Mit Bescheid vom 23. Jänner 1989 lehnte die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt die vom Beschwerdeführer beantragte begünstigte Anrechnung von Versicherungszeiten für die Zeit vom 4. März 1933 bis 31. März 1959 ab. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31. August 1990 wies die belangte Behörde den Einspruch des Beschwerdeführers als unbegründet ab. Begründend führte sie nach Zitat des § 502 ASVG im wesentlichen folgendes aus: Unbestritten sei, daß der Beschwerdeführer dem im §... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1;ASVG §502 Abs6;ASVG §502 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 90/08/0032 11 Stammrechtssatz Die Wertung als Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 iVm § 227 Abs 1 Z 1 ASVG setzt das Nachfolgen einer Beitragszeit voraus (Hinweis E 27.3.1990, 89/08/0245) (hier: keine solche nachfolgende Beitragsze... mehr lesen...
Der am 3. Mai 1920 geborene Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 19. November 1976 u.a. die "Durchführung des Begünstigungsverfahrens". Nach einer vom Österreichischen Generalkonsulat in New York am 22. Dezember 1976 ausgestellten Bescheinigung gemäß § 506 Abs. 3 ASVG habe der Beschwerdeführer glaubhaft dargetan, daß er von April 1940 bis heute in den USA emigriert gewesen sei; außerdem sei er von April 1938 bis September 1944 arbeitslos und vom 9. September 1939 bis 17. Fe... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1 impl;ASVG §502 Abs6;ASVG §502 Abs7;
Rechtssatz: Die Wertung als Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 iVm § 227 Abs 1 Z 1 ASVG setzt das Nachfolgen einer Beitragszeit voraus (Hinweis E 27.3.1990, 89/08/0245) (hier: keine solche nachfolgende Beitragszeit nach Besuch der "Rabbinatsschule Yeshiva Chsan Sofer" in New ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1 impl;ASVG §502 Abs6;ASVG §502 Abs7;
Rechtssatz: Die Thora - Lehranstalt "Jeschiwa" in Mattersburg entsprach nicht einem der Schultypen des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG. Ihr Besuch kann daher eine Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 ASVG nicht begründen. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Der am 3. Mai 1920 geborene Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 19. November 1976 u.a. die "Durchführung des Begünstigungsverfahrens". Nach einer vom Österreichischen Generalkonsulat in New York am 22. Dezember 1976 ausgestellten Bescheinigung gemäß § 506 Abs. 3 ASVG habe der Beschwerdeführer glaubhaft dargetan, daß er von April 1940 bis heute in den USA emigriert gewesen sei; außerdem sei er von April 1938 bis September 1944 arbeitslos und vom 9. September 1939 bis 17. Fe... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1 impl;ASVG §502 Abs6;ASVG §502 Abs7;
Rechtssatz: Die Wertung als Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 iVm § 227 Abs 1 Z 1 ASVG setzt das Nachfolgen einer Beitragszeit voraus (Hinweis E 27.3.1990, 89/08/0245) (hier: keine solche nachfolgende Beitragszeit nach Besuch der "Rabbinatsschule Yeshiva Chsan Sofer" in New ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1 impl;ASVG §502 Abs6;ASVG §502 Abs7;
Rechtssatz: Die Thora - Lehranstalt "Jeschiwa" in Mattersburg entsprach nicht einem der Schultypen des § 227 Abs 1 Z 1 ASVG. Ihr Besuch kann daher eine Ersatzzeit nach § 228 Abs 1 Z 3 ASVG nicht begründen. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte stellte am 14. Dezember 1988 (bei der Beschwerdeführerin eingelangt am 20. Dezember 1988) den Antrag "auf Nachkauf von Schulersatzzeiten im Ausmaß von zwei Jahren (Mittelschule) und vier Jahren (48 Monate Hochschulzeiten)". Er ersuche um Zusendung eines Zahlscheines und um den entsprechenden Bescheid, wobei der Beginn der Möglichkeit des Nachkaufes von Schulersatzzeiten bescheidmäßig ab Antragstellung, sohin ab 1988 möglich sein solle. Im Zuge des daraufhin eingeleit... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §227 Abs2;ASVG §227 Abs4;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belBeh in Abänderung des Bescheides der Bf (PVA der Ang) fest, daß der Mitbeteiligte auf Grund des § 227 Abs 3 ASVG lediglich für die im
Spruch: angeführten Z... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte stellte am 14. Dezember 1988 (bei der Beschwerdeführerin eingelangt am 20. Dezember 1988) den Antrag "auf Nachkauf von Schulersatzzeiten im Ausmaß von zwei Jahren (Mittelschule) und vier Jahren (48 Monate Hochschulzeiten)". Er ersuche um Zusendung eines Zahlscheines und um den entsprechenden Bescheid, wobei der Beginn der Möglichkeit des Nachkaufes von Schulersatzzeiten bescheidmäßig ab Antragstellung, sohin ab 1988 möglich sein solle. Im Zuge des daraufhin eingeleit... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §227 Abs2;ASVG §227 Abs4;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belBeh in Abänderung des Bescheides der Bf (PVA der Ang) fest, daß der Mitbeteiligte auf Grund des § 227 Abs 3 ASVG lediglich für die im
Spruch: angeführten Z... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §500;
Rechtssatz: Schon das bloße Vorliegen von Schulzeiten der im § 227 Abs 1 Z 1 ASVG genannten Art, die als solche keine Versicherungszeiten darstellen, auch wenn das Schuljahr aus einem der in § 500 ASVG genannten
Gründe: abgebrochen wurde, genügt für eine Begüsntigung nach § 502 Abs 1 oder Abs 4 ASVG. ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1;ASVG §502 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1829/75 E 15. September 1977 VwSlg 9385 A/1977 RS 2 Stammrechtssatz Zu der im § 227 Z 1 ASVG genannten sonstigen Versicherungszeit, die nach dem Verlassen der Schule bzw. Beendigung der Ausbildung vorliegen muß, zählen auch die im § 502 ASVG angeführten Versic... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §500;
Rechtssatz: Schon das bloße Vorliegen von Schulzeiten der im § 227 Abs 1 Z 1 ASVG genannten Art, die als solche keine Versicherungszeiten darstellen, auch wenn das Schuljahr aus einem der in § 500 ASVG genannten
Gründe: abgebrochen wurde, genügt für eine Begüsntigung nach § 502 Abs 1 oder Abs 4 ASVG. ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227 Abs1 Z1;ASVG §228 Abs1 Z3;ASVG §502 Abs1;ASVG §502 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1829/75 E 15. September 1977 VwSlg 9385 A/1977 RS 2 Stammrechtssatz Zu der im § 227 Z 1 ASVG genannten sonstigen Versicherungszeit, die nach dem Verlassen der Schule bzw. Beendigung der Ausbildung vorliegen muß, zählen auch die im § 502 ASVG angeführten Versic... mehr lesen...