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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 15.04.2022 stellte die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde) fest, dass XXXX (im Folgenden: die Beschwerdeführerin) aufgrund ihrer geringfügigen Beschäftigung als Dienstnehmerin bei der Dienstgeberin XXXX , in der Zeit von 18.01.2020 bis 31.01.2020 der Vollversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm § 5 Abs. 1 Z 2 ASVG unterliege (
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ersuchte die Sozialversicherung der Selbständigen (in Folge: SVS) mit Schreiben vom 25.01.2021 unter Bezugnahme auf ein Schreiben der SVS XXXX vom 27.11.2020 (wonach zwar die Stellung als Gesellschafter-Geschäftsführer keine Pflichtversicherung nach dem ASVG begründe, die Tätigkeit als Kraftfahrer ohne eigenes Betriebsmittel aber sch... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 09.12.2021 stellte die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) fest, dass XXXX (nunmehr XXXX , im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet) aufgrund ihrer Tätigkeit als Schluchtenführerin für den Dienstgeber XXXX am 20.07.2019, 24.08.2019, 29.08.2019, 24.09.2019 und 28.09.2019 als Dienstnehmerin gemäß § 4 A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 09.12.2021 stellte die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) fest, dass XXXX (nunmehr XXXX , im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet) aufgrund ihrer Tätigkeit als Schluchtenführerin für den Dienstgeber XXXX am 15.05.2019, 27.05.2019, 05.06.2019, 06.06.2019, 27.06.2019, 02.07.2019, 17.07.2019, 23.07.2019, 25.07.2... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer die Zusendung des Bescheides. 1. Am römisch 40 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer die Zusendung des Bescheides. 2. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, für welche Zeiträume in den Jahren XXXX der Beschwerdeführer aufgrund seiner Beschäftigung der Voll-(Kranken-, Unfall-, Pensions-)ver... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (in der Folge: WGKK) vom 12.11.2019 wurde ausgesprochen, dass XXXX , VSNR XXXX (in der Folge: Mitbeteiligte), in der Zeit vom 01.10.2018 bis 28.12.2018 hinsichtlich ihrer Beschäftigung bei der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin der Teil(Unfall-)versicherungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 ASVG iVm § 5 Abs. 2 und § 7... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 23.06.2021, GZ: XXXX , festgestellt, dass Herr XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer), SVNR: XXXX , hinsichtlich der für Herrn XXXX ausgeübten Tätigkeit im Zeitraum von 01.01.2016 bis 31.03.2017 der Voll-(Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 23.7.2021 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) aus, dass die in Anlage I zum gegenständlichen Bescheid angeführten Personen [ XXXX , im Folgenden kurz: „T. A.“ und XXXX , im Folgenden kurz: „T. E.“] aufgrund der für Frau XXXX [die nunmehrige Beschwerdeführerin, im Folgenden kurz: „BF“] in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte Burgenländische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK), fest, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), vertreten durch RA Dr. Roland GERLACH, GERLACH Rechtsanwälte, aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden: U-AG), vertreten durch Freshfie... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte Burgenländische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK), fest, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), vertreten durch RA Dr. Roland GERLACH, GERLACH Rechtsanwälte, aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX , Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) wurde per 01.04.2020 als geringfügig Beschäftigter bei XXXX , XXXX (im Folgenden: Dienstgeber) angemeldet. 1. römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführer) wurde per 01.04.2020 als geringfügig Beschäftigter bei römisch 40 , römisch 40 (im Folgenden: Dienstgeber) angemeldet. 2. Der Vater des Beschwerdeführers stellte für den Beschwerdeführer... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: belangte Behörde) führte für den Prüfzeitraum 01.05.2014 bis 31.12.2018 bei der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durch. Aufgrund dieser Prüfung qualifizierte die belangte Behörde jene von der Beschwerdeführerin mit Dienstleistungsv... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: belangte Behörde) führte für den Prüfzeitraum 01.05.2014 bis 31.12.2018 bei der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durch. Aufgrund dieser Prüfung qualifizierte die belangte Behörde jene von der Beschwerdeführerin mit Dienstleistungsv... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: belangte Behörde) führte für den Prüfzeitraum 01.05.2014 bis 31.12.2018 bei der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durch. Aufgrund dieser Prüfung qualifizierte die belangte Behörde jene von der Beschwerdeführerin mit Dienstleistungsv... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: belangte Behörde) führte für den Prüfzeitraum 01.05.2014 bis 31.12.2018 bei der XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführerin) eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durch. Aufgrund dieser Prüfung qualifizierte die belangte Behörde jene von der Erstbeschwerdeführerin mit Dienstle... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: belangte Behörde) führte für den Prüfzeitraum 01.05.2014 bis 31.12.2018 bei der XXXX (im Folgenden: Erstbeschwerdeführerin) eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durch. Aufgrund dieser Prüfung qualifizierte die belangte Behörde jene von der Erstbeschwerdeführerin mit Dienstle... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 30.11.2018, Zl. XXXX , hat die vormalige Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK), festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer), VSNR XXXX , aufgrund seiner Tätigkeit als nebenberuflicher Erwachsenenbildner bei der Dienstgeberin XXXX (Rechtsnachfolgerin: XXXX GmbH) in der Zeit von 20.02.1990 bis 30.06.1990, 2... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 28.02.2019, Zl. XXXX , hat die vormalige Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK), festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer), VSNR XXXX , aufgrund seiner Tätigkeit als nebenberuflicher Erwachsenenbildner bei der Dienstgeberin XXXX (Rechtsnachfolgerin: XXXX GmbH) in der Zeit von 20.02.1995 bis 19.06.1995, 0... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX gab der Mitbeteiligte bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (im Folgenden: SVA) eine Versicherungserklärung für die Pflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG ab. In einem Fragebogen der SVA zur Feststellung der Pflichtversicherung machte der Mitbeteiligte nähere Angaben zu seiner Tätigkeit als Sprachtrainer. Die SVA übermittelte die Versicherungse... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.04.2021 hat die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Vorarlberg (in der Folge: belangte Behörde), festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Mitbeteiligte) aufgrund ihrer Tätigkeit als Bereichsleiterin für den Dienstgeber XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) vom 01.01.2015 bis 31.07.2015 gemäß § 4 Abs. 4 ASVG iVm § 5 Abs. 1 Z 2 und § 7 Z 3 ASVG in de... mehr lesen...