Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenen Bescheiden wurden die Anträge der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei auf Aufnahme der Arzneispezialitäten XXXX 50 mg Filmtabletten, XXXX 100 mg Filmtabletten, XXXX 150 mg Filmtabletten und XXXX 200 mg Filmtabletten in den Erstattungskodex gemäß § 20 Abs. 3 VO-EKO abgewiesen. Die angeführten Arzneispezialitäten wurden aus dem Erstattungskodex gestrichen. Mit ange... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenen Bescheiden wurden die Anträge der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei auf Aufnahme der Arzneispezialitäten XXXX 50 mg Filmtabletten, XXXX 100 mg Filmtabletten, XXXX 150 mg Filmtabletten und XXXX 200 mg Filmtabletten in den Erstattungskodex gemäß § 20 Abs. 3 VO-EKO abgewiesen. Die angeführten Arzneispezialitäten wurden aus dem Erstattungskodex gestrichen. Mit ange... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenen Bescheiden wurden die Anträge der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei auf Aufnahme der Arzneispezialitäten XXXX 50 mg Filmtabletten, XXXX 100 mg Filmtabletten, XXXX 150 mg Filmtabletten und XXXX 200 mg Filmtabletten in den Erstattungskodex gemäß § 20 Abs. 3 VO-EKO abgewiesen. Die angeführten Arzneispezialitäten wurden aus dem Erstattungskodex gestrichen. Mit ange... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger vom 24. Jänner 2023 wurde der Antrag auf Aufnahme der von der beschwerdeführenden Partei vertriebenen im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten in den Erstattungskodex abgewiesen. 2. Gegen diese Bescheide wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. 3. Mit Schriftsatz vom 19. Oktober 2023 wurde der verfahrenseinleitende Antrag zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger vom 24. Jänner 2023 wurde der Antrag auf Aufnahme der von der beschwerdeführenden Partei vertriebenen im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten in den Erstattungskodex abgewiesen. 2. Gegen diese Bescheide wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. 3. Mit Schriftsatz vom 19. Oktober 2023 wurde der verfahrenseinleitende Antrag zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger vom 24. Jänner 2023 wurde der Antrag auf Aufnahme der von der beschwerdeführenden Partei vertriebenen im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten in den Erstattungskodex abgewiesen. 2. Gegen diese Bescheide wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. 3. Mit Schriftsatz vom 19. Oktober 2023 wurde der verfahrenseinleitende Antrag zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger vom 24. Jänner 2023 wurde der Antrag auf Aufnahme der von der beschwerdeführenden Partei vertriebenen im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten in den Erstattungskodex abgewiesen. 2. Gegen diese Bescheide wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. 3. Mit Schriftsatz vom 19. Oktober 2023 wurde der verfahrenseinleitende Antrag zur... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Ursprüngliche Aufnahme: Die Beschwerdeführerin vertreibt die Arzneispezialität „ XXXX “, die mit Bescheid des (ehemaligen) Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 16. November 2017, VPM-68.1/17/Stv, in den Erstattungskodex (EKO) aufgenommen wurde. Mit der 159. Änderung des Erstattungskodex, Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 171/2017, wurde der Erstattungskodex, Amtliche Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: 1. Mit Eingaben vom 25.03.2020 beantragte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde unter Anschluss zahlreicher Unterlagen die Aufnahme von Arzneispezialitäten – in vier unterschiedlichen Dosierungen – in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 2. Während des verwaltungsbehördlichen Verfahrens modifizierte die Beschwerdeführerin diese Anträge. 3. Mit Bescheiden vom 20.11.2020, zu den Zlen. XXXX , XXXX , XXXX sowie XXXX , wies die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: 1. Mit Eingaben vom 25.03.2020 beantragte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde unter Anschluss zahlreicher Unterlagen die Aufnahme von Arzneispezialitäten – in vier unterschiedlichen Dosierungen – in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 2. Während des verwaltungsbehördlichen Verfahrens modifizierte die Beschwerdeführerin diese Anträge. 3. Mit Bescheiden vom 20.11.2020, zu den Zlen. XXXX , XXXX , XXXX sowie XXXX , wies die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: 1. Mit Eingaben vom 25.03.2020 beantragte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde unter Anschluss zahlreicher Unterlagen die Aufnahme von Arzneispezialitäten – in vier unterschiedlichen Dosierungen – in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 2. Während des verwaltungsbehördlichen Verfahrens modifizierte die Beschwerdeführerin diese Anträge. 3. Mit Bescheiden vom 20.11.2020, zu den Zlen. XXXX , XXXX , XXXX sowie XXXX , wies die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: 1. Mit Eingaben vom 25.03.2020 beantragte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde unter Anschluss zahlreicher Unterlagen die Aufnahme von Arzneispezialitäten – in vier unterschiedlichen Dosierungen – in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 2. Während des verwaltungsbehördlichen Verfahrens modifizierte die Beschwerdeführerin diese Anträge. 3. Mit Bescheiden vom 20.11.2020, zu den Zlen. XXXX , XXXX , XXXX sowie XXXX , wies die be... mehr lesen...
Begründung: I. Gemeinsamer Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit einheitlich definier... mehr lesen...
Begründung: I. Gemeinsamer Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit einheitlich definier... mehr lesen...
Begründung: I. Gemeinsamer Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit einheitlich definier... mehr lesen...
Begründung: I. Gemeinsamer Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit einheitlich definier... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Zu Spruchpunkt I.: I. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit ei... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Zu Spruchpunkt I.: I. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit ei... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Zu Spruchpunkt I.: I. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit ei... mehr lesen...