Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX stellte der BF bei der ÖGK einen Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr. 1. Am römisch 40 stellte der BF bei der ÖGK einen Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr. 2. Mit Bescheid vom XXXX wies die ÖGK den Antrag des BF ab. Begründend führte die ÖGK aus, dass im Fall des BF das anrechenbare Einkommen (= XXXX ; bestehend aus Pflegekarenzgeld des BF und seiner Ehefrau, sowie ein geringfügiges ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der BF stellte im Jahr XXXX einen Antrag auf Rezeptgebühr-Befreiung. 1. Der BF stellte im Jahr römisch 40 einen Antrag auf Rezeptgebühr-Befreiung. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die ÖGK diesen Antrag ab, da die Voraussetzungen nicht vorliegen würden. 3. Der BF erhob innerhalb der Beschwerdefrist eine ausführlich begründete Beschwerde und beantragte Verfahrenshilfe. 4. Die ÖGK legte die Beschwerde s... mehr lesen...