Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich, die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich, die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich, die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich, die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich, die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) erstattete am 14.11.2016 Selbstanzeige beim Finanzamt für nicht gemeldete Abgaben – und zwar für den Dienstgeberbeitrag 2012, 2013 und 2014, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2012, 2013 und 2014, Lohnsteuer 12/2014 und U-Bahn-Abgabe 12/2014. Beim Anlegen in das Lohnverrechnungsprogramm sei übersehen worden, die Stammdaten des Geschäftsführers anzulegen. Eine Berechnung der Abgaben wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.05.2015 informierte die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (nunmehr: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau – im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) die XXXX (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), dass sie plane, ab dem 06.07.2015 eine Prüfung sämtlicher lohnabhängiger Abgaben durchzuführen und dazu näher bezeichnete Unterlagen bei Prüfungsbeginn bereitzustellen seie... mehr lesen...