Norm: ASVG §4ASVG §5 Abs1 Z7
Rechtssatz: Zweck des § 5 Abs 1 Z 7 ASVG ist es, daß der Gesetzgeber hinsichtlich dieser Personengruppe, die nach den kirchlichen Vorschriften einer eigenen Versorgung unterliegt, nicht zu tief in das Eigenleben der Kirche und ihrer Struktur eingreifen wollte. Entscheidungstexte 10 ObS 204/98t Entscheidungstext OGH 16.07.1998 10 ObS 204/98t Veröff: SZ ... mehr lesen...
Norm: ASVG §4ASVG §5 Abs1 Z7
Rechtssatz: Zweck des § 5 Abs 1 Z 7 ASVG ist es, daß der Gesetzgeber hinsichtlich dieser Personengruppe, die nach den kirchlichen Vorschriften einer eigenen Versorgung unterliegt, nicht zu tief in das Eigenleben der Kirche und ihrer Struktur eingreifen wollte. Entscheidungstexte 10 ObS 204/98t Entscheidungstext OGH 16.07.1998 10 ObS 204/98t Veröff: SZ ... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 Abs1 Z7BPGG §3 Abs3
Rechtssatz: Der Profeß kommt eine zivilrechtlich relevante Vertragswirkung zu. Bezüglich der Versorgung des Professen verpflichtet sich das Ordensinstitut, ihm lebenslang den angemessenen Unterhalt zu gewähren und auch das zur Verfügung zu stellen, was zur Erfüllung der Berufung im allgemeinen wie auch der übertragenen besonderen Aufgaben erforderlich ist. Dabei wird es sich in erster Linie um Sachleistungen un... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 Abs1 Z7BPGG §3
Rechtssatz: Ordensangehörige ("Angehörige der Orden und Kongregationen der katholischen Kirche") sind nach § 5 Abs 1 Z 7 ASVG von der Vollversicherung und damit von der Pensionsversicherung ausgeschlossen, außer sie stehen in einem Dienstverhältnis zu einer anderen Körperschaft als ihrer Kirche beziehungsweise einer deren Einrichtungen. Für die weitgehende Ausnahme der Ordensangehörigen von der Sozialversicherungspf... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 Abs1 Z7BPGG §3 Abs3
Rechtssatz: Der Profeß kommt eine zivilrechtlich relevante Vertragswirkung zu. Bezüglich der Versorgung des Professen verpflichtet sich das Ordensinstitut, ihm lebenslang den angemessenen Unterhalt zu gewähren und auch das zur Verfügung zu stellen, was zur Erfüllung der Berufung im allgemeinen wie auch der übertragenen besonderen Aufgaben erforderlich ist. Dabei wird es sich in erster Linie um Sachleistungen un... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 Abs1 Z7BPGG §3
Rechtssatz: Ordensangehörige ("Angehörige der Orden und Kongregationen der katholischen Kirche") sind nach § 5 Abs 1 Z 7 ASVG von der Vollversicherung und damit von der Pensionsversicherung ausgeschlossen, außer sie stehen in einem Dienstverhältnis zu einer anderen Körperschaft als ihrer Kirche beziehungsweise einer deren Einrichtungen. Für die weitgehende Ausnahme der Ordensangehörigen von der Sozialversicherungspf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157 Abs1AlVG §1 Abs1AngG §18 Abs1ASVG §5 Abs1 Z3 lita
Rechtssatz: Keine Verpflichtung des Arbeitgebers, eine weder gesetzlich noch vertraglich vorgesehene Vorsorge für die negativen vermögensrechtlichen Folgen einer Treuepflichtverletzung, des Arbeitnehmers zu treffen (aus Fürsorgepflicht). Hier: Nach Disziplinarverfahren entlassener definitiv gestellter Angestellter der Z - Bank Austria AG war nach Gesetz nicht arbeitslosenversich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157 Abs1AlVG §1 Abs1AngG §18 Abs1ASVG §5 Abs1 Z3 lita
Rechtssatz: Keine Verpflichtung des Arbeitgebers, eine weder gesetzlich noch vertraglich vorgesehene Vorsorge für die negativen vermögensrechtlichen Folgen einer Treuepflichtverletzung, des Arbeitnehmers zu treffen (aus Fürsorgepflicht). Hier: Nach Disziplinarverfahren entlassener definitiv gestellter Angestellter der Z - Bank Austria AG war nach Gesetz nicht arbeitslosenversich... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs5 VASVG §5 Abs1 Z3ASVG §6
Rechtssatz: Der Sozialversicherungsfonds für die oberösterreichischen Landesbediensteten ist eine der allgemeinen Sozialversicherung gleichwertige Sozialversicherung im Sinne des § 5 Abs 1 Z 3 lit a und b, sowie des § 6 ASVG. Beträge, die ein Angestellter aus diesem Fonds erhält, werden auf Grund einer öffentlich - rechtlichen Versicherung im Sinne des § 23 Abs 5 AngG bezahlt, nicht aber auf Grund d... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs5 VASVG §5 Abs1 Z3ASVG §6
Rechtssatz: Der Sozialversicherungsfonds für die oberösterreichischen Landesbediensteten ist eine der allgemeinen Sozialversicherung gleichwertige Sozialversicherung im Sinne des § 5 Abs 1 Z 3 lit a und b, sowie des § 6 ASVG. Beträge, die ein Angestellter aus diesem Fonds erhält, werden auf Grund einer öffentlich - rechtlichen Versicherung im Sinne des § 23 Abs 5 AngG bezahlt, nicht aber auf Grund d... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 Abs1 Z5KrankenversicherungsG §65 Abs2
Rechtssatz: Zu Gunsten der Republik Österreich (Betriebskrankenkasse der österreichischen Salinen) ist die im § 65 Abs 2 des KrankenversicherungsG vom 30.03.1888, RGBl 1888/33, normierte Legalzession wirksam. Entscheidungstexte 2 Ob 103/65 Entscheidungstext OGH 29.04.1965 2 Ob 103/65 Veröff: SZ 38/73 = JBl 1965,626 = EvBl 1... mehr lesen...
Am 24. September 1962 wurde Peter Sch. bei einem vom Beklagten verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Die Klägerin erbrachte aus diesem Anlaß Leistungen an Peter Sch. Sie begehrt deren Ersatz vom Beklagten. Der Erstrichter erkannte mit Zwischenurteil, das Klagebegehren bestehe dem Gründe: nach zu Recht. Er stellte u. a. fest: Peter Sch. sei als ständiger Salinenarbeiter in der Saline E. beschäftigt. Für die Salinenarbeiter habe im Krankheitsfalle die Betriebskrankenkasse der österrei... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 Abs1 Z5KrankenversicherungsG §65 Abs2
Rechtssatz: Zu Gunsten der Republik Österreich (Betriebskrankenkasse der österreichischen Salinen) ist die im § 65 Abs 2 des KrankenversicherungsG vom 30.03.1888, RGBl 1888/33, normierte Legalzession wirksam. Entscheidungstexte 2 Ob 103/65 Entscheidungstext OGH 29.04.1965 2 Ob 103/65 Veröff: SZ 38/73 = JBl 1965,626 = EvBl 1... mehr lesen...