Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1970/385;ASVGNov 25te; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/08/0012 E 29. Juni 1993 RS 2 Stammrechtssatz Aus dem Wortlaut des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG ergibt sich unzweideutig, daß das durch die 25te ASVG-Nov eingefügte Qualifikationskriterium "öffentlich" bzw "mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet" zu jenem Zeitpunkt vorliegen muß, zu dem d... mehr lesen...
Am 22. April 2003 stellte der am 14. September 1943 geborene Beschwerdeführer unter Verwendung eines Formulars der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt einen "Antrag auf Prüfung der versicherungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen für eine Leistung aus den Versicherungsfällen des Alters zum frühestmöglichen Zeitpunkt", bei der mitbeteiligten Partei eingelangt am 23. April 2003. Darin gab er u.a. an, vom 2. September 1957 bis 4. Juli 1959 die Handelsschule W. besucht zu haben... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz70/02 Schulorganisation
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §227 Abs3;SchOG 1962; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/08/0166 E 20. Oktober 2004 RS 1
(Hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Bei der Aufzählung der Schulen in § 227 Abs. 1 Z 1 ASVG, deren Besuch eine Ersatzzeit begründet, handelt es sich um die Bezeichnung nach den in den Erläuternden Bemerkungen genannt... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1 idF 1970/385;ASVGNov 25te; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/08/0012 E 29. Juni 1993 RS 2 Stammrechtssatz Aus dem Wortlaut des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG ergibt sich unzweideutig, daß das durch die 25te ASVG-Nov eingefügte Qualifikationskriterium "öffentlich" bzw "mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet" zu jenem Zeitpunkt vorliegen muß, zu dem d... mehr lesen...
Der am 1. September 1942 geborene Beschwerdeführer besuchte vom 3. September 1956 bis zum 28. Juni 1958 die Handelsschule W., Privat-Lehranstalt. Laut Abschlusszeugnis der Handelsschule I der Wiener Kaufmannschaft vom 3. Dezember 1959 unterzog sich der Beschwerdeführer der Prüfung über sämtliche Pflichtgegenstände der Handelsschule mit Erfolg. Der am 1. September 1942 geborene Beschwerdeführer besuchte vom 3. September 1956 bis zum 28. Juni 1958 die Handelsschule W., Privat-Lehransta... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz70/02 Schulorganisation
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §227 Abs3;SchOG 1962;
Rechtssatz: Bei der Aufzählung der Schulen in § 227 Abs. 1 Z 1 ASVG, deren Besuch eine Ersatzzeit begründet, handelt es sich um die Bezeichnung nach den in den Erläuternden Bemerkungen genannten Schulorganisationsgesetz bzw. Kunstakademiegesetz und Kunsthochschulen-Organisationsgesetz (so au... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz70/02 Schulorganisation
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §227 Abs3;SchOG 1962;
Rechtssatz: Nach dem Gesetzeswortlaut des § 227 Abs. 1 Z 1 ASVG begründet - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - der Besuch einer inländischen öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule iSd Schulorganisationsgesetzes, nicht hingegen der Besuch einer nicht-öf... mehr lesen...
