Norm
EO §44 A2Rechtssatz
Der notwendige Unterhalt einer betreibenden Partei ist nur dann sichergestellt, wenn sie über Einkünfte in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes verfügt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103123Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.08.2013