Entscheidungsdatum 06.02.2026 Norm: AlVG §1 ASVG §4 ASVG §5 ASVG §7 B-VG Art133 Abs4 GSVG §2 Abs1 Z1 AlVG Art. 1 § 1 heute AlVG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 AlVG Art. 1 § 1 gültig von 01.07.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 14.12.2023 stellte die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien (in der Folge kurz „belangte Behörde“ oder „ÖGK“) fest, dass XXXX (im Folgenden „Mitbeteiligte“) hinsichtlich ihrer Tätigkeit „Durchführung und Auswertung von COVID-Tests sowie deren Befundübermittlung für Betriebe“ für die XXXX (im Folgenden „Beschwerdeführerin“) am 02.02.2022, 14.02.2022, 16.02.2022, 22.02.2022 sow... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.03.2023 stellte die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Wien (in der Folge kurz „belangte Behörde“ oder „ÖGK“) fest, dass XXXX (im Folgenden „Mitbeteiligte“) hinsichtlich ihrer Tätigkeit „Durchführung und Auswertung von COVID-Tests sowie deren Befundübermittlung für Betriebe“ für die XXXX (im Folgenden „Beschwerdeführerin“) von 04.02.2021 bis 26.02.2021, 04.03.2021 bis 26.03.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) gegenüber der XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin oder kurz: BF1) aus, dass die in Anhang 1 dieses Bescheides angeführten Personen aufgrund ihrer für die Beschwerdeführerin ausgeübten Tätigkeit hinsichtlich der in Anhang 1 angeführten Zeiträume der Pfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) gegenüber der XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin oder kurz: BF1) aus, dass die in Anhang 1 dieses Bescheides angeführten Personen aufgrund ihrer für die Beschwerdeführerin ausgeübten Tätigkeit hinsichtlich der in Anhang 1 angeführten Zeiträume der Pfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) gegenüber der XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin oder kurz: BF1) aus, dass die in Anhang 1 dieses Bescheides angeführten Personen aufgrund ihrer für die Beschwerdeführerin ausgeübten Tätigkeit hinsichtlich der in Anhang 1 angeführten Zeiträume der Pfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) gegenüber der XXXX (in der Folge: Erstbeschwerdeführerin oder kurz: BF1) aus, dass die in Anhang 1 dieses Bescheides angeführten Personen aufgrund ihrer für die Beschwerdeführerin ausgeübten Tätigkeit hinsichtlich der in Anhang 1 angeführten Zeiträume der Pfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrige Beschwerdeführerin beantragte bei der Österreichischen Gesundheitskasse (in der Folge: ÖGK) die Ausstellung eines Bescheides über das Nicht-Vorliegen einer Vollversicherung. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 18.08.2023 sprach die ÖGK aus, dass die Beschwerdeführerin hinsichtlich ihrer für die XXXX ausgeübten Tätigkeit im Zeitraum vom 01.02.2022 bis 28.02.2022 der Pflichtversicherung in der... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der Dienstgeberin XXXX (im Folgenden auch als „Dienstgeberin“ bezeichnet) führte die Österreichische Gesundheitskasse Landesstelle Wien (idF kurz „belangte Behörde“ oder „ÖGK“) für den Prüfzeitraum von 01.01.2015 bis 31.12.2019 eine gemeinsame Prüfung der Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) durch. Im Zuge der Prüfung wurde festgestellt, dass die Arbeitszeitaufzeichnungen des Dienstge... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahrensgegenständliches Versicherungspflichtverfahren 1.1. Im Betrieb der XXXX GmbH [im Folgenden S GmbH] wurde ab 05.08.2019 hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.01.2015 bis 31.03.2020 eine Sozialversicherungsprüfung gemäß §41a ASVG durchgeführt Das Verfahren wurden nach Errichtung der Österreichischen Gesundheitskasse [ÖGK] i... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid vom 19.06.2023 wies die belangte Behörde gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) den Antrag der beschwerdeführenden Partei (in der Folge „bP“) auf Zuerkennung einer Versehrtenrente auf Grund des Ereignisses vom 23.12.2005 wegen Unzuständigkeit zurück. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid vom 19.06.... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 10.07.2023 hat die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde), festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Mitbeteiligte) aufgrund ihrer Tätigkeit als Tanzpädagogin für den Dienstgeber Volkshochschule XXXX (in der Folge: beschwerdeführende Partei) im Zeitraum 21.09.2021 bis 30.09.2021 als geringfügig beschäftigte freie Die... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahrensgegenständliches Versicherungspflichtverfahren 1.1. Im Einzelunternehmen der Beschwerdeführerin, einem (zum Entscheidungszeitpunkt bereits stillgelegten) Direktmarketingunternehmen, wurde hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.01.2006 bis 31.12.2008 ab 04.11.2009 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben [GPLA] du... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Im Zuge einer bei dem Direktvertriebsunternehmen XXXX (in der Folge mitunter „DV GmbH“ bzw. „Firma DV“) vorgenommenen Sozialversicherungsprüfung durch die belangte Behörde (in der Folge mitunter „Krankenversicherungsträger“ oder „ÖGK) trat der Verdacht einer Scheinselbständigkeit der für sie tätigen „Handelsvertreter“ (in der Folge mitunter kurz „HV“) auf und wurde in der Folge ... mehr lesen...