Der am 1. September 1942 geborene Beschwerdeführer besuchte vom 3. September 1956 bis zum 28. Juni 1958 die Handelsschule W., Privat-Lehranstalt. Laut Abschlusszeugnis der Handelsschule I der Wiener Kaufmannschaft vom 3. Dezember 1959 unterzog sich der Beschwerdeführer der Prüfung über sämtliche Pflichtgegenstände der Handelsschule mit Erfolg. Der am 1. September 1942 geborene Beschwerdeführer besuchte vom 3. September 1956 bis zum 28. Juni 1958 die Handelsschule W., Privat-Lehransta... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz70/02 Schulorganisation
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §227 Abs3;SchOG 1962;
Rechtssatz: Bei der Aufzählung der Schulen in § 227 Abs. 1 Z 1 ASVG, deren Besuch eine Ersatzzeit begründet, handelt es sich um die Bezeichnung nach den in den Erläuternden Bemerkungen genannten Schulorganisationsgesetz bzw. Kunstakademiegesetz und Kunsthochschulen-Organisationsgesetz (so au... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz70/02 Schulorganisation
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §227 Abs3;SchOG 1962;
Rechtssatz: Nach dem Gesetzeswortlaut des § 227 Abs. 1 Z 1 ASVG begründet - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - der Besuch einer inländischen öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule iSd Schulorganisationsgesetzes, nicht hingegen der Besuch einer nicht-öf... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Februar 1997 wies die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt den Antrag der Beschwerdeführerin vom 30. Dezember 1996 auf Beitragsentrichtung für Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten gemäß § 227 ASVG ab. Soweit für das vorliegende Verfahren noch von Bedeutung, begründete die Pensionsversicherungsanstalt ihre Entscheidung damit, dass die Beschwerdeführerin ihre Schul- und Studienzeit von 1964 bis 1971 im Ausland (Ungarn) zurückgelegt habe. Das Fehlen eines inl... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;
Rechtssatz: § 227 Abs. 1 Z 1 ASVG ist verfassungsrechtlich unbedenklich (Hinweis VfGH 23. September 1983, VwSlg 9782). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1997080507.X02 Im RIS seit 07.10.2002 mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/08/0203 E 24. Juni 1997 RS 2
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Für ausländische Schulzeiten, die in Österreich als gleichwertig anerkannt bzw deren Abschlüsse nostrifiziert wurden, können keine Beiträge leistungswirksam nachentrichtet werden, weil gemäß § 227 Abs 1 Z 1 ASVG nur Zeiten eines Be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Februar 1997 wies die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt den Antrag der Beschwerdeführerin vom 30. Dezember 1996 auf Beitragsentrichtung für Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten gemäß § 227 ASVG ab. Soweit für das vorliegende Verfahren noch von Bedeutung, begründete die Pensionsversicherungsanstalt ihre Entscheidung damit, dass die Beschwerdeführerin ihre Schul- und Studienzeit von 1964 bis 1971 im Ausland (Ungarn) zurückgelegt habe. Das Fehlen eines inl... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;
Rechtssatz: § 227 Abs. 1 Z 1 ASVG ist verfassungsrechtlich unbedenklich (Hinweis VfGH 23. September 1983, VwSlg 9782). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1997080507.X02 Im RIS seit 07.10.2002 mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/08/0203 E 24. Juni 1997 RS 2
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Für ausländische Schulzeiten, die in Österreich als gleichwertig anerkannt bzw deren Abschlüsse nostrifiziert wurden, können keine Beiträge leistungswirksam nachentrichtet werden, weil gemäß § 227 Abs 1 Z 1 ASVG nur Zeiten eines Be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde - in Bestätigung des Bescheides der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt vom 7. August 1995 - die begünstigte Anrechnung von Versicherungszeiten für die Beschwerdeführerin für die Zeit vom 4. März 1933 bis 31. März 1959 abgelehnt. Nach einer Darstellung des Verwaltungsgeschehens und der Rechtslage begründete die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid im Wesentlichen damit, dass die Beschwerd... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502;
Rechtssatz: Zu den Versicherungszeiten, die nach dem Verlassen der Schule bzw nach der Beendigung der Ausbildung vorliegen müssen, zählen auch die in § 502 ASVG angeführten Versicherungszeiten (Hinweis E 15. September 1977, 1829/75, VwSlg 9385 A/1977). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1;ASVG §502 Abs4;
