühren- und Entgeltpflicht nach dem Rundfunkgebührengesetz bestehe. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass am Standort des Beschwerdeführers ein älteres DVBT1-Gerät betrieben werde, welches ausschließlich - nach der erfolgten Umstellung vom 27. Oktob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist gemäß § 17 Abs. 1 PTSG der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit an das Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG (in der Folge: belangte Behörde) gerichtetem Schreiben vom März 2013 beantragte der Beschwerdeführer, das Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG (in der Folge: belangte Behörde) möge einen Feststellungsb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am 25.09.1969 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor (Einstufung A2/5) im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Antrag vom 21.04.2010, verbessert durch Formularantrag vom 14.10.2011 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit verfahrensgegenständlichem Schreiben vom 29.05.2018 gerichtet an die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres, Senat 1, stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Ausschluss des Senatsmitgliedes XXXX wegen dessen Befangenheit. Ausgeführt wurde, dass der Betreffende als Senatsmitglied eines den Beschwerdeführer betreffenden Disziplinarverfahrens, geführt von der Di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin richtete am XXXX ein Ersuchen um Auskunft nach dem Auskunftspflichtgesetz (AuskPflG) an XXXX (Beschwerdegegnerin). Mit Schreiben vom XXXX .2016 gab die Beschwerdegegnerin bekannt, kein Adressat des AuskPflG zu sein. Eine bescheidmäßige Ablehnung komme aus einer mangelnden Behördeneigenschaft nicht in Betracht. Mit Schriftsatz vom XXXX .2016 wurde von der Beschwerdeführerin eine Säumnisbeschwerde eingebracht. Mit Schreiben v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der in Wien wohnhafte BF ist Wehrpflichtiger der Miliz (Dienstgrad Zugsführer) und stellte am 02.01.2018 einen Antrag auf Erstellung eines Laufbahnbildes für Offiziere des Expertendienstes (1.)und Anmeldung zum nächsten Ausbildungslehrgang "Experte" (2.) an das Militärkommando XXXX (wenn im Folgenden die Abkürzung MilKdo ohne Zusatz verwendet wird, ist das MilKdo XXXX gemeint), wo er als Experte Kulturgüterschutz beordert ist. 2. Am 09.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: In seiner an das Bundesverwaltungsgericht gerichteten Säumnisbeschwerde vom 17. September 2018 behauptet der Beschwerdeführer eine Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde. Diese habe bislang auf sein (auf das Auskunftspflichtgesetz gestütztes) Auskunftsbegehren vom 18. Juli 2018 nicht reagiert. Die belangte Behörde legte mit Schreiben vom 15. November 2018 die Beschwerde samt den Akten vor. In Ihrer gleichzeit... mehr lesen...
Zu I. Begründung: bzw. zu II.
Entscheidungsgründe: Zu römisch eins.
Begründung: bzw. zu römisch zwei.
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang 1.1. Mit Bescheid vom 09.04.2015 wurde durch die belangte Behörde in Spruchpunkt 2) festgestellt, dass dem Beschwerdeführer keine Leistungsabgeltung für den Zeitraum Oktober 2013 bis September 2014 gewährt wurde, da seine Vorgesetzten im Beurteilungszeitraum die geltenden Kriterien beurteilt haben und der ermittelte Prozentsatz zu dem Ergebni... mehr lesen...