Begründung: Dem Minderjährigen wurde mit rechtskräftigem Beschluss des Erstgerichts vom 2. 6. 2008 (ON U-73) für die Zeit vom 1. 3. 2008 bis 28. 2. 2011 gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG ein monatlicher Unterhaltsvorschuss in Titelhöhe von 180 EUR gewährt. Mit Schreiben vom 31. 8. 2010 (ON U-87) übermittelte der Jugendwohlfahrtsträger dem Erstgericht einen Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt vom 24. 8. 2010, wonach dem Minderjährigen ab 7. 7. 2010 eine Pension in der halben Höhe der Pensi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Johann Schneller (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Josef A*****, Pensionist, *... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des am 14. 12. 1992 geborenen mj. Andreas S***** war zuletzt zu einer Unterhaltsleistung von 123,54 EUR verpflichtet. Der Minderjährige bezog Unterhaltsvorschuss in dieser Höhe. Seit 26. 8. 2006 verbüßt der Vater eine Freiheitsstrafe in der Justizanstalt Leoben, sie wird voraussichtlich am 16. 6. 2008 enden. Diese Freiheitsstrafe führte nach § 89 Abs 1 ASVG zum Ruhen der Leistungsansprüche des Vaters aus der Pensionsversicherung. Gemäß § 89 Abs 5 ASVG erhalten... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1ASVG §89 Abs5UVG §4 Z3UVG §6 Abs2UVF §7 Abs1 Z2
Rechtssatz: Leistungen aus der Pensionsversicherung, die ein unterhaltsberechtigtes Kind auf Grund eines eigenen Anspruchs nach § 89 Abs 5 ASVG erhält, sind bei Berechnung des Unterhaltsvorschusses nach § 4 Z 3 UVG („Haftvorschuss") vom Richtsatz in Abzug zu bringen. Entscheidungstexte 4 Ob 69/07m Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezog vor dem 1. 6. 1994 Arbeitslosengeld, vom 1. 6. bis 3. 7. 1994 Krankengeld und vom 4. 7. bis 10. 7. 1994 wiederum eine Arbeitslosenunterstützung. Die beklagte Partei anerkannte nachträglich die Arbeitsunfähigkeit des in Österreich pflichtversicherten Klägers infolge Krankheit für die Zeit vom 11. 7. 1994 bis 7. 8. 1994 und erkannte dem Kläger Krankengeld zu. Der Kläger wurde zur Erledigung bestimmter Hilfsarbeitertätigkeiten auf einer Baustelle für die Ze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger befand sich vom 3. 8. 1999 bis 10. 3. 2000 in Untersuchungshaft. Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 10. 3. 2000 wurde er zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die erlittene Vorhaft vom 3. 8. 1999, 17.00 Uhr, bis 10. 3. 2000, 13.00 Uhr, wurde gemäß § 38 StGB auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet. Seit 10. 3. 2000 befindet sich der Kläger in Strafhaft. Der Kläger befand sich vom 3. 8. 1999 bis 10. 3. 2000 in Unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichts, wonach gegen die Verfassungsmäßigkeit der Ruhensbestimmung des § 58 Abs 1 Z 1 GSVG keine Bedenken bestehen und unter einer Freiheitsstrafe iSd §§ 89 Abs 1 ASVG bzw 58 Abs 1 GSVG auch eine solche zu verstehen ist, die eine Verwaltungsbehörde verhängt hat (Teschner/Widlar, MGA ASVG 61. ErgLfg FN 4 zu § 89 ASVG bzw MGA GSVG 49. ErgLfg FN 3 zu § 58 GSVG), ist zutref... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht nach den Feststellungen des Erstgerichtes seit 1. 4. 1989 von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter eine Invaliditätspension. In der Folge nahm der Kläger mit Wissen der beklagten Partei eine Beschäftigung bei einem privaten Bewachungsunternehmen auf. Infolge einer Erkrankung erhielt er aus diesem Dienstverhältnis vom 10. 2. 1999 bis 16. 3. 1999 sowie vom 18. 4. 1999 bis 29. 5. 1999 vom Dienstgeber Entgeltfortzahlung. Wei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung steht einer Partei ein subjektives Recht, dass ein Gericht von der Anfechtungsbefugnis gemäß Art 89 Abs 2 B-VG Gebrauch macht, nicht zu (vgl SSV-NF 8/88; 4/153 uva), weshalb der darauf zielende Antrag des Klägers zurückzuweisen ist. Nach ständiger Rechtsprechung steht einer Partei ein subjektives Recht, dass ein Gericht von der Anfechtungsbefugnis gemäß Artikel 89, Absatz 2, B-VG G... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1 Z1StVG §99StVG §166 Z2
