Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 25.02.2016, Zl. B/WOM-02-01/2016, wurde Herr XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) verpflichtet, einen Nachverrechnungsbetrag in der Höhe von € 953,90 und Verzugszinsen in der Höhe von € 220,47 zu entrichten. römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführer) verpflichtet, einen Nachverrechnungsbetrag in der Höhe von € 953,90 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 15.01.2013 wurde die XXXX als Rechtsnachfolgerin der damaligen Dienstgeberin verpflichtet, die mit Beitragsvorschreibung vom 24.01.2012 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von € Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 19.09.2011, GZ: XXXX, wurde ausgesprochen, dass die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) verpflichtet sei, aufgrund der im Rahmen der bei ihr durchgeführten Beitragsüberprüfung festgestellten Meldedifferenzen, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt EUR 41.479,15 nachzuentrichten. 1. Mit Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 04.07.2012 wurde festgestellt, dass die bP als Dienstgeberin verpflichtet ist, für den Dienstnehmer XXXX (in der Folge Herr G.S.) für den Zeitraum 14.10.2011 bis 27.01.2012 allgemeine Beiträge in Höhe von € Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin gem. § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet, die mit Beitragsabrechnung vom 24.11.2012 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von € 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") die besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 19.01.2012, XXXX wurde im Spruchteil I. gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG in der geltenden Fassung sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AIVG 1977 ausgesprochen, dass XXXX, aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX, (im Folgenden: BF) im Zeitraum von 01.10.2005 bis 31.05.2008 der Voll- und Arbeitslosenve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 25.07.2013 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet sei, die von der GKK mit Beitragsabrechnung vom 14.11.2012 nachverrechneten Sozialversicherungsbeträge in der Höhe von € 609,98 sowie Verz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 04.08.2011 hat die XXXX Gebietskrankenkasse (SGKK) im Zuge einer durchgeführten Sozialversicherungsprüfung gem. § 41a ASVG im Betrieb des XXXX (bP [beschwerdeführende Partei]) Melde und Beitragsdifferenzen festgestellt und im
Spruch: des Bescheides folgendes verfügt: 1. Mit Bescheid vom 04.08.2011 hat die römisch 40 Gebietskrankenkasse (SGKK) im Zuge einer d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Betrieb des XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP" [beschwerdeführende Partei]) fand eine Sozialversicherungsprüfung iSv § 41a ASVG (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GPLA) betreffend den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2012 statt. 1. Im Betrieb des römisch 40 (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP" [beschwerdeführende Partei]) fand eine Sozialversicherungsprüfung iSv Paragraph 41 a, AS... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse [GKK] hat XXXX [bP (beschwerdeführende Partei)] als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 24.01.2012 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von 25.823, 56 Euro sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs 59 Abs 1 ASVG in der Höhe von 4.504,85 Euro sohin einen Gesamtbetrag von 30.328,41 Euro an die GKK ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 22.05.2014 ausgesprochen, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die laut Niederschrift über die Schlussbesprechung gemäß § 149 Abs. 1 BAO vom 27. August 2013 angeführten Dienstnehmer und Zeiträume Sonderbeiträge i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 02.01.2014 wurde die bP als Dienstgeberin verpflichtet, die mit Beitragsabrechnung vom 13.05.2013 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von € 2.411,74 sowie Verzugszinsen gemäß § 59 Abs. 1 ASVG in der Höhe von € 871,54, sohin insgesamt € 3.283,28 zu entrichten sowie festgehalten, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Betrieb des XXXX(im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP" [beschwerdeführende Partei]) fand eine Sozialversicherungsprüfung iSv § 41a ASVG betreffend den Zeitraum 01.01.2012 - 29.10.2012 statt. 1. Im Betrieb des XXXX(im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP" [beschwerdeführende Partei]) fand eine Sozialversicherungsprüfung iSv Paragraph 41 a, ASVG betreffend den Zeitraum 01.01.2012 - 29.10.2012 statt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: In der Fima XXXX (in der Folge GmbH) fand eine Sozialversicherungsprüfung iSv § 41a ASVG betreffend den Zeitraum 01.01.2008 - 31.12.2011 statt. In der Fima römisch 40 (in der Folge GmbH) fand eine Sozialversicherungsprüfung iSv Paragraph 41 a, ASVG betreffend den Zeitraum 01.01.2008 - 31.12.2011 statt. Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 04.12.2013, GZ. 04-M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. 1. Am 03.05.2011 erfolgte seitens eines Organs der Salzburger Gebietskrankenkasse [im Folgenden bezeichnet als GKK] für den Betrieb XXXX eine Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung (GPLA-Prüfung). In der Niederschrift über die Schlussbesprechung gem. § 149 Abs. 1 BAO wurden hinsichtlich XXXX sowie XXXX [im Folgenden bezeichnet als AP]Differenzen in der Lohnmeldung für das Lohnkonto 2005 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 26.09.2013 übersandte Herr XXXX [im Folgenden bezeichnet als MS], XXXX, österreichischer Staatsbürger, wohnhaft in XXXX, an die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) eine ausführliche Beschreibung seiner Tätigkeit für die XXXX[im Folgenden bezeichnet als KH] GmbH, XXXX, zur Überprüfung eines allfälligen sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnisses. 1. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Vom 26.06.2012 bis 26.07.2012 erfolgte seitens eines Organs des Finanzamt XXXX bei der XXXX, als steuerlicher Vertreter für die XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP"), eine Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung (GPLA-Prüfung). In der Niederschrift über die Schlussbesprechung gem. § 149 Abs. 1 BAO wurde festgestellt, dass durch die Neugründung der XXXX keine neue betriebliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) hat mit oa. Bescheid ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden auch kurz beichnet als bP [beschwerdeführende Partei]) als Dienstgeberin verpflichtet ist für den Dienstnehmer XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als WG) für die Zeit von 1. Jänner 2004 bis 17. Juli 2006 allgemeine Beiträge in Höhe von 37.312,70 Euro und Sonderbeiträge in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 15.10.2013, Zl: MVB/VPN/4403720/GO, wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) wegen Unterlassung der Anmeldung bei ihr beschäftigten Personen vor Arbeitsantritt, namentlich XXXX; VSNR: XXXX, und XXXX; VSNR: XXXX, verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm §§ 33 Abs. 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Vom 9.8.2010 bis 16.8.2010 erfolgte seitens eines Organs des Finanzamt XXXXg beim Wirtschaftstreuhänder XXXX, Steuerberater, als steuerlicher Vertreter für XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP"), eine Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung (GPLA-Prüfung). In der Niederschrift über die Schlussbesprechung gem. § 149 Abs. 1 BAO wurde festgestellt, dass 1. Vom 9.8.2010 bis 16.8.20... mehr lesen...