Norm: ASVG §293 Abs1 litaBSVG §141 Abs1 lita/aaGSVG §150 Abs1 lita
Rechtssatz: Für im gemeinsamen Haushalt lebende Ehepaare ist ein besonderer, erhöhter Richtsatz ("Familienrichtsatz") vorgesehen. Der Familienrichtsatz für im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatten ist keineswegs doppelt so hoch wie der Richtsatz für einen allein lebenden Pensionisten, sondern er liegt nur um etwa 42 Prozent darüber. Damit trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechn... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs1ASVG §292 Abs2ASVG §292 Abs3ASVG §293 Abs1 lita/aaASVG §293 Abs3GSVG §149 Abs1GSVG §149 Abs2GSVG §149 Abs3GSVG §150 Abs1 lita/aaGSVG §150 Abs3GSVG §150 Abs4GSVG §293 Abs4
Rechtssatz: Das Erfordernis, daß dann, wenn beide im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatten Anspruch auf eine Pension aus einer Pensionsversicherung haben, unter Berücksichtigung des Familienrichtsatzes die Ausgleichszulage gleich hoch sein soll, ohne Rücks... mehr lesen...
Norm: ASVG §293 Abs1 lita/aaBSVG §141 Abs1 lita/aaGSVG §150 Abs1 lita/aa
Rechtssatz: Das Erfordernis des Lebens im gemeinsamen Haushalt bei der Richtsatzbemessung für einen Ausgleichszulagenanspruch in § 141 Abs 1 lit a sublit aa BSVG korrespondiert wörtlich mit den gleichlautenden Richtsatzbestimmungen im § 293 Abs 1 lit a sublit aa ASVG sowie § 150 Abs 1 lit a sublit aa GSVG (vergleiche daher 10 Ob S 312/91 = SSV-NF 6/18 zu § 293 Abs 1 lit a ... mehr lesen...
Norm: ASVG §293 Abs1 lita/aaBSVG §141 Abs1 lita/aaGSVG §150 Abs1 lita/aa
Rechtssatz: Der Begriff "im gemeinsamen Haushalt leben" ist mit "Hausgemeinschaft" gleichzusetzen. Diese ist aufgehoben, wenn einer der Ehegatten auf unbestimmte, nicht absehbare Zeit oder auf Dauer in einem Heim untergebracht wird, auch wenn dieser Ehegatte sich weiterhin mehrere Stunden pro Woche untertags in der Ehewohnung aufhält. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: ASVG §293 Abs1 lita/aaBSVG §141 Abs1 lita/aaGSVG §150 Abs1 lita/aa
Rechtssatz: Voraussetzung für den Anspruch auf den höheren Richtsatz ist ein gemeinsamer Haushalt der Ehegatten; es ist daher auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen. Leben die Ehegatten nicht zusammen, so kommt es auf die
Gründe: nicht an. Das Gesetz bietet keine Möglichkeit, Fälle, in denen der gemeinsame Haushalt ohne Verschulden und ohne freiwilligen Entschluß de... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AeABGB §140 AfABGB §141 IIIASVG §292 Abs3ASVG §292 Abs4 liteASVG §293 Abs1ASVG §294 Abs1
Rechtssatz: Nach der Definition des § 292 Abs 3 ASVG gelten ua Unterhaltsansprüche jeglicher Art als Einkünfte, die dem Nettoeinkommen des Pensionsberechtigten zuzurechnen sind. Nur soweit solche Ansprüche nach § 294 ASVG berücksichtigt werden, bleiben sie gemäß § 292 Abs 4 lit e ASVG bei Anwendung der Abs 1 bis 3 des § 292 ASVG außer Betrac... mehr lesen...
Norm: EO §44 A2ASVG §293 Abs1
Rechtssatz: Der notwendige Unterhalt einer betreibenden Partei ist nur dann sichergestellt, wenn sie über Einkünfte in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes verfügt. Entscheidungstexte 3 Ob 2142/96p Entscheidungstext OGH 26.06.1996 3 Ob 2142/96p 10 ObS 74/13z Entscheidungstext OGH 25.06.2013 10 ObS 74/1... mehr lesen...