Norm: ASVG §292 Abs3 StGG Art15 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ASVG § 292 gültig von 01.01.202... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der Beklagten seit 1.3.1992 eine Alterspension. Diese betrug im Jahre 1992 monatlich brutto 3.091,20 S und beträgt seit 1.1.1993 3.214,80 S. Mit Bescheid vom 11.5.1992 stellte die Beklagte fest, daß der Klägerin vom 1.3.1992 an zur Pension eine Ausgleichszulage von monatlich 856,80 S gebührt. Sie nahm an, daß die Klägerin als Mitglied der Gesellschaft vom ***** volle freie Station im Wert von 2.552 S monatlich erhalte. Das auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht nach dem Tod ihres Gatten am 24.7.1978 seit 1.8.1978 eine Witwenpension. Ab 30.11.1987 wurde ihr auch der Hilflosenzuschuß gewährt. Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 16.3.1992 wurde der Klägerin für das Jahr 1991 die Ausgleichszulage in monatlich unterschiedlicher Höhe (zwischen 151,30 S und 194,30 S) zuerkannt. Weiters wurde der Ausgleichszulagen-Jahresausgleich durchgeführt und für ... mehr lesen...
Begründung: Die am 12.3.1911 geborene Klägerin war bis zum 24.3.1987 grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** der Katastralgemeinde M***** mit dem Grundstück ***** Garten ***** und ***** Baufläche. Hinsichtlich des auf dieser Liegenschaft errichteten Superädifikates (KFZ-Werkstätte, Verkaufslokal und Tankstelle mit zugehörigen Anlagen) bestand zuletzt mit Ing.W***** P***** seit dem 5.5.1959 ein Bestandvertrag, woraus die Klägerin ab 1.1.1987 monatliche Mieteinna... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3 BSVG §140 Abs3 GSVG §149 Abs3 ZPO §272 D ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 AS... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht von der Beklagten seit 1.7.1987 eine Alterspension, die seit Februar 1990 4.249,80 S, seit 1.7.1990 4.292,30 S und ab 1.1.1991 4.506,90 S betrug. Die Nettopension seiner (im gemeinsamen Haushalt lebenden) Ehegattin betrug ab diesen Anfangsterminen 2.394,60 S, 2.493,40 S und 2.539,50 S. Der Kläger und seine Ehegattin waren je zur Hälfte Eigentümer der (landwirtschaftlichen) Liegenschaft EZ 50 KG H***** deren Einheitswert 1979 20.000 S betrug und ... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3 GSVG §149 Abs3 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ASVG § 292 gültig von 01.01.... mehr lesen...
Begründung: Mit Übergabsvertrag vom 29.August 1978 übertrug die Klägerin je ein Drittel ihres bisherigen Alleineigentums an der Liegenschaft EZ 77 KG ***** ihrem Sohn und ihrer Schwiegertochter. Als Gegenleistung für die Übergabe wurden die Verpflichtungen der Übernehmer zur Gewährung des ausschließlichen Wohnrechtes der Klägerin wie im bisherigen Umfang im Wohnhaus auf dieser Liegenschaft, das Recht zur Benützung des Hofes, des Gartens, der Nebengebäude und der Wirtschaftsräu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezog von der beklagten Partei seit 1.7.1984 eine Erwerbsunfähigkeitspension und bezieht seit 1.10.1985 eine Alterspension, je samt Ausgleichszulage (AZ). Mit Bescheid vom 8.3.1990 entschied die beklagte Partei, daß die Ausgleichszulage vom 1.12.1984 an nicht gebühre, weil das Gesamteinkommen wegen im Exekutionsweg hereingebrachter Einkünfte aus Gewerbebetrieb den Richtsatz übersteige, daß der durch Verletzung der Meldevorschriften entstandene Überbezu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 III ABGB §1444 Df ASVG §292 Abs3 GSVG §149 Abs3 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1444 heute ABGB § 1444 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Begründung: Aus den Feststellungen des Erstgerichtes im Zusammenhalt mit dem den Kläger betreffenden Pensionsakt der beklagten Partei ergibt sich: Der Kläger und seine nach wie vor mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegattin übergaben im in Notariatsaktsform geschlossenen Übergabsvertrag vom 2.2.1986 ihrem Sohn Eduard und dessen Ehegattin gleichteilig eine ihnen je zur Hälfte gehörende Liegenschaft, der Kläger übergab auch seinen gastwirtschaftlichen Betrieb. Die Über... