Der Beschwerdeführer betreibt ein Sprengunternehmen. Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 12. September 1995 wurde er als Ergebnis einer den Zeitraum vom 1. Juli 1991 bis zum 31. Dezember 1993 umfassenden Beitragsprüfung verpflichtet, für sieben Dienstnehmer und Zeiträume zwischen dem 1. Jänner 1992 und dem 30. November 1993 S 34.288,79 an Beiträgen nachzuentrichten. Begründend wurde ausgeführt, die Nachverrechnung betreffe die beitragsfreie Auszahlung einer Schmutz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Sprengunternehmen. Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 12. September 1995 wurde er als Ergebnis einer den Zeitraum vom 1. Juli 1991 bis zum 31. Dezember 1993 umfassenden Beitragsprüfung verpflichtet, für sieben Dienstnehmer und Zeiträume zwischen dem 1. Jänner 1992 und dem 30. November 1993 S 34.288,79 an Beiträgen nachzuentrichten. Begründend wurde ausgeführt, die Nachverrechnung betreffe die beitragsfreie Auszahlung einer Schmutz... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis vom 25. April 1995, Zl. 94/08/0058, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid vom 31. Jänner 1994, mit dem die belangte Behörde dem Einspruch der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 5. August 1992 über die Verpflichtung zur Nachentrichtung von Beiträgen in Bezug auf beitragsfrei gewährte Schmutzzulagen keine Folge gegeben und den Bescheid der Gebietskrankenkasse insowe... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis vom 25. April 1995, Zl. 94/08/0058, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid vom 31. Jänner 1994, mit dem die belangte Behörde dem Einspruch der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 5. August 1992 über die Verpflichtung zur Nachentrichtung von Beiträgen in Bezug auf beitragsfrei gewährte Schmutzzulagen keine Folge gegeben und den Bescheid der Gebietskrankenkasse insowe... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse sprach mit dem an die "Republik Österreich p.A. Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg in Innsbruck" adressierten und auch so zugestellten Bescheid vom 10. April 1992 aus, daß gemäß den §§ 44, 49, 51 und 54 ASVG allgemeine Beiträge und Sonderzahlungen in näher genannter Höhe für im Bereich der Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg beschäftigte Postbedienstete nachverrechnet und gemäß § 59 Abs. 1 ASVG i.V.m. der V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1 idF 1989/660;EStG 1988 §26;GehG 1956 §20 Abs1;VBG 1948 §22a;
Rechtssatz: Gemäß § 49 Abs 3 Z 1 ASVG idF BGBl Nr 1989/660 kommt es für den Beitragszeitraum 1990, anders als in der im Jahr davor geltenden Rechtslage, nicht mehr auf den tatsächlichen Aufwand... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z2;ASVG §49 Abs3 Z5;
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 49 Abs 3 Z 2 ASVG steht § 49 Abs 3 Z 5 ASVG der Beitragsfreiheit einer gemäß § 49 Abs 3 Z 2 ASVG gewährten Geldzulage, die der Reinigung von Arbeitskleidung oder der Anschaffung neuer Arbeitskleidung dient, insoweit der Verschleiß auf die Wirkungen der Verschmut... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z2;ASVG §49 Abs3 Z5;
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 49 Abs 3 Z 2 ASVG steht § 49 Abs 3 Z 5 ASVG der Beitragsfreiheit einer gemäß § 49 Abs 3 Z 2 ASVG gewährten Geldzulage, die der Reinigung von Arbeitskleidung oder der Anschaffung neuer Arbeitskleidung dient, insoweit der Verschleiß auf die Wirkungen der Verschmut... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1;BKUVG §19 Abs1;BKUVG §26 Abs1;GehG 1956 §21 Abs5;GehG 1956 §22 Abs2;
Rechtssatz: Die Kaufkraftausgleichszulage gilt gemäß § 21 Abs 5 Gehaltsgesetz 1956 in der in den Jahren 1989 und 1990 geltenden Fassung als Aufwandsentschädigung. Diese zunächst nur dienstrechtlich zu verstehende Qua... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs2;ASVG §49 Abs3 Z1 idF 1989/660;ASVG §49 Abs3 Z2 idF 1989/660;
