Entscheidungen zu § 227 Abs. 1 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-90 von 106

TE Vwgh Erkenntnis 1999/6/29 97/08/0623

Der Beschwerdeführer hat von Oktober 1963 bis August 1965 und von Dezember 1965 bis März 1966 Ausbildungzeiten als Rechtsanwaltsanwärter zurückgelegt. Die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt hat den bei ihr am 31. Dezember 1996 eingelangten Antrag des Beschwerdeführers auf Beitragsentrichtung für diese Ausbildungzeiten abgewiesen. Dem Einspruch des Beschwerdeführers wurde mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde keine... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1999

RS Vwgh 1999/6/29 97/08/0623

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1987/609;
Rechtssatz: Zeiten einer Beschäftigung als Rechtsanwaltsanwärter dürfen unter den Ersatzzeitentatbestand des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG nicht subsumiert werden (Hinweis E 23.2.1984, 82/08/0214, VwSlg 11338 A/1984, und E 14.11.1995, 95/08/0295). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:19970... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/6/29 97/08/0623

Der Beschwerdeführer hat von Oktober 1963 bis August 1965 und von Dezember 1965 bis März 1966 Ausbildungzeiten als Rechtsanwaltsanwärter zurückgelegt. Die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt hat den bei ihr am 31. Dezember 1996 eingelangten Antrag des Beschwerdeführers auf Beitragsentrichtung für diese Ausbildungzeiten abgewiesen. Dem Einspruch des Beschwerdeführers wurde mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde keine... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1999

RS Vwgh 1999/6/29 97/08/0623

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1987/609;
Rechtssatz: Zeiten einer Beschäftigung als Rechtsanwaltsanwärter dürfen unter den Ersatzzeitentatbestand des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG nicht subsumiert werden (Hinweis E 23.2.1984, 82/08/0214, VwSlg 11338 A/1984, und E 14.11.1995, 95/08/0295). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:19970... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1997/6/24 93/08/0203

Der Beschwerdeführer stellte mit einem am 14. Oktober 1991 bei der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt eingelangten Formblatt den Antrag auf Beitragsentrichtung zwecks Leistungswirksamkeit von Ersatzzeiten für Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten. Seinen Angaben zufolge habe er das Realgymnasium, eine Fachschule für Feinmechanik und die Hochschule in Budapest besucht. Mit Bescheid vom 18. März 1992 lehnte die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt den Antrag unter B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.06.1997

RS Vwgh 1997/6/24 93/08/0203

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7;
Rechtssatz: Die unterschiedliche Behandlung von inländischen und ausländischen Schulzeiten und Studienzeiten gemäß § 227 Abs 1 Z 1 ASVG begegnet keinen Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes des Art 7 B-VG. Es kann nämlich nicht als unsachlich erachtet werden, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1997

RS Vwgh 1997/6/24 93/08/0203

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Für ausländische Schulzeiten, die in Österreich als gleichwertig anerkannt bzw deren Abschlüsse nostrifiziert wurden, können keine Beiträge leistungswirksam nachentrichtet werden, weil gemäß § 227 Abs 1 Z 1 ASVG nur Zeiten eines Besuches einer INLÄNDISCHEN Schule bzw Hochschule - bei Vorli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/6/24 93/08/0203

Der Beschwerdeführer stellte mit einem am 14. Oktober 1991 bei der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt eingelangten Formblatt den Antrag auf Beitragsentrichtung zwecks Leistungswirksamkeit von Ersatzzeiten für Schul-, Studien- oder Ausbildungszeiten. Seinen Angaben zufolge habe er das Realgymnasium, eine Fachschule für Feinmechanik und die Hochschule in Budapest besucht. Mit Bescheid vom 18. März 1992 lehnte die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt den Antrag unter B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.06.1997

RS Vwgh 1997/6/24 93/08/0203

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7;
Rechtssatz: Die unterschiedliche Behandlung von inländischen und ausländischen Schulzeiten und Studienzeiten gemäß § 227 Abs 1 Z 1 ASVG begegnet keinen Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes des Art 7 B-VG. Es kann nämlich nicht als unsachlich erachtet werden, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1997

RS Vwgh 1997/6/24 93/08/0203

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Für ausländische Schulzeiten, die in Österreich als gleichwertig anerkannt bzw deren Abschlüsse nostrifiziert wurden, können keine Beiträge leistungswirksam nachentrichtet werden, weil gemäß § 227 Abs 1 Z 1 ASVG nur Zeiten eines Besuches einer INLÄNDISCHEN Schule bzw Hochschule - bei Vorli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/12 93/08/0145