Rechtssatz: Während der Dauer der unwiderrufenen Unterbrechung des Strafvollzuges nach §§ 166, 99 StVG ruhen die Leistungen aus der Krankenversicherung gemäß § 89 Abs 1 Z 1 ASVG nicht. Diese Zeiten, zu welchem Zweck auch immer die Unterbrechung bewilligt wurde, sind nicht Zeiten der Anhaltung. Entscheidungstexte 10 ObS 214/97m Entscheidungstext... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 22.4.1996 anerkannte die Beklagte in Punkt 1. den Unfall vom 1.2.1993 als Arbeitsunfall und den Anspruch auf Versehrtenrente ab 21.3.1993 an. Für die Folgen dieses Unfalles sowie eines Unfalles vom 23.6.1983 werde eine Gesamtrente als Dauerrente gemäß § 209 Abs 1 ASVG gewährt. Im Punkt 2. des Bescheides stellte die Beklagte die Versehrtenrente vom 22.6.1994 bis 31.1.1995 bzw die Gesamtdauerrente ab 1.2.1995 für die Dauer der Strafhaft bzw f... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1 Z1StVG §99StVG §166 Z2
Rechtssatz: Während der Dauer der unwiderrufenen Unterbrechung des Strafvollzuges nach §§ 166, 99 StVG ruhen die Leistungen aus der Krankenversicherung gemäß § 89 Abs 1 Z 1 ASVG nicht. Diese Zeiten, zu welchem Zweck auch immer die Unterbrechung bewilligt wurde, sind nicht Zeiten der Anhaltung. Entscheidungstexte 10 ObS 214/97m Entscheidungstext... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG; vgl zum Ruhen eines Pensionsanspruches nach § 58 Abs 1 Z 1 GSVG auch DRdA 1996, 416/44 und zum Pflegegeldanspruch SSV-NF 9/28). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkei... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1 Z1B-VG Art89GSVG §58 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Ruhensbestimmung des § 58 Abs 1 Z 1 GSVG bestehen keine Bedenken. Der Gesetzgeber überschreitet den ihm eingeräumten Gestaltungsraum nicht, wenn er für eine Zeit, für die für die Versorgung des Pensionisten während seiner Unterbringung in Strafhaft aus öffentlichen Mitteln in anderer Weise vorgesorgt wird, die Pensionsleistung sistiert. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1 Z1B-VG Art89GSVG §58 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Ruhensbestimmung des § 58 Abs 1 Z 1 GSVG bestehen keine Bedenken. Der Gesetzgeber überschreitet den ihm eingeräumten Gestaltungsraum nicht, wenn er für eine Zeit, für die für die Versorgung des Pensionisten während seiner Unterbringung in Strafhaft aus öffentlichen Mitteln in anderer Weise vorgesorgt wird, die Pensionsleistung sistiert. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1 Z1StGB §38
Rechtssatz: Bei dem die Anrechnung der Vorhaft auf Freiheits- und Geldstrafen anordnenden § 38 StGB handelt es sich um eine strafrechtliche Bestimmung, durch die die Dauer der zu verbüßenden Freiheitsstrafe verkürzt oder die verhängte Geldstrafe vermindert wird. Diese strafrechtliche Anrechnungsbestimmung hat keinerlei Auswirkungen auf die Auslegung der Wortfolge "solange der Anspruchsberechtigte ... eine Freihei... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1 Z1ASVG §90a Abs1
Rechtssatz: Da es sich bei § 89 ASVG um eine Bestimmung handelt, die das Ruhen eines erworbenen Leistungsanspruches anordnet, verbietet sich eine ausdehnende Auslegung, so dass unter den Begriff Freiheitsstrafe im Sinne des § 89 Abs 1 Z 1 ASVG nur eine Strafhaft fällt, nicht jedoch eine Untersuchungshaft, auch wenn diese nachträglich auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wird. Ent... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1 Z1StGB §38
Rechtssatz: Bei dem die Anrechnung der Vorhaft auf Freiheits- und Geldstrafen anordnenden § 38 StGB handelt es sich um eine strafrechtliche Bestimmung, durch die die Dauer der zu verbüßenden Freiheitsstrafe verkürzt oder die verhängte Geldstrafe vermindert wird. Diese strafrechtliche Anrechnungsbestimmung hat keinerlei Auswirkungen auf die Auslegung der Wortfolge "solange der Anspruchsberechtigte ... eine Freihei... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1 Z1ASVG §90a Abs1
