Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 07.09.2015 gab XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer), vertreten durch die Arbeiterkammer Tirol, gegenüber der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) an, dass er ab 1.8.2011 als Objektvermittler im Außendienst für die XXXX (in der Folge: mitbeteiligte Partei) tätig gewesen sei. Es sei sowohl vom Dienstgeber als auch vom Dienstnehmer von Anfang an vereinbart gewesen, dass sich die Höhe des Entgeltes, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 05.06.2015 festgestellt, dass XXXX (folgend auch kurz: "Herr R."), XXXX , vom 01.01.2009 bis 31.12.2013 aufgrund der für die beschwerdeführende Partei (folgend auch kurz "bP"), XXXX , in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten Tätigkeit als Angestellter der Pflicht(Voll)-versicherung in der Kranken-,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.03.2014 stellte die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) fest, dass die in der Anlage A zu diesem Bescheid angeführten Personen in den dort genannten Zeiträumen auf Grund ihrer ausgeübten Tätigkeit als Taxilenker bei der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) a) In der Beitragsgruppe A1 der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicheru... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Nach Ausführungen des Herrn XXXX (in der Folge MP) gegenüber der belangten Behörde wurde nach Ermittlungen mit Bescheid vom 12.2.2014 festgestellt, dass der MP aufgrund seiner Tätigkeit als Hilfsarbeiter für Herrn XXXX , (in der Folge BF), im XXXX , in XXXX , in der Zeit vom 24.8.2013 bis einschließlich 14.11.2013 der Voll-(Kranken-, Unfall-, Pensions-)Versicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 ASVG und der Arbeitslosenversicherung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der BFP1 fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der belangten Behörde und der Finanzverwaltung festgestellt, dass diverse Personen, ua. auch die BFP2 bis BFP8 (eingetragene Rechtsanwälte), als Dienstnehmer (Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG) bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 2. Die belangte Behörde hat mit den im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der BFP1 fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der belangten Behörde und der Finanzverwaltung festgestellt, dass diverse Personen, ua. auch die BFP2 bis BFP8 (eingetragene Rechtsanwälte), als Dienstnehmer (Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG) bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 2. Die belangte Behörde hat mit den im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der BFP1 fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der belangten Behörde und der Finanzverwaltung festgestellt, dass diverse Personen, ua. auch die BFP2 bis BFP8 (eingetragene Rechtsanwälte), als Dienstnehmer (Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG) bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 2. Die belangte Behörde hat mit den im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der BFP1 fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der belangten Behörde und der Finanzverwaltung festgestellt, dass diverse Personen, ua. auch die BFP2 bis BFP8 (eingetragene Rechtsanwälte), als Dienstnehmer (Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG) bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 2. Die belangte Behörde hat mit den im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der BFP1 fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der belangten Behörde und der Finanzverwaltung festgestellt, dass diverse Personen, ua. auch die BFP2 bis BFP8 (eingetragene Rechtsanwälte), als Dienstnehmer (Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG) bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 2. Die belangte Behörde hat mit den im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der BFP1 fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der belangten Behörde und der Finanzverwaltung festgestellt, dass diverse Personen, ua. auch die BFP2 bis BFP8 (eingetragene Rechtsanwälte), als Dienstnehmer (Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG) bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 2. Die belangte Behörde hat mit den im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Bei der BFP1 fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) statt. Im Zuge der GPLA wurde vom Prüfdienst der belangten Behörde und der Finanzverwaltung festgestellt, dass diverse Personen, ua. auch die BFP2 bis BFP8 (eingetragene Rechtsanwälte), als Dienstnehmer (Dienstverhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG) bei der Beschwerdeführerin beschäftigt gewesen seien. 2. Die belangte Behörde hat mit den im
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt: 1. Verfahren vor Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird einleitend auf das dem gegenständlichen Verfahren vorangegangene Verwaltungsverfahren hg. GZ L511 2110866 verwiesen. 1.2. Mit Bescheid vom 29.03.2016, Kto.Nr. XXXX , GZ XXXX , stellte die SGKK fest, dass die in Anlage 1 zu diesem Bescheid angeführten freien Dienstnehmer in den dort angeführten Zeiträumen auf Grund der für... mehr lesen...