1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat bis zur Vorlage der Revision das Verwaltungsgericht und ab Vorlage der Revision der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbun... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat bis zur Vorlage der Revision das Verwaltungsgericht und ab Vorlage der Revision der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbun... mehr lesen...
1 Über den Komplementär der revisionswerbenden Partei M D wurde als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der revisionswerbenden Partei mit rechtskräftigen Straferkenntnissen des Magistrats der Stadt Wien jeweils vom 29. Mai 2013 aufgrund der Beschäftigung eines serbischen Staatsbürgers in der Zeit von 28. Jänner 2013 bis 5. Februar 2013, wegen Verstoßes gegen das Verbot der Beschäftigung von nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) hierzu nicht b... mehr lesen...
1 Über den Komplementär der revisionswerbenden Partei M D wurde als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der revisionswerbenden Partei mit rechtskräftigen Straferkenntnissen des Magistrats der Stadt Wien jeweils vom 29. Mai 2013 aufgrund der Beschäftigung eines serbischen Staatsbürgers in der Zeit von 28. Jänner 2013 bis 5. Februar 2013, wegen Verstoßes gegen das Verbot der Beschäftigung von nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) hierzu nicht b... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;AuslBG; GewO 1994 §87 Abs3; GewO 1994 § 87 heute GewO 1994 § 87 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 87 gültig von 28.... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;AuslBG; GewO 1994 §87 Abs3; GewO 1994 § 87 heute GewO 1994 § 87 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 87 gültig von 28.... mehr lesen...
I. 1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 28. Juni 2016 wurde dem Revisionswerber als handelsrechtlichem Geschäftsführer der L. GmbH vorgeworfen, dass am 18. April 2016 in G. im Zuge der Bauarbeiten betreffend die (näher beschriebene) „Betriebsentwicklung Süd“ (Spruchpunkt 1.) ein Graben auf einer Länge von rund 40 m auf eine Breite von ca. 3 m ausgegraben und nahezu auf ganzer Länge mit einem rund 1 m breiten Streifenfundament und ca. 19 Piloten versehen worde... mehr lesen...
I. 1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 28. Juni 2016 wurde dem Revisionswerber als handelsrechtlichem Geschäftsführer der L. GmbH vorgeworfen, dass am 18. April 2016 in G. im Zuge der Bauarbeiten betreffend die (näher beschriebene) „Betriebsentwicklung Süd“ (Spruchpunkt 1.) ein Graben auf einer Länge von rund 40 m auf eine Breite von ca. 3 m ausgegraben und nahezu auf ganzer Länge mit einem rund 1 m breiten Streifenfundament und ca. 19 Piloten versehen worde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ASVG AWG 2002 §26 Abs1 AWG 2002 §26 Abs3 AWG 2002 §26 Abs6 VStG §9 AWG 2002 § 26 heute AWG 2002 § 26 gültig ab 11.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2021 AWG 2002 § 26 gü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ASVG AWG 2002 §26 Abs1 AWG 2002 §26 Abs3 AWG 2002 §26 Abs6 VStG §9 AWG 2002 § 26 heute AWG 2002 § 26 gültig ab 11.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2021 AWG 2002 § 26 gü... mehr lesen...
Index: L94053 Ärztekammer Niederösterreich66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §112 Abs1;ASVG;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ §19 Abs1; ÄrzteG 1998 § 112 heute ÄrzteG 1998 § 112 gültig ab 27.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2006 ... mehr lesen...
Index: L94053 Ärztekammer Niederösterreich66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §112 Abs1;ASVG;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ §19 Abs1; ÄrzteG 1998 § 112 heute ÄrzteG 1998 § 112 gültig ab 27.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2006 ... mehr lesen...
1 1.1. Mit Bescheid vom 20. April 2016 wies der Revisionswerber (die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde) den Antrag des Mitbeteiligten vom 1. Februar 2016 auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich (Befreiung rückwirkend ab 1. Februar 2005) und auf Rückerstattung aller bisher entrichteten Beiträge ab. Der Mitbeteiligte erhob Beschwerde. 2 1.2. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 6. Juli 2016 bestätigte der Revisionsw... mehr lesen...
