Norm: ASVG §213aASGG §89 Abs2
Rechtssatz: Ein Rechtsstreit wegen Zuerkennung einer Integritätsabgeltung kann dadurch erledigt werden, dass das Klagebegehren als dem Grund nach zu Recht bestehend erkannt und dem Versicherungsträger die Erbringung einer vorläufigen Zahlung aufgetragen wird, deren Ausmaß unter sinngemäßer Anwendung des § 273 Abs 1 ZPO festzusetzen ist. Entscheidungstexte 10 ObS ... mehr lesen...
Norm: ASVG §213a
Rechtssatz: Abgesehen vom Fall, daß ausschließlich dem Versicherten selbst eine grob fahrlässige Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften vorzuwerfen ist, ist es für die Gewährung einer Integritätsabgeltung unerheblich, ob neben dem Schädiger auch der Versicherte selbst Arbeitnehmerschutzvorschriften grob fahrlässig mißachtet hat. Entscheidungstexte 10 ObS 321/98y ... mehr lesen...
Norm: ASVG §213aASGG §87
Rechtssatz: Den Versicherten, der den Zuspruch einer Integritätsabgeltung begehrt, trifft keine subjektive Beweispflicht. Wenn es allerdings trotz Aufnahme sämtlicher notwendig erscheinenden Beweise und Zulassung des Anscheinsbeweises nicht gelingen sollte, zu beweisen, daß ein Arbeitsunfall durch die grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften verursacht wurde, müßte dies im Rahmen der objektiv... mehr lesen...
Norm: ASVG §213a
Rechtssatz: Es entspricht nicht der Absicht des § 213a ASVG, einem Arbeitnehmer, der sich ohne jedes Fremdverschulden verletzt, eine Integritätsabgeltung zu gewähren. Entscheidungstexte 10 ObS 243/98b Entscheidungstext OGH 10.11.1998 10 ObS 243/98b 10 ObS 321/98y Entscheidungstext OGH 10.11.1998 10 ObS 321/98y ... mehr lesen...
Norm: ASVG §213a
Rechtssatz: Für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften ist primär der Arbeitgeber verantwortlich. Jeder Arbeitsunfall, der sich im Betrieb des Arbeitgebers ereignet, und jede Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften sind, unfallversicherungsrechtlich betrachtet, im weitesten Sinn der Sphäre des Arbeitgebers zuzurechnen. Es liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, seinen Betrieb so zu organisieren, daß es... mehr lesen...