Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen der Einvernahme durch die belangte Behörde am 30.6.2011 gab der BF an, von 16.2.2009-23.8.2010 bei der XXXX GmbH (in der Folge DG) als Hilfskraft geringfügig beschäftigt gewesen zu sein. Er sei von XXXX , XXXX und XXXX aufgenommen worden. Es sei ein Nettomonatslohn von Euro 265,34 vereinbart worden. Der Lohn sei auf sein Konto überwiesen worden. Seine Arbeitszeit sei immer freitags gewesen. Dazu sei er vo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 13.12.2011 beantragte Herr XXXX (in der Folge BF) einen Feststellungsbescheid über Versicherungspflicht sein Dienstverhältnis bei der XXXX (in der Folge DG) vom 11.5.2009 bis 28.2.2010 betreffend. Er sei geringfügig beschäftigt gewesen und nachträglich in Vollversicherung umgemeldet worden. 1. Mit Schreiben vom 13.12.2011 beantragte Herr römisch 40 (in der Folge BF) einen Feststellungsbescheid üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den
Spruch: sowie eine... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 13.11.2017 Norm: ASVG §4 Abs1 Z1 ASVG §4 Abs4 ASVG §410 ASVG §49 Abs3 ASVG §49 Abs3 Z28 ASVG §5 B-VG Art.133 Abs4PauschV Aufwandsentschädigung 2002 §1 Z1 VwGVG §28 Abs3 Satz2 ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 18.3.2015, VA-VR 18022179/15-Scha, stellte die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK) fest, dass Herr XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer, =BF) aufgrund seiner Beschäftigung beim Dienstgeber XXXX, 1180 Wien, in der Zeit von 18.2.2011 bis 3.1.2012 der Voll- und Arbeitslosenversicherung nach § 4 Abs 1 Z 1 ASVG und § 1 Abs 1 lit a AlVG unterlag. Zur
Begründung: führte die WGKK aus, der nu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Landesgerichtes XXXX als Arbeits- und Sozialgericht vom 19.10.2015 wurde das Verfahren bezüglich Herrn LXXXX WXXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) als klagende Partei gegen die Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Niederösterreich, als beklagte Partei zu XXXX bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsverfahrens durch den Versicherungsträger, nämlich zur Feststellung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 18.10.2013 wurde festgestellt, dass der Herr XXXX (in der Folge Mitbeteiligter, kurz MB) im Zeitraum 01.01.2010 bis 31.03.2011 hinsichtlich seiner ausgeübten Tätigkeit bei der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid (jeweils) vom 23.02.2012 stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als VGKK oder als belangte Behörde bezeichnet) fest, dass 1. XXXX im Zeitraum vom 17.01. bis 13.05.2011, 1. römisch 40 im Zeitraum vom 17.01. bis 13.05.2011, 2. XXXX im Zeitraum vom 29.01. bis 31.12.2007 und vom 25.02. bis 31.12.2008, 2. römisch 40 im Zeitraum vom 29.01. bis 31.12.2007 und vom 25.02. bis 31.12.2008, 3. XXXX im Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Bf stellte nach einer GPLA - Prüfung am 30.05.2012 den in Spruchpunkt A) II. zurückgewiesenen Antrag, mit welchem ausweislich des im vorgelegten Aktenmaterial ersichtlichen Streitstands letztlich ein Bescheid zwecks Klärung erwirkt werden sollte, ob Frau 1. Die Bf stellte nach einer GPLA - Prüfung am 30.05.2012 den in Spruchpunkt A) römisch zwei. zurückgewiesenen Antrag, mit welchem ausweislich des im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 04.03.2011, GZ XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführerin), VSNR: XXXX , aufgrund ihrer Tätigkeit als geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerin beim Dienstgeber Verein " XXXX ", XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführer), seit 01.05.2006 bis dato in keinem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis gemäß § 5 Abs. 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 14.01.2016 stellte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) fest, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) aufgrund seiner Tätigkeit als Taxilenker für den Dienstgeber XXXX (in der Folge: Mitbeteiligter) im Zeitraum vom 11.02.2011 bis 27.12.2013 sowie vom 18.06.2014 bis zum 14.12.2014 gemäß § 5 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Z. 3 des Allgemeinen Sozialve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Bei der XXXX Rechtsanwälte GmbH (in weiterer Folge Beschwerdeführerin genannt) fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden belangte Behörde genannt) festgestellt, dass diverse Personen als Dienstnehmer bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 1. Bei der römisch ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Bei der XXXX Rechtsanwälte GmbH (in weiterer Folge Beschwerdeführerin genannt) fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden belangte Behörde genannt) festgestellt, dass diverse Personen als Dienstnehmer bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 1. Bei der römisch ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Bei der XXXX Rechtsanwälte GmbH (in weiterer Folge Beschwerdeführerin genannt) fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden belangte Behörde genannt) festgestellt, dass diverse Personen als Dienstnehmer bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 1. Bei der römisch ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Bei der XXXX Rechtsanwälte GmbH (in weiterer Folge Beschwerdeführerin genannt) fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden belangte Behörde genannt) festgestellt, dass diverse Personen als Dienstnehmer bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 1. Bei der römisch ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Bei der XXXX Rechtsanwälte GmbH (in weiterer Folge Beschwerdeführerin genannt) fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden belangte Behörde genannt) festgestellt, dass diverse Personen als Dienstnehmer bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 1. Bei der römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse [GKK] hat mit oa. Bescheid ausgesprochen, dass die in der Anlage 1 zu gegenständlichem Bescheid namentlich angeführten Personen zu den dort angegebenen Beschäftigungszeiten auf Grund der für den Betrieb der XXXX [bP (beschwerdeführende Partei)] in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen Tätigkeit teils der Pflicht(Voll)-versicherung in der Kr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse [GKK] hat mit oa. Bescheid ausgesprochen, dass XXXX [BA] in der Zeit vom 01.12.2010 bis 05.05.2011 aufgrund der für die XXXX [bP (beschwerdeführende Partei)] in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen Tätigkeit der Pflicht(Teil)-Versicherung in der Unfallversicherung unterlegen sei. 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse [GKK] hat mit oa. Besc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des AMS Wien Huttengasse vom 05.01.2015, VSNR XXXX, wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum 24.11.2014 - 30.11.2014 gem. § 38 AlVG in Verbindung mit § 24 Abs. 2 AlVG verloren habe und es wurde eine Rückforderung gem. § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG in der Höhe von € 290,47 ausgesprochen. Die Beschwerdeführerin habe die Leistung aus der Arbeits... mehr lesen...