1 1.1. Mit Bescheid vom 20. April 2016 wies der Revisionswerber (die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde) den Antrag des Mitbeteiligten vom 1. Februar 2016 auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich (Befreiung rückwirkend ab 1. Februar 2005) und auf Rückerstattung aller bisher entrichteten Beiträge ab. Der Mitbeteiligte erhob Beschwerde. 2 1.2. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 6. Juli 2016 bestätigte der Revisionsw... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und der Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revis... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und der Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revis... mehr lesen...
Index: E3R E0520402066/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: 32004R0883 Koordinierung Soziale Sicherheit Art3 Abs1 lita;ASVG;
Rechtssatz: Beim KVG, das die schweizerische Krankenversicherung regelt, handelt es sich ebenso wie beim ASVG, das die österreichische Krankenversicherung regelt, um Rechtsvorschriften, die "Leistungen bei Krankheit" iSd Art. 3 Abs. 1 lit. a VO (EG) Nr. 883/2004 betreffen und... mehr lesen...
Index: E3R E0520402066/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: 32004R0883 Koordinierung Soziale Sicherheit Art3 Abs1 lita;ASVG;
Rechtssatz: Beim KVG, das die schweizerische Krankenversicherung regelt, handelt es sich ebenso wie beim ASVG, das die österreichische Krankenversicherung regelt, um Rechtsvorschriften, die "Leistungen bei Krankheit" iSd Art. 3 Abs. 1 lit. a VO (EG) Nr. 883/2004 betreffen und... mehr lesen...
I. römisch eins. 1 Die belangte Behörde stellte auf Grund eines Antrags der Revisionswerberin vom 14. April 2015 mit Bescheid vom 23. April 2015 fest, dass diese für ihren Sohn Matteo T. gemäß § 123 Abs. 4 Z 2 lit. a ASVG keine Anspruchsberechtigung (auf Leistungen aus der Krankenversicherung) habe. Sie führte aus, die Revisionswerberin sei bei der M. GmbH beschäftigt gewesen und beziehe seit der Geburt ihres Sohnes am 7. Februar 2015 bis zum 6. Februar 2016 Kinderbetreuungsge... mehr lesen...
I. römisch eins. 1 Die belangte Behörde stellte auf Grund eines Antrags der Revisionswerberin vom 14. April 2015 mit Bescheid vom 23. April 2015 fest, dass diese für ihren Sohn Matteo T. gemäß § 123 Abs. 4 Z 2 lit. a ASVG keine Anspruchsberechtigung (auf Leistungen aus der Krankenversicherung) habe. Sie führte aus, die Revisionswerberin sei bei der M. GmbH beschäftigt gewesen und beziehe seit der Geburt ihres Sohnes am 7. Februar 2015 bis zum 6. Februar 2016 Kinderbetreuungsge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG ist die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG ist die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Inter... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG ist die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG ist die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Inter... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde festgestellt, dass der Revisionswerber auf Grund seiner für die mitbeteiligte Gesellschaft im Zeitraum 1. Februar 2008 bis 31. Dezember 2011 ausgeübten Tätigkeit nicht als Dienstnehmer der Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem ASVG und der Arbeitslosenversicherung unterliege. Es ist nicht ersichtlich, dass dieses Erkenntnis gegenüber dem Revisionswerber einem Vollzug im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG zugänglic... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde festgestellt, dass der Revisionswerber auf Grund seiner für die mitbeteiligte Gesellschaft im Zeitraum 1. Februar 2008 bis 31. Dezember 2011 ausgeübten Tätigkeit nicht als Dienstnehmer der Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem ASVG und der Arbeitslosenversicherung unterliege. Es ist nicht ersichtlich, dass dieses Erkenntnis gegenüber dem Revisionswerber einem Vollzug im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG zugänglic... mehr lesen...
Mit dem beim Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erkenntnis wurden über den Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft und somit als Verantwortlichen gemäß § 9 Abs. 1 VStG wegen Übertretung des ASVG drei Geldstrafen von jeweils EUR 2.180,-- (Ersatzfreiheitsstrafen von jeweils sechs Tagen) verhängt. Mit dem beim Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erkenntnis wurden über den Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer einer... mehr lesen...
Mit dem beim Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erkenntnis wurden über den Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft und somit als Verantwortlichen gemäß § 9 Abs. 1 VStG wegen Übertretung des ASVG drei Geldstrafen von jeweils EUR 2.180,-- (Ersatzfreiheitsstrafen von jeweils sechs Tagen) verhängt. Mit dem beim Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erkenntnis wurden über den Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer einer... mehr lesen...