Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 23.01.2020, GZ: XXXX , die für XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer), BKNR XXXX , seit 01.10.1986 bestandene Teilversicherung in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem ASVG wegen Wegfall der Voraussetzungen per 30.11.2019 beendet. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer seit 01.10.1986 als freiberuflich tätiger bildender Künstler gemäß dem se... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 07.10.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: „Das Bundesverwaltungsgericht, gegebenenfalls der Verwaltungsgerichthof, möge gemäß § 30 Abs. 2 VwGG der Revision die aufschiebende Wirkung zuerkennen. Durch den Vollzug des angefochtenen Er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitslasse, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 05.12.2019, Zl. XXXX , den Antrag von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer), VSNR XXXX , vom 22.10.2019 auf bescheidmäßige Absprache über den Rückstand am Beitragskonto BTKN XXXX (lautend auf den Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 ASVG zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass am 02.10... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 21.10.2019 stellte die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich (vormals: Niederösterreichische Gebietskrankenkasse; in der Folge: ÖGK bzw. belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 ASVG fest, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Tätigkeit für den Dienstgeber XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei bzw. Dienstgeber) in der Zeit vom 03.03.2014 bis 31.05.2019 nicht den Bestimmungen de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines vom Beschwerdeführer (im Folgenden BF) durch seinen Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass der BF aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien, ab ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Wien, die Wiener Gebietskrankenkasse, aufgrund eines von der Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) durch ihren Rechtsvertreter RA Dr. Roland GERLACH eingebrachten Antrages vom 02.03.2016 fest, dass die BF aufgrund ihrer Beschäftigung bei der XXXX AG, Wien (im Folgenden U-AG), vertreten durch Freshfields Bruckhaus Derninger LLP, Wien,... mehr lesen...