Rechtssatz: Für die Anrechnung eines Schuljahres als Ersatzzeit im Sinne des § 228 Abs 1 Z 3 ASVG in Verbindung mit § 227 Abs 1 Z 1 ASVG kommt es nicht auf die physische Anwesenheit des Schülers in der Schule an, sondern nur darauf, wann der Schüler schulrechtlich gesehen aufgehört hat, Schül... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde - in Bestätigung des Bescheides der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt vom 7. August 1995 - die begünstigte Anrechnung von Versicherungszeiten für die Beschwerdeführerin für die Zeit vom 4. März 1933 bis 31. März 1959 abgelehnt. Nach einer Darstellung des Verwaltungsgeschehens und der Rechtslage begründete die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid im Wesentlichen damit, dass die Beschwerd... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1;ASVG §502 Abs4;
Rechtssatz: Für die Anrechnung eines Schuljahres als Ersatzzeit im Sinne des § 228 Abs 1 Z 3 ASVG in Verbindung mit § 227 Abs 1 Z 1 ASVG kommt es nicht auf die physische Anwesenheit des Schülers in der Schule an, sondern nur darauf, wann der Schüler schulrechtlich gesehen aufgehört hat, Schül... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502;
Rechtssatz: Zu den Versicherungszeiten, die nach dem Verlassen der Schule bzw nach der Beendigung der Ausbildung vorliegen müssen, zählen auch die in § 502 ASVG angeführten Versicherungszeiten (Hinweis E 15. September 1977, 1829/75, VwSlg 9385 A/1977). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte mit Antrag vom 26. Juni 1996 die Beitragsentrichtung zwecks Leistungswirksamkeit von Ersatzzeiten für Schul- und Studienzeiten. Die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt gab mit Schreiben vom 10. Juni 1997 dem Antrag insofern statt, als die Beschwerdeführerin für "24 Monate mittlere/höhere Schule" Beiträge entrichten könne. Über Ersuchen der Beschwerdeführerin sprach die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt mit Bescheid vom 21. November ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §225 Abs1 Z3;ASVG §227 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/08/0101 E 21. November 2001
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG ist zur Anrechnung nicht erforderlich, dass das vorgesehene Bildungsziel erreicht bzw das Studium in der in der Studienordnung vorgesehenen Art beendet wurde. Gefordert wird ledi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte mit Antrag vom 26. Juni 1996 die Beitragsentrichtung zwecks Leistungswirksamkeit von Ersatzzeiten für Schul- und Studienzeiten. Die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt gab mit Schreiben vom 10. Juni 1997 dem Antrag insofern statt, als die Beschwerdeführerin für "24 Monate mittlere/höhere Schule" Beiträge entrichten könne. Über Ersuchen der Beschwerdeführerin sprach die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt mit Bescheid vom 21. November ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §225 Abs1 Z3;ASVG §227 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/08/0101 E 21. November 2001
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG ist zur Anrechnung nicht erforderlich, dass das vorgesehene Bildungsziel erreicht bzw das Studium in der in der Studienordnung vorgesehenen Art beendet wurde. Gefordert wird ledi... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde dem Antrag des Mitbeteiligten auf Beitragsentrichtung für Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten gemäß § 227 Abs. 1 und 3 ASVG für Zeiträume von November 1970 bis Juni 1973 sowie von Oktober 1982 bis Juni 1988 (jeweils mit Unterbrechungen) stattgegeben. Die belangte Behörde stützte sich dabei auf Schulbesuchs- bzw. Studienbestätigungen des vom Mitbeteiligten besuchten Gymnasiums und der Leopold-Franzens-U... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §227 Abs3;ASVG §231 Z2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999080041.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 23.04.2015 mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde dem Antrag des Mitbeteiligten auf Beitragsentrichtung für Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten gemäß § 227 Abs. 1 und 3 ASVG für Zeiträume von November 1970 bis Juni 1973 sowie von Oktober 1982 bis Juni 1988 (jeweils mit Unterbrechungen) stattgegeben. Die belangte Behörde stützte sich dabei auf Schulbesuchs- bzw. Studienbestätigungen des vom Mitbeteiligten besuchten Gymnasiums und der Leopold-Franzens-U... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §227 Abs3;ASVG §231 Z2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999080041.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 23.04.2015 mehr lesen...