Rechtssatz: In Ansehung der Gebührlichkeit einer Schmutzzulage nach § 49 Abs 3 Z 2 ASVG wird der Umstand, dass der Schmutz schwer zu entfernen ist, die Annahme einer Verschmutzung "in erheblichem Maß", wenn es zutrifft, erleichtern und unter Umständen dazu führen, dass a... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs2;ASVG §49 Abs3 Z1 idF 1989/660;ASVG §49 Abs3 Z2 idF 1989/660;
Rechtssatz: In Ansehung der Gebührlichkeit einer Schmutzzulage nach § 49 Abs 3 Z 2 ASVG wird der Umstand, dass der Schmutz schwer zu entfernen ist, die Annahme einer Verschmutzung "in erheblichem Maß", wenn es zutrifft, erleichtern und unter Umständen dazu führen, dass a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1 idF 1988/749;EStG 1988 §26;GehG 1956 §20 Abs1;VBG 1948 §22a;
Rechtssatz: Fahrtkostenvergütungen (hier: KFZ-Aufwandsentschädigung/Landzustelldienst im Beitragszeitraum 1989) werden vom ersten Satz des § 49 Abs 3 Z 1 ASVG idF der 46ten ASVG-Novelle BGBl Nr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs2;ASVG §49 Abs3 Z1 idF 1989/660;ASVG §49 Abs3 Z2 idF 1989/660;AVG §45 Abs2;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;EStG 1988 §68 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 93/08/0006 4 Stammrechtssatz Aus § 68 Abs 5 EStG 1988 kann nicht abgeleitet werden, es... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs2;ASVG §49 Abs3 Z1 idF 1989/660;ASVG §49 Abs3 Z2 idF 1989/660;AVG §45 Abs2;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs5;EStG 1988 §68 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 93/08/0006 4 Stammrechtssatz Aus § 68 Abs 5 EStG 1988 kann nicht abgeleitet werden, es... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1 litb;
Rechtssatz: Formnichtige Betriebsvereinbarungen entfalten keine normative Wirkung und können § 49 Abs 3 Z 1 lit b ASVG (in der für 1989 anzuwendenden Fassung) nicht unterstellt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996080334.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht folgender Sachverhalt außer Streit: Der Zweitmitbeteiligte war vom 1. November 1973 bis 29. September 1989 bei der erstmitbeteiligten Gesellschaft als Verkäufer beschäftigt. Er hatte zunächst das Dienstverhältnis am 31. August 1989 zum 30. September 1989 gekündigt. Mit 29. September 1989 erklärte er unter Berufung auf § 26 Abs. 2 des Angestelltengesetzes seinen vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis. Er kla... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0058 10
VwSlg 13383 A/1991 Stammrechtssatz § 11 Abs 2 ASVG erlaubt nur die Nichtberücksichtigung von gemäß § 49 ASVG nicht zum Entgelt gehörenden Bezügen; bezeichnen Arbeitgeber und ArbN Lohnbestandteile daher unrichtig als beitragsfrei (§ 49 Abs 3 ASVG), so ist die Behörd... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0058 12
VwSlg 13383 A/1991 Stammrechtssatz Wenn und soweit die nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses noch offenen (strittigen) Ansprüche eines ArbN tatsächlich teils aus beitragspflichtigen, teils aus beitragsfreien Entgeltbestandteilen bestehen, sind die Parteien... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/02 94/08/0122 4 Stammrechtssatz Die Vertragsparteien des gerichtlichen Vergleiches nach Beendigung eines Dienstverhältnisses sind in der vergleichsweisen Disposition insoweit frei, als durchaus die Leistung der beitragsfreien Ansprüche vereinbart und auf die beitragspflichtigen Geha... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse nahm am 18. November 1994 beim Beschwerdeführer eine Beitragsprüfung vor und stellte fest, daß für einen als Arbeiter (Goldschmied) beschäftigten namentlich genannten Dienstnehmer für das Jahr 1994 keine Meldung betreffend Sonderzahlungen erstattet wurde. Es wurden Sonderzahlungen (Urlaubszuschuß und Weihnachtsremuneration) in der vollen Höhe laut dem anzuwendenden Kollektivvertrag festgestellt und zur Verrechnung vorgeschrieben. Mit dem am 26. Ap... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 idF vor 1985/205;AVG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0175 E 26. März 1987 RS 1 Stammrechtssatz Beitragsgrundlagen nach § 49 Abs 3 ASVG sind nach der Rechtslage zu ermitteln, die in den Zeiträumen in Geltung stand, für die die Beitragsgrundlagen zu ermitteln sind (Hinweis E 26.2.1987, 86/08/0115). ... