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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX stellte die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX , (im Folgenden: belangte Behörde) fest, dass XXXX , XXXX , (im Folgenden: ZN) am XXXX aufgrund seiner Tätigkeit für XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) der Teilversicherung in der Unfallversicherung unterliegt. Mit Bescheid vom römisch 40 stellte die Österreichische Gesundheitskas... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der Mitbeteiligten fand eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) für den Zeitraum XXXX statt. 1. Bei der Mitbeteiligten fand eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) für den Zeitraum römisch 40 statt. 2. Am XXXX beantragte der Beschwerdeführer die Ausstellung eines Bescheides betreffend die Feststellung seiner Versicherung in den Jahr... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 13.02.2019, VA/RB-SVZ-0360/2017, sprach die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, nun Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden belangte Behörde), nach Durchführung von gemäß § 412a ASVG veranlassten Ermittlungen aus, dass Frau XXXX , geboren XXXX (im Folgenden MB) aufgrund ihrer Beschäftigung bei der Beschwerdeführerin (im folgenden BF), als Fitness-Traineri... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 13.02.2019, VA/RB-SVZ-0360/2017, sprach die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, nun Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden belangte Behörde), nach Durchführung von gemäß § 412a ASVG veranlassten Ermittlungen aus, dass Frau XXXX , geboren XXXX (im Folgenden MB) aufgrund ihrer Beschäftigung bei der Beschwerdeführerin (im folgenden BF), als Fitness-Traineri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß § 39 AVG mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden können, wobei Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu berücksichtigen sind. Da es sich bei den gegenständlichen Verfahren W198 2244692-1 und W198 2244696-1 um idente Sachverhalte handelt, zumal es sich um zwei Dienstnehmer handelt, die an den gleichen Beschäftigungstagen betreten wurden, wird darüber in einem gemeinsamen E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß § 39 AVG mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden können, wobei Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu berücksichtigen sind. Da es sich bei den gegenständlichen Verfahren W198 2244694-1, W198 2244695-1 und W198 2244697-1 um idente Sachverhalte handelt, zumal es sich um drei Dienstnehmer handelt, die am gleichen Beschäftigungstag betreten wurden, wird darüber in einem gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß § 39 AVG mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden können, wobei Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu berücksichtigen sind. Da es sich bei den gegenständlichen Verfahren W198 2244694-1, W198 2244695-1 und W198 2244697-1 um idente Sachverhalte handelt, zumal es sich um drei Dienstnehmer handelt, die am gleichen Beschäftigungstag betreten wurden, wird darüber in einem gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß § 39 AVG mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden können, wobei Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu berücksichtigen sind. Da es sich bei den gegenständlichen Verfahren W198 2244692-1 und W198 2244696-1 um idente Sachverhalte handelt, zumal es sich um zwei Dienstnehmer handelt, die an den gleichen Beschäftigungstagen betreten wurden, wird darüber in einem gemeinsamen E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Einleitend ist festzuhalten, dass gemäß § 39 AVG mehrere Verwaltungssachen zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden können, wobei Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu berücksichtigen sind. Da es sich bei den gegenständlichen Verfahren W198 2244694-1, W198 2244695-1 und W198 2244697-1 um idente Sachverhalte handelt, zumal es sich um drei Dienstnehmer handelt, die am gleichen Beschäftigungstag betreten wurden, wird darüber in einem gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 17.02.2021, GZ: XXXX , gemäß §§ 409 und 410 ASVG festgestellt, dass DI XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet sei, für die in der Anlage mit der näheren Bezeichnung „Aufstellung Beitragsdifferenzen“ und dem Bezug habenden Prüfbericht vom 09.04.2020 genannte Dienstnehmerin XXXX , VSNR XXXX , für die dort a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid vom 31.08.2020 stellte die belangte Behörde (im Folgenden ÖGK) fest, dass die Beschwerdeführerin hinsichtlich ihrer für die XXXX (Firma gelöscht) ausgeübten Tätigkeit im Zeitraum von 01.10.1996 bis 15.08.1997 der (Teil-)Versicherung in der Unfallversicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 und § 5 Abs. 1 Z 2 iVm § 7 Z 3 lit. a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) unterliegt. 2. Gegen diesen Bescheid e... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 19.06.2020, Zl. B/NA/WKA-08-01-2020, stellte die Österreichische Gesundheitskasse Landesstelle Vorarlberg, ÖGK-V (im Folgenden: belangte Behörde) fest, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit als LKW-Fahrer für die XXXX Transport GmbH im Zeitraum von 01.07.2013 bis 31.12.2017 als deren Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG in der Kranken-, Unfall- ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.06.2020 sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien (im Folgenden: ÖGK) aus, dass XXXX , (im Folgenden: Herr H.) aufgrund seiner Tätigkeit für die Beschwerdeführerin im Zeitraum 19.09.2018 bis 06.06.2019 der (Teil-)pflichtversicherung in der Unfallversicherung gemäß § 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 Z 2 iVm § 7 Z 3 lit a ASVG unterliege. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde und be... mehr lesen...