Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 12. November 2015 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: HV) ein Verfahren auf Streichung der Arzneispezialität XXXX aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex (im Folgenden: EKO) ein. 1. Mit Schreiben vom 12. November 2015 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: HV) ein Verfahren auf Streichung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 12. November 2015 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: HV) ein Verfahren auf Streichung der Arzneispezialität XXXX aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex (im Folgenden: EKO) ein. 1. Mit Schreiben vom 12. November 2015 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: HV) ein Verfahren auf Streichung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 19. April 2016, XXXX sowie XXXX, wurde die Streichung von der beschwerdeführenden Partei vertriebener Arzneimittel aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex verfügt. 1. Mit Bescheiden des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 19. April 2016, römisch 40 sowie römisch 40 , wurde die Streichung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 19. April 2016, XXXX sowie XXXX, wurde die Streichung von der beschwerdeführenden Partei vertriebener Arzneimittel aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex verfügt. 1. Mit Bescheiden des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 19. April 2016, römisch 40 sowie römisch 40 , wurde die Streichung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 29. April 2016, Zl. XXXX sowie Zl. XXXX, wurde die Streichung von der beschwerdeführenden Partei vertriebener Arzneimittel aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex verfügt. 1. Mit Bescheiden des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 29. April 2016, Zl. römisch 40 sowie Zl. römisch 40 , wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 29. April 2016, Zl. XXXX sowie Zl. VXXXX, wurde die Streichung von der beschwerdeführenden Partei vertriebener Arzneimittel aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex verfügt. 1. Mit Bescheiden des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 29. April 2016, Zl. römisch 40 sowie Zl. VXXXX, wurde die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 8. Februar 2016 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ein Verfahren auf Streichung der Arzneispezialität XXXX aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein. Mit Schreiben vom 8. Februar 2016 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ein Verfahren auf Streichung der Arzneispezialität römisch 40 aus dem Grünen Bereich des Erstatt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 8. Februar 2016 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ein Verfahren auf Streichung der Arzneispezialität XXXX aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein. Mit Schreiben vom 8. Februar 2016 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ein Verfahren auf Streichung der Arzneispezialität römisch 40 aus dem Grünen Bereich des Erstatt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 12. November 2015 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: HV) ein Verfahren auf Streichung der Arzneispezialität XXXX aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex (im Folgenden: EKO) ein. 1. Mit Schreiben vom 12. November 2015 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: HV) ein Verfahren auf Streichung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 12. November 2015 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: HV) ein Verfahren auf Streichung der Arzneispezialität XXXX aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex (im Folgenden: EKO) ein. 1. Mit Schreiben vom 12. November 2015 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: HV) ein Verfahren auf Streichung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 12. November 2015 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: HV) ein Verfahren auf Streichung der Arzneispezialität XXXX aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex (im Folgenden: EKO) ein. 1. Mit Schreiben vom 12. November 2015 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: HV) ein Verfahren auf Streichung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit 21. August 2015 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialität (mit den Wirkstoffen: XXXX und XXXX) in den Grünen Bereich des Erstattungskodex. 1. Mit 21. August 2015 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialität (mit den Wirkstoffen: römisch 40 und römisch 40 ) in den Grünen Bereich des Erstattungskodex. Bei XXXX h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Antrag vom 24.02.2015 beantragte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die Aufnahme der Arzneispezialität XXXX (Wirkstoff: Methotrexat) XXXX in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). 1. Mit Antrag vom 24.02.2015 beantragte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die Aufnahme der Arzneispezialität römisch 40 (Wirkstoff: Methotrexat) römisch 40 in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EK... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 17. November 2015 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und führte darin im Wesentlichen aus, gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO könne ein Verfahren zur Streichung einer Arzneispezialität eingeleitet werden, wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 17. November 2015 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und führte darin im Wesentlichen aus, gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO könne ein Verfahren zur Streichung einer Arzneispezialität eingeleitet werden, wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit zwei Schreiben vom 10.04.2015 setzte der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: BB) die XXXX (im Folgenden: BF) darüber in Kenntnis, dass er gemäß § 35 Abs. 1 Z 1 VO-EKO ein Verfahren auf Streichung der Arzneispezialitäten "AMLODILAN 5 MG TABL. 30 Stück" sowie "AMLODILAN 10 MG TABL. 30 Stück" einleite. 