Mit Schreiben vom 24. Dezember 1986, bei der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt eingelangt am 31. Dezember 1986, beantragte die am 1. März 1922 geborene Beschwerdeführerin - sinngemäß - die "Wiedergutmachung" (gemeint offenbar im Sinne eines Pensionsanspruches unter Anwendung der §§ 500 ff ASVG) und brachte dazu vor, bis Dezember 1938 die Schule, und zwar die "Privatschule für Knaben und Mädchen, Malzgasse 16" besucht zu haben. Sie habe Wien im Dezember 1938 mit einem Kindert... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.04.1994

RS Vwgh 1994/4/12 93/08/0145

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die klare gesetzliche Bestimmung des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG schließt es aus, sie auch auf Schulzeiten anzuwenden, während derer die betreffende Schule, wenn auch aus Gründen der politischen Verhältnisse des Jahres 1938, kein Öffentlichkeitsrecht hatte. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.04.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/12 93/08/0145

Mit Schreiben vom 24. Dezember 1986, bei der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt eingelangt am 31. Dezember 1986, beantragte die am 1. März 1922 geborene Beschwerdeführerin - sinngemäß - die "Wiedergutmachung" (gemeint offenbar im Sinne eines Pensionsanspruches unter Anwendung der §§ 500 ff ASVG) und brachte dazu vor, bis Dezember 1938 die Schule, und zwar die "Privatschule für Knaben und Mädchen, Malzgasse 16" besucht zu haben. Sie habe Wien im Dezember 1938 mit einem Kindert... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.04.1994

RS Vwgh 1994/4/12 93/08/0145

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die klare gesetzliche Bestimmung des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG schließt es aus, sie auch auf Schulzeiten anzuwenden, während derer die betreffende Schule, wenn auch aus Gründen der politischen Verhältnisse des Jahres 1938, kein Öffentlichkeitsrecht hatte. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.04.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/30 92/08/0205

Der Beschwerdeführer begehrte mit Antrag vom 25. Mai 1990 die Beitragsentrichtung zwecks Leistungswirksamkeit von Ersatzzeiten für die Studienzeit Wintersemester 1973/74 bis 31. Juli 1977. Die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt ersuchte mit Schreiben vom 18. Jänner 1991 die Universität Linz um Bekanntgabe des ordentlichen Studienganges des Beschwerdeführers, bzw. "ob das Studium bereits abgeschlossen wurde (durch Exmatrikulation etc.)". Im Antwortschreiben vom 22. Jänner 1991 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.11.1993

RS Vwgh 1993/11/30 92/08/0205

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1987/609;
Rechtssatz: Der anrechenbare Zeitraum von höchstens 12 Semestern nimmt sowohl auf einen allfälligen Wechsel der Studienrichtung als auch auf ein zweites (nachfolgendes) Studium Bedacht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992080205.X03 Im RIS seit 2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.11.1993

RS Vwgh 1993/11/30 92/08/0205

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1987/609;ASVGNov 44te;
Rechtssatz: Nach § 227 Abs 1 Z 1 ASVG idF der 44ten ASVGNov ist zur Anrechnung nicht erforderlich, daß das vorgesehene Bildungsziel erreicht bzw das Studium in der in der Studienordnung vorgesehenen Art beendet wurde. Gefordert wird lediglich, daß während der Hochschulzeit keine Pflichtbeitragszeiten erworben wurd... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.11.1993

RS Vwgh 1993/11/30 92/08/0205

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1987/609;ASVG §227 Abs2;ASVG §227 Abs3;ASVG §227 Abs4;ASVGNov 44te;
Rechtssatz: Seit der 44ten ASVGNov werden gem § 227 Abs 1 Z 1 ASVG die Hochschulzeiten zwar als Ersatzzeiten angerechnet, nicht jedoch bei der Leistungsbemessung. Der Wegfall der Hochschulzeiten bei der Leistungsbemessung ist jedoch kein absoluter. ISd § 227 Abs 2 bis 4... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/30 92/08/0205

Der Beschwerdeführer begehrte mit Antrag vom 25. Mai 1990 die Beitragsentrichtung zwecks Leistungswirksamkeit von Ersatzzeiten für die Studienzeit Wintersemester 1973/74 bis 31. Juli 1977. Die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt ersuchte mit Schreiben vom 18. Jänner 1991 die Universität Linz um Bekanntgabe des ordentlichen Studienganges des Beschwerdeführers, bzw. "ob das Studium bereits abgeschlossen wurde (durch Exmatrikulation etc.)". Im Antwortschreiben vom 22. Jänner 1991 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.11.1993

RS Vwgh 1993/11/30 92/08/0205

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1987/609;
Rechtssatz: Der anrechenbare Zeitraum von höchstens 12 Semestern nimmt sowohl auf einen allfälligen Wechsel der Studienrichtung als auch auf ein zweites (nachfolgendes) Studium Bedacht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992080205.X03 Im RIS seit 2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.11.1993

