Begründung: Die 1953 geborene Klägerin ist deutsche Staatsbürgerin und seit 13. 10. 1978 mit einem Österreicher verheiratet. Sie hat sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in Österreich Versicherungszeiten in der Renten- bzw Pensionsversicherung erworben. Sie lebt und arbeitet seit vielen Jahren in Österreich. Am 19. 2. 2008 brachte die Klägerin bei der beklagten Partei einen Antrag auf „Feststellung der Versicherungszeiten" sowie auf „Prüfung der versicherungsrechtlich... mehr lesen...
Norm: ASVG §247 idF BGBl I 138/1998 GSVG §117a idF BGBl I 139/1998 Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art45
Rechtssatz: Art 45 Abs 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 verpflichtet die Träger der Mitgliedsstaaten, bei der Prüfung der Voraussetzungen des Pensionsanspruches eine Zusammenrechnung der nach den gesetzlichen Pensionsversicherungsvorschriften anderer Mitgliedsstaaten zurückgelegten Versicherungsz... mehr lesen...
Norm: ASVG §231ASVG §233ASVG §247ASVG §308ASVG §310ASVG §311
Rechtssatz: Jedes Dienstverhältnis begründet ein eigenes Pflichtversicherungsverhältnis, für das entsprechende Beiträge zu leisten sind. Dadurch können auch zeitlich sich deckende Versicherungszeiten entstehen. Für die Feststellung der dadurch erworbenen Versicherungsmonate gelten die §§ 231, 233 ASVG. Zur Feststellung der Leistungen aus der Pensionsversicherung und der Überweisungsbe... mehr lesen...
Norm: ASVG §247ASVG §310
Rechtssatz: Erst mit der Gesetzesbestimmung des § 247 idF der 35.Novelle zum ASVG (BGBl 1980/585) wurde erreicht, daß unter den darin genannten Voraussetzungen, nämlich einer frühestens zwei Jahre vor Vollendung einer für eine Leistung aus einem Versicherungsfall des Alters maßgebenden Lebensalters möglichen Antragstellung, der vollständigen Feststellung der Versicherungszeiten außerhalb des Leistungsfeststellungsverfah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14.2.1991, also etwa einen Monat vor Vollendung seines 60. Lebensjahres, beantragte der am 25.3.1931 geborene Kläger bei der Beklagten die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Mit Schreiben vom 26.2.1991 teilte ihm die Beklagte mit, daß sein Antrag wegen Nichterfüllung der besonderen Voraussetzungen abgelehnt werden müßte, doch könne er ihn binnen zwei Wochen in einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension umwandeln. Am 4.3.1991 erklärte... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern vom 24. April 1990 wurde auf Grund des Antrages der Klägerin vom 23. Jänner 1990 festgestellt, daß sie nicht erwerbsunfähig sei (§§ 124, 124 a BSVG). Die Klägerin erhob dagegen rechtzeitig Klage mit dem Begehren, die beklagte Partei sei schuldig, ab Antragstellung die Erwerbsunfähigkeit der Klägerin iS des § 124 BSVG "anzuerkennen". Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es stellte im wesentlichen f... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 26.4.1990 anerkannte die beklagte Partei den Unfall des Klägers vom 18.9.1989 als Dienstunfall iS des § 90 B-KUVG, gewährte ihm für die Folgen nach den §§ 93 und 101 bis 103ff leg cit vom 20.11.1989 bis 31.5.1990 eine vorläufige Versehrtenrente im Ausmaß von 20 vH der Vollrente und sprach aus, daß vom 1.6.1990 an keine unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit mehr gegeben sei. Letzteres begründete sie damit, daß seit 1.6.1990 keine unfallbedingte Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei richtete an die Klägerin am 25.Jänner 1984 ein Schreiben, das mit "Mitteilung über Versicherungs- bzw neutrale Zeiten" überschrieben ist und in dem es ua heißt: "Sie haben in der österreichischen Pensionsversicherung bis zum Ermittlungszeitpunkt, das ist der 1.1.1983, folgende Versicherungs- bzw neutrale Zeiten zurückgelegt (es folgt eine Aufgliederung von insgesamt 455 Versicherungsmonate, darunter 49 Beitragsmonate in der Pensionsversic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 16.April 1927 geborene Klägerin schloß mit dem am 28. Jänner 1915 geborenen Johann P*** am 28.Mai 1960 die Ehe, die mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 8.Mai 1979, 19 Cg 107/79-5, gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden wurde. Die Abweisung des von der Klägerin gemäß § 61 Abs 3 EheG gestellten Antrages auf Feststellung, daß der Ehemann die Zerrüttung der Ehe allein verschuldet habe, wurde erst mit 4.Juli 1980 rechtskräftig. Johann P*** war auf Grun... mehr lesen...