Rechtssatz: Da es sich bei § 89 ASVG um eine Bestimmung handelt, die das Ruhen eines erworbenen Leistungsanspruches anordnet, verbietet sich eine ausdehnende Auslegung, so dass unter den Begriff Freiheitsstrafe im Sinne des § 89 Abs 1 Z 1 ASVG nur eine Strafhaft fällt, nicht jedoch eine Untersuchungshaft, auch wenn diese nachträglich auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wird. Ent... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1 Z3ASVG §122 Abs2 Z2ASVG §122 Abs4
Rechtssatz: Daß in Schutzfristfällen des § 122 Abs 2 Z 2 ASVG Leistungen nicht gewährt werden, wenn sich die betreffende Person ins Ausland begibt (§ 122 Abs 4 ASVG), stellt sich als eine Ausnahme von der Regel des § 89 Abs 1 Z 3 ASVG dar, wonach im allgemeinen die Leistungsansprüche bei Auslandsaufenthalt nur ruhen, hier jedoch ein Anspruch bei Auslandsaufenthalt gar nicht erst entsteht bzw... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1 Z3ASVG §122 Abs2 Z2ASVG §122 Abs4
Rechtssatz: Daß in Schutzfristfällen des § 122 Abs 2 Z 2 ASVG Leistungen nicht gewährt werden, wenn sich die betreffende Person ins Ausland begibt (§ 122 Abs 4 ASVG), stellt sich als eine Ausnahme von der Regel des § 89 Abs 1 Z 3 ASVG dar, wonach im allgemeinen die Leistungsansprüche bei Auslandsaufenthalt nur ruhen, hier jedoch ein Anspruch bei Auslandsaufenthalt gar nicht erst entsteht bzw... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1 Z3
Rechtssatz: Leistungsansprüche in der Pensionsversicherung gemäß § 89 Abs 1 Z 3 ASVG ruhen auch dann, wenn sich der Anspruchsberechtigte infolge höherer Gewalt oder Zufalles, also gegen seinen Willen und gezwungenermaßen, im Ausland aufhält und auch die Verbüßung einer - ob zu Recht oder nicht und unter welchen Begleitumständen immer verhängten - Freiheitsstrafe im Ausland gilt als Auslandsaufenthalt. ... mehr lesen...
Begründung: Der am 13.4.1927 geborene Kläger bezog seit 30.1.1976 eine zunächst befristete Invaliditätspension, die gemäß dem am 27.7.1978 vor dem Schiedsgericht der Sozialversicherung für Tirol zu 7 C II 23/78 geschlossenen Vergleich ab 1.12.1976 unbefristet weitergewährt wurde. Mit Bescheid vom 8.7.1982 sprach die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter aus, daß diese Invaliditätspension ab 1.5.1980 wegen Auslandsaufenthaltes des Klägers und Verbüßung einer Freiheitss... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1 Z3
Rechtssatz: Leistungsansprüche in der Pensionsversicherung gemäß § 89 Abs 1 Z 3 ASVG ruhen auch dann, wenn sich der Anspruchsberechtigte infolge höherer Gewalt oder Zufalles, also gegen seinen Willen und gezwungenermaßen, im Ausland aufhält und auch die Verbüßung einer - ob zu Recht oder nicht und unter welchen Begleitumständen immer verhängten - Freiheitsstrafe im Ausland gilt als Auslandsaufenthalt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 GASVG §89 Abs1 Z1JN §1 CIc
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rechtsweges für den Rückforderungsanspruch des Sozialversicherungsträgers, der eine ruhende Pension ausbezahlt hat, direkt gegen den Machthaber des Empfängers, der die Bezüge in Verwahrung genommen hat. Entscheidungstexte 2 Ob 75/68 Entscheidungstext OGH 02.05.1968 2 Ob 75/68 Veröff: EvBl 1968/422 S 6... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ein Leistungsanspruch aus der Unfallversicherung oder Pensionsversicherung nach dem ASVG ruht während einer Untersuchungshaft auch dann nicht, wenn diese nachträglich auf die Strafe angerechnet wird. Der Zeitpunkt, von dem an die Pension infolge einer nachfolgenden Strafhaft ruht, hängt ausschließlich von der strafgerichtlichen Entscheidung über die Anrechnung ab. Entscheidungstexte ... mehr lesen...