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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK), gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 ASVG iVm den §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und 2 sowie 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die Firma XXXX (vormals: XXXX ) (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen GPLB (Gemeinsa... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 15.11.2019 sprach die Wiener Gebietskrankenkasse, nun Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde) aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) als Dienstgeberin verpflichtet sei, Beiträge, Sonderbeiträge, Umlagen und Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigen- Vorsorgegesetz in Gesamthöhe von €47.063,25 zu entrichten. Beg... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 09.02.2022, GZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die in der Bescheidbeilage angeführten Dienstnehmer und Zeiträume Beiträge, Sonderbeiträge und Umlagen und Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (B... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Betrieb der Beschwerdeführerin fand eine GPLA für den Zeitraum XXXX statt. Die Schlussbesprechung erfolgte am XXXX . 1. Im Betrieb der Beschwerdeführerin fand eine GPLA für den Zeitraum römisch 40 statt. Die Schlussbesprechung erfolgte am römisch 40 . 2. Die vertretene Beschwerdeführerin erhob gegen die Nachverrechnung Einwände und stellte einen Antrag auf Bescheiderlassung.... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid entschied die belangte Behörde, dass der Beteiligte, XXXX , aufgrund seiner Tätigkeit als Landarbeiter für den Beschwerdeführer als dessen Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 1 Z 1 in Verbindung mit Abs 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aufgrund dieses Bundesgesetzes versichert (vollversichert) war. 1. M... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Kärnten (im Folgenden: belangte Behörde), vom 22.12.2021 sprach diese gemäß §§ 409, 410 Abs. 1 Z 7 iVm § 114 Abs. 1 Z 4 sowie Abs. 3 ASVG und § 114 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 ASVG aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) als Dienstgeberin zur Beitragskontonummer XXXX verpflichtet sei, im Beitragszeitraum April 20... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2021, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX , in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK, gegenüber der XXXX , FN XXXX , in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF, gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 und 2 ASVG und gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG 1977 idgF. aus, dass Herr XXXX , VSNR: XXXX (in der Folge: Erstmitbeteili... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.09.2021, AZ XXXX , hat die Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Niederösterreich (im Folgenden: belangte Behörde), festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer), VSNR XXXX , die mit Haftungsvereinbarung vom 15.08.2019 angestrebte Verpfändung der Pensionseinkünfte zur Besicherung der Forderung der XXXX GmbH (FN XXXX ) nicht rechtswirksam ist. In S... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der säumnisbeschwerdeführenden Partei (SBf) fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängiger Abgaben (GPLA, nunmehr GPLB) über den Prüfzeitraum 01/2014 bis 12/2017 statt. Dabei wurde ein Nachverrechnungsbetrag in Höhe von EUR 492.018,18 zzgl. EUR 84.999,48 Zinsen, sohin insgesamt EUR 577.017,66 festgestellt. Dieser setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Nachverrechnungen
Betreff: ... mehr lesen...