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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Pflichtversicherung nach dem ASVG - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde festgestellt, dass der Revisionswerber auf Grund seiner für die mitbeteiligte Gesellschaft im Zeitraum 1. Februar 2008 bis 31. Dezember 2011 ausgeübten Tätigkeit nicht als Dienstnehmer der Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem ASVG und der Arbeitslosenversicherung unterliege. Es ist nicht ersichtlich, dass dieses Erkenntnis gegenüber dem Revisionswerber einem Vollzug im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG zugänglich wäre.Nichtstattgebung - Pflichtversicherung nach dem ASVG - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde festgestellt, dass der Revisionswerber auf Grund seiner für die mitbeteiligte Gesellschaft im Zeitraum 1. Februar 2008 bis 31. Dezember 2011 ausgeübten Tätigkeit nicht als Dienstnehmer der Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem ASVG und der Arbeitslosenversicherung unterliege. Es ist nicht ersichtlich, dass dieses Erkenntnis gegenüber dem Revisionswerber einem Vollzug im Sinn des Paragraph 30, Absatz 2, VwGG zugänglich wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016080146.L01Im RIS seit
11.01.2017Zuletzt aktualisiert am
12.01.2017