RS OGH 1996/6/26 3Ob2142/96p, 10ObS74/13z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1996
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Norm

EO §44 A2
ASVG §293 Abs1

Rechtssatz

Der notwendige Unterhalt einer betreibenden Partei ist nur dann sichergestellt, wenn sie über Einkünfte in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes verfügt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103123

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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