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3 ASVG §292 Abs4 GSVG §149 Abs1 GSVG §149 Abs2 GSVG §149 Abs3 GSVG §149 Abs4 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz L*****, der am 22.12.1990 verstorbene Ehegatte der nunmehrigen Klägerin, bezog von der beklagten Partei im Jahre 1987 eine Erwerbsunfähigkeitspension von 3.141,70 S monatlich samt Hilflosenzuschuß sowie vom 1.1. bis 30.6.1987 einen Ausgleichszulagenvorschuß von 3.122,40 S monatlich, vom 1.7. bis 31.12.1987 einen solchen von 3.111,40 S monatlich. Mit Bescheid vom 9.11.1989 entschied die beklagte Partei, daß 1. vom 1.1. bis 31.12.1987 keine Ausgleich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 25.4.1988 wurde dem Kläger vom 1.1.1988 an eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer von mtl 4.918,60 S samt einer Ausgleichszulage (AZ) von mtl 1.235,40 S zuerkannt. Mit Bescheid vom 19.7.1991 stellte die beklagte Partei die AZ vom 1.1.1991 an mit mtl 1.682,80 S fest, rechnete den Vorschuß gegen die Nachzahlung auf und verrechnete den zuviel bezogenen Vorschuß von insgesamt 428,40 S mit der zu erbr... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ASVG § 292 gültig von 01.01.2022 bis 31.12.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 25. Oktober 1988 erwarb der Kläger eine Eigentumswohnung. Den Kaufpreis finanzierte er mit einem Bauspardarlehen. Dieses Darlehen war für das Jahr 1989 mit Schuldzinsen im Betrag von S 41.479,45 belastet. Aus einem Guthaben in der Höhe von S 191.400,-- bei derselben Bausparkassa reiften im selben Zeitraum Zinsen im Betrag von S 7.898,55 ab. Das gesamte Guthaben dieses letztgenannten Kontos wurde per 30. Juni 1990 abgebucht und auf das Darle... mehr lesen...
Norm: ImpfSchG §2 Abs1 Z1 litc ASVG §292 Abs1 ASVG §292 Abs2 ASVG §292 Abs3 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 13. November 1989 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Gewährung einer Ausgleichszulage mit der
Begründung: ab, daß seine Waisenpension von 1.721,-- S monatlich zuzüglich einer Rente nach dem Impfschadengesetz von 15.535,-- S monatlich und seines Unterhaltsanspruches gegen seine Mutter von 1.092,60 S monatlich den für ihn geltenden Richtsatz von 3.382,-- S übersteige. Die dagegen rechtzeitig erhobene, auf eine Ausgleichszula... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3 EStG 1972 §29 Z1 GSVG §149 Abs4 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ASVG § 292 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3 GSVG §149 Abs3 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ASVG § 292 gültig von 01.01.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehegattin des Klägers betrieb in Strobl einen Fleisch- und Wurstimbiß. Für das Jahr 1988 ergab das Betriebsergebnis einen Reinverlust in der Höhe von 344.514,21 S. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 8.2.1988 wurde dem Kläger beginnend ab 1.11.1987 eine Erwerbsunfähigkeitspension im Betrag von 4.637,60 S zuzüglich Kinderzuschuß für ein Kind im Betrag von 311,60 S gewährt; die Entscheidung über den Ausgleichszulagenanspruch wurde vorbehalten. Am 22.3.19... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3 GSVG §149 Abs3 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ASVG § 292 gültig von 01.01.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1.1.1986 eine Erwerbsunfähigkeitspension. Diese betrug ohne Kinderzuschuß im Jahre 1986 3.085,30 S monatlich und im Jahre 1987 3.202,50 S monatlich. Weil das Nettoeinkommen seiner mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegattin aus deren Gewerbebetrieb damals noch nicht feststellbar war, gewährte die beklagte Partei dem Kläger zur Pension Vorschüsse auf die Ausgleichszulage, und zwar vom 1.1. bis 31.7.1986 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 6.9.1963 geborene Kläger bezog nach dem Tod seines Vaters, Josef G***, eines Versicherten der beklagten Partei, von dieser vom 1.3.1985 bis 31.10.1988 eine Waisenpension, die seit dem 1.1.1987 monatlich 962 S betrug. Mit Bescheid vom 16.12.1987 stellte die beklagte Partei die dazu gebührende Ausgleichszulage für die Zeit vom 1.8. bis 5.9.1987 (Vollendung des 24. Lebensjahres) mit monatlich 72,10 S, (nach Vollendung des 24. Lebensjahres) vom 6.9. bis 3... mehr lesen...