1. Mit zwei Schreiben vom 10.04.2015 setzte der Hauptverband der ös... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. 1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28, Absatz eins und 31 Absatz eins, VwGVG dahingehend ausgelegt, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 29. Februar 2016, Zl. VPM-68.1/16/War:Rr:Sem:Gk/Pba, Abschnitt IV/3360-2015, wurde der Antrag auf Aufnahme eines von der beschwerdeführenden Partei vertriebenen Arzneimittels in den Erstattungskodex abgewiesen. 2. Mit Schriftsatz vom 21. März 2016 erhob die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde. 3. Mit Schrift... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit 30. Jänner 2015 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialität (mit den Wirkstoffen: XXXX) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Pharmakologisch stufte sie ihr Produkt nach § 23 Abs. 2 Z 3 VO-EKO (die beantragte Arzneispezialität hat eine neue Kombination von Wirkstoffen, die bereits im Erstattungskodex angeführt sind) ein. Aus medizinisch-therapeutischer S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 20. November 2015, Zl. VPM-68.1/15/Seg, Abschnitt VI/415-2015, wurde der Antrag auf Preiserhöhung eines von der beschwerdeführenden Partei vertriebenen Arzneimittels zurückgewiesen. 2. Mit Schriftsatz vom 21. Dezember 2015 erhob die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde. 3. Mit Schriftsatz vom 29. Jänner 2016 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit drei Schreiben vom 10.04.2015 setzte der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die XXXX (im Folgenden: BF) darüber in Kenntnis, dass er gemäß § 35 Abs. 1 Z 1 VO-EKO ein Verfahren auf Streichung der Arzneispezialitäten AMLODIPIN " XXXX " 5 mg Tabletten, 30 Stück, AMLODIPIN " XXXX " 7,5 mg Tabletten, 30 Stück, sowie AMLODIPIN " XXXX " 10 mg Tabletten, 30 Stück, einleite. 1. Mit drei S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 15.04.2014 beantragte die XXXX(im Folgenden: Beschwerdeführerin) die Aufnahme der Arzneispezialität BETMIGA 25/50 mg RETARDTABLETTEN in den gelben Bereich des Erstattungskodex. Die beantragte Arzneispezialität wurde von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 6 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff mit einem neuen Wirkprinzip zur Behandlung einer Erkranku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 15.04.2014 beantragte die XXXX(im Folgenden: Beschwerdeführerin) die Aufnahme der Arzneispezialität BETMIGA 25/50 mg RETARDTABLETTEN in den gelben Bereich des Erstattungskodex. Die beantragte Arzneispezialität wurde von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 6 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff mit einem neuen Wirkprinzip zur Behandlung einer Erkranku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 30.04.2014 beantragte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die Aufnahme der Arzneispezialitäten "BRINTELLIX 5 MG FILMTABLETTEN", "BRINTELLIX 10 MG FILMTABLETTEN" sowie "BRINTELLIX 20 MG FILMTABLETTEN" (Wirkstoff: Vortioxetin) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der BF im Rahmen der pharmakologischen Evaluation gemäß § 23 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 30.04.2014 beantragte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die Aufnahme der Arzneispezialitäten "BRINTELLIX 5 MG FILMTABLETTEN", "BRINTELLIX 10 MG FILMTABLETTEN" sowie "BRINTELLIX 20 MG FILMTABLETTEN" (Wirkstoff: Vortioxetin) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der BF im Rahmen der pharmakologischen Evaluation gemäß § 23 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 30.04.2014 beantragte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die Aufnahme der Arzneispezialitäten "BRINTELLIX 5 MG FILMTABLETTEN", "BRINTELLIX 10 MG FILMTABLETTEN" sowie "BRINTELLIX 20 MG FILMTABLETTEN" (Wirkstoff: Vortioxetin) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der BF im Rahmen der pharmakologischen Evaluation gemäß § 23 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.08.2015 erhob die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) Beschwerde gegen die Bescheide des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: belangte Behörde) über die Streichung der Arzneispezialitäten Amlodilan 5 mg Tabletten sowie Amlodilan 10 mg Tabletten aus dem grünen Bereich des Erstattungskodex. 1. Mit Schriftsatz vom 13.08.2015 erhob die römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 10.04.2015 setzte der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger XXXX (im Folgenden: BF) darüber in Kenntnis, dass er gemäß § 35 Abs. 1 Z 1 VO-EKO ein Verfahren auf Streichung der Arzneispezialitäten XXXX 5 mg Tabletten, 30 Stück, XXXX " XXXX " 7,5 mg Tabletten, 30 Stück, sowie 1. Mit Schreiben vom 10.04.2015 setzte der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 22. April 2015, Zl. VPM-68.1/15/Mde, Abschnitt VIII/8305-15, wurde die Streichung eines von der beschwerdeführenden Partei vertriebenes Arzneimittels aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex verfügt. 2. Mit Schriftsatz vom 29. April 2015 erhob die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde. 3. Mit Schreiben vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 5. Februar 2015, Zl. VPM-68.1/15/Zb:Ur:Sey/Seg, wurde die Streichung eines von der beschwerdeführenden Partei vertriebenes Arzneimittels aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex verfügt. 2. Mit Schriftsatz vom 6. März 2015 erhob die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde. 3. Mit Schriftsatz vom 18. Juni 2015... mehr lesen...