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des Beschwerdeverfahrens steht folgender Sachverhalt außer Streit: L. war im Unternehmen des Beschwerdeführers ab 25. Jänner 1993 als Elektromonteur beschäftigt. Am 5. Oktober 1993 wurde er fristlos entlassen. Mit einer am 17. März 1994 beim Landes- als Arbeits- und Sozialgericht Linz eingebrachten Klage wurde der Beschwerdeführer von L. auf Zahlung von S 11.878,67 an aliquoter Weihnachtsremuneration für 1993 (S 583,77 für die Zeit vom 1. Jänner bis 21. J... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0058 10
VwSlg 13383 A/1991 Stammrechtssatz § 11 Abs 2 ASVG erlaubt nur die Nichtberücksichtigung von gemäß § 49 ASVG nicht zum Entgelt gehörenden Bezügen; bezeichnen Arbeitgeber und ArbN Lohnbestandteile daher unrichtig als beitragsfrei (§ 49 Abs 3 ASVG), so ist die Behörd... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0058 12
VwSlg 13383 A/1991
(hier: Diese Grundsätze lassen sich sinngemäß auch auf die
Beurteilung der Art der Beendigung eines Dienstverhältnisses
und der klageweise geltendgemachten, von der Art der Beendigung
des Dienstverhältnisses abhängigen Entgeltsfor... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Dezember 1991 stellte die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse fest, daß die erstmitbeteiligte St auf Grund ihrer Beschäftigung in der Wiener Zweigniederlassung der zweitmitbeteiligten Partei, der Qu.AG, als Dienstgeberin auch in der Zeit vom 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1986 gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 ASVG in Verbindung mit § 11 Abs. 2 ASVG und § 1 Abs. 1 lit. a AlVG der Voll-(Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht unterlegen sei. Den d... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs3 Z7;
Rechtssatz: IZm § 11 Abs 2 ASVG kommt es nicht darauf an, welche Bezeichnung die Parteien im Vergleich anläßlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses wählen, sondern darauf, ob die Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit tatsächlich vorliegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs1;ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs3;
Rechtssatz: § 11 Abs 2 ASVG trifft, wie auch der Ausdruck Vergleichsbetrag (Pauschbetrag) zeigt, für den Fall Vorkehrungen, daß eine zeitraumbezogene Zuordnung des Entgeltanspruches zu bestimmten Zeiträumen iSd § 11 Abs 1 zweiter Satz ASVG deshalb nicht möglich ist, weil sich die Arbeitsvertragsparteien in einer ve... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3;
Rechtssatz: Gewährt ein Dienstgeber fast drei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses durch Dienstgeberkündigung während eines offenen Kündigungsanfechtungsverfahrens gegen Rückziehung der Kündigungsanfechtung einen hohen Vergleichsbetrag, ohne dazu auf Grund des beendeten Dienstverhältnisses verpflichtet zu s... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs2;ASVG §49 Abs3;
Rechtssatz: Die Vertragsparteien des gerichtlichen Vergleiches nach Beendigung eines Dienstverhältnisses sind in der vergleichsweisen Disposition insoweit frei, als durchaus die Leistung der beitragsfreien Ansprüche vereinbart und auf die beitragspflichtigen Gehaltsbestandteile verzichtet werden kann. Eine Grenze findet diese Dis... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Dezember 1991 stellte die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse fest, daß die erstmitbeteiligte St auf Grund ihrer Beschäftigung in der Wiener Zweigniederlassung der zweitmitbeteiligten Partei, der Qu.AG, als Dienstgeberin auch in der Zeit vom 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1986 gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 ASVG in Verbindung mit § 11 Abs. 2 ASVG und § 1 Abs. 1 lit. a AlVG der Voll-(Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht unterlegen sei. Den d... mehr lesen...