RS Vwgh 2001/10/4 97/08/0119

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Veröffentlicht am 04.10.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs3 Z24 idF 1989/660;
EStG 1988 §67 Abs7;

Rechtssatz

Die zu § 67 Abs 7 EStG 1988 entwickelte Judikatur kann auch der Beurteilung von Prämien für Verbesserungsvorschläge iSd § 49 Abs 3 Z 24 ASVG im Sinne einer Auslegungshilfe zu Grunde gelegt werden, denn die Parallelität der Formulierungen im Sozialversicherungs- und Einkommensteuerrecht gebietet (unter Beachtung der verschiedenartigen Zwecke) auch in den Fällen eine möglichst einheitliche Interpretation, in denen der Gesetzgeber den steuerrechtlichen Tatbestand (aus dem Grunde der Angleichung des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts) wörtlich übernommen hat (Hinweis E 25. Mai 1987, 86/08/0100, VwSlg 12474 A/1987 ).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997080119.X03

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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