RS Vwgh 1993/11/30 92/08/0205

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1987/609;ASVGNov 44te;
Rechtssatz: Nach § 227 Abs 1 Z 1 ASVG idF der 44ten ASVGNov ist zur Anrechnung nicht erforderlich, daß das vorgesehene Bildungsziel erreicht bzw das Studium in der in der Studienordnung vorgesehenen Art beendet wurde. Gefordert wird lediglich, daß während der Hochschulzeit keine Pflichtbeitragszeiten erworben wurd... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.11.1993

RS Vwgh 1993/11/30 92/08/0205

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1987/609;ASVG §227 Abs2;ASVG §227 Abs3;ASVG §227 Abs4;ASVGNov 44te;
Rechtssatz: Seit der 44ten ASVGNov werden gem § 227 Abs 1 Z 1 ASVG die Hochschulzeiten zwar als Ersatzzeiten angerechnet, nicht jedoch bei der Leistungsbemessung. Der Wegfall der Hochschulzeiten bei der Leistungsbemessung ist jedoch kein absoluter. ISd § 227 Abs 2 bis 4... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/29 92/08/0012

Mit Bescheid der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt vom 10. Mai 1990 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 10. Februar 1990 auf leistungswirksame Beitragsentrichtung gemäß § 227 ASVG für Schul-, Studienzeiten und Ausbildungszeiten idF der 44. Novelle zum ASVG abgelehnt, weil der Beschwerdeführer keine Ersatzmonate für eine mittlere Schule/Höhere Schule, Hochschule/Ausbildungszeit gemäß § 227 ASVG nachgewiesen habe und daher die Voraussetzung für eine leistungswirksame Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1993

RS Vwgh 1993/6/29 92/08/0012

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;AVG §56;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Anerkennung von Schulzeiten, Studienzeiten und Ausbildungszeiten als Ersatzzeiten gemäß § 227 Abs 1 Z 1 ASVG ist keine gesetzliche Grundlage dafür zu finden, den Bescheid auf eine Rechtslage (Stammfassung) zu stützen, die der zum Zeitpunkt der Besc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1993

RS Vwgh 1993/6/29 92/08/0012

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1970/385;ASVGNov 25te;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG ergibt sich unzweideutig, daß das durch die 25te ASVG-Nov eingefügte Qualifikationskriterium "öffentlich" bzw "mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet" zu jenem Zeitpunkt vorliegen muß, zu dem der Schulbesuch stattfand. Die Erteilung des Öffentlichkeitsrechtes zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/29 92/08/0012

Mit Bescheid der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt vom 10. Mai 1990 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 10. Februar 1990 auf leistungswirksame Beitragsentrichtung gemäß § 227 ASVG für Schul-, Studienzeiten und Ausbildungszeiten idF der 44. Novelle zum ASVG abgelehnt, weil der Beschwerdeführer keine Ersatzmonate für eine mittlere Schule/Höhere Schule, Hochschule/Ausbildungszeit gemäß § 227 ASVG nachgewiesen habe und daher die Voraussetzung für eine leistungswirksame Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1993

RS Vwgh 1993/6/29 92/08/0012

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;AVG §56;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Anerkennung von Schulzeiten, Studienzeiten und Ausbildungszeiten als Ersatzzeiten gemäß § 227 Abs 1 Z 1 ASVG ist keine gesetzliche Grundlage dafür zu finden, den Bescheid auf eine Rechtslage (Stammfassung) zu stützen, die der zum Zeitpunkt der Besc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1993

RS Vwgh 1993/6/29 92/08/0012

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1970/385;ASVGNov 25te;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG ergibt sich unzweideutig, daß das durch die 25te ASVG-Nov eingefügte Qualifikationskriterium "öffentlich" bzw "mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet" zu jenem Zeitpunkt vorliegen muß, zu dem der Schulbesuch stattfand. Die Erteilung des Öffentlichkeitsrechtes zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/29 90/08/0193

Mit Bescheid vom 23. Jänner 1989 lehnte die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt die vom Beschwerdeführer beantragte begünstigte Anrechnung von Versicherungszeiten für die Zeit vom 4. März 1933 bis 31. März 1959 ab. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31. August 1990 wies die belangte Behörde den Einspruch des Beschwerdeführers als unbegründet ab. Begründend führte sie nach Zitat des § 502 ASVG im wesentlichen folgendes aus: Unbestritten sei, daß der Beschwerdeführer dem im §... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.09.1992

RS Vwgh 1992/9/29 90/08/0193

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1;ASVG §502 Abs6;ASVG §502 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 90/08/0032 11 Stammrechtssatz Die Wertung als Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 iVm § 227 Abs 1 Z 1 ASVG setzt das Nachfolgen einer Beitragszeit voraus (Hinweis E 27.3.1990, 89/08/0245) (hier: keine solche nachfolgende Beitragsze... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1992

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