Norm: ASVG idF vor 01.01.1990 §292 Abs3ASVG idF vor 01.01.1990 §292 Abs8
Rechtssatz:
§ 292 Abs 8 ASVG (idzitF) ist mangels eines "Einheitswertes" ausländischer landwirtschaftlicher (forstwirtschaftlicher) Flächen im Sinne dieser Bestimmung nicht anzuwenden. daher können nur tatsächliche Einkünfte aus diesen Flächen Nettoeinkommen im Sinne des Ausgleichszulagenrechts sein. Paragraph 292, Absatz 8, ASVG (idzitF) ist mangels eines "Ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 11. Dezember 1986 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Ausgleichszulage zur Invaliditätspension ab, weil die Pension von 2.149,20 S zuzüglich eines aus einem 714,90 ha (?) großen, verpachteten und bearbeiteten jugoslawischen Grundstück unter Zugrundelegung eines nach österreichischen Rechtsvorschriften errechneten Einheitswertes mit 4.023,90 S ermittelten Einkommens den Richtsatz überschreite. Die dagegen erhobene, erkennbar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährt dem Kläger seit 1.5.1987 die Erwerbsunfähigkeitspension. Sie betrug im Jahr 1987 3.969,70 S. Mit Bescheid vom 3.11.1987 entschied sie, daß dem Kläger zu seiner Erwerbsunfähigkeitspension ab 1.5.1987 eine Ausgleichszulage nicht gebührt. Sie ging bei Erlassung dieses Bescheides davon aus, daß die Ehefrau des Klägers einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert zum 1.1.1979 von 296.000 S führt. Durch die Pens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezog von der beklagten Partei im Jahre 1982 eine Witwenpension einschließlich der Krankenversicherungsbeiträge von S 26.331,20. Überdies wurde ihr neben einer Grundrente eine Zusatzrente nach dem KOVG von S 30.996,-- zuerkannt. Im Jahre 1983 betrug das Pensionseinkommen S 27.778,20, die KOVG Zusatzrente S 33.880,--. Die Klägerin hat (auch) in den Jahren 1982 und 1983 eine Fremdenpension in Hinterglemm betrieben und hieraus im Jahre 1982 einen V... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs3 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ASVG § 292 gültig von 01.01.2022 bis 31.12.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 18.August 1987 sprach die beklagte Partei aus, daß die bisher erwähnte vorzeitige Alterspension der Klägerin ab 1. Februar 1987 monatlich S 3.268,40 betrage und ein Anspruch auf Ausgleichszulage nicht mehr bestehe, weil das anrechenbare Gesamteinkommen den Richtsatz übersteige und schrieb einen Überbezug von S 7.758,50 gemäß § 107 Abs 1 ASVG zum Rückersatz vor. Mit Bescheid vom 9.Dezember 1987 berichtigte die beklagte Partei den vorgenannte... mehr lesen...