Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zusammenhängenden - Beschwerdesachen gemäß § 39 Abs. 2 AVG (in Verbindung mit § 17 VwGVG) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zusammenhängenden - Beschwerdesachen gemäß Paragraph 39, Absatz 2, AVG (in Verbindung mit Paragraph 17, VwGVG) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. I. Verfahrensgang:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zusammenhängenden - Beschwerdesachen gemäß § 39 Abs. 2 AVG (in Verbindung mit § 17 VwGVG) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zusammenhängenden - Beschwerdesachen gemäß Paragraph 39, Absatz 2, AVG (in Verbindung mit Paragraph 17, VwGVG) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. I. Verfahrensgang:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 24.02.2016 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") ausgesprochen, dass von der Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen gem. § 410 Abs 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 80 Euro an die SGKK zu entrichten sei. 1. Mit dem nunmehr bekämpften Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) teilte mit Schreiben vom 18.04.2013 der XXXX (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) mit, dass die nicht fristgerechte Vorlage des Lohnzettels für Iveta J. ein Meldeversäumnis darstelle, aber dieses Mal von der Vorschreibung eines Beitragszuschlags abgesehen werde. 1. Die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) vom 21.04.2015 wurde XXXX (in der Folge als Beschwerdeführer bezeichnet) verpflichtet, gemäß § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) vom 21.04.2015 wurde römisch 40 (in der Folge als Beschwerdeführer beze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) teilte mit Schreiben vom 17.09.2014 der XXXX (im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nunmehr XXXX; in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) mit, dass die nicht fristgerechte Anmeldung des fallweise beschäftigten Dienstnehmers S. M. A. ein Meldeversäumnis darstelle, aber dieses Mal von der Vorschreibung eines Beitragszuschlag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) vom 30.07.2014 wurde die XXXX (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) verpflichtet, gemäß § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 80,-- zu entrichten. 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) vom 30.07.2014 wurde die römisch 40 (in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NöGKK) vom 19.02.2015, Zl. XXXX, wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NöGKK) vom 19.02.2015, Zl. römisch 40 , wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragszuschlag gemäß Paragraph 410, Absatz eins, Ziffer 5, iVm. § 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 29.06.2015, Zl. XXXX, wurde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. 1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 29.06.2015, Zl. römisch 40 , wurde der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ein Beitragszuschlag gemäß Paragraph 410, Absatz eins, Ziffer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 31.07.2015 teilte die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer mit, dass er die Beitragsnachweisung für den Beitragszeitraum Juni 2015 nicht vorgelegt habe und diesmal von der Vorschreibung eines Beitragszuschlages abgesehen worden sei. 2. Mit Bescheid vom 24.08.2015, GZ: 12-2015-BW-MS2BN-002XD, schrieb die belangte Behörde dem Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 31.08.2015, GZ: 11-2015-BW-MS2BN-006GG, schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der Beschwerdeführerin einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 200,00 vor, weil die Beitragsnachweisung für den Beitragszeitraum Juli 2015 nicht fristgerecht erstattet worden sei. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde. Begründend führt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 31.08.2015, GZ: 11-2015-BW-MS2BN-006FH, schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der Beschwerdeführerin einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 80,00 vor, weil die Beitragsnachweisung für den Beitragszeitraum Juli 2015 nicht fristgerecht erstattet worden sei. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht durch ihre ausgewiesene Vertr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 23.11.2015, Zl 12-2015-XXXX, wurde der Beschwerdeführerin wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen eines Lohnzettels und Beitragsgrundlagennachweises ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 40 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass der Lohnzettel für XXXX, VSNR XXXX, in Folge als Dienstnehmer bezeichnet, Beschäftigungsende 07.08.2015, nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) vom 29.12.2014, Zl. XXXX, wurde XXXX e.U. (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 ASVG in der Höhe von € 40,00 auferlegt. Begründend führte die Behörde aus, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, einen Lohnzettel über die Summe der allgemeine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 05.02.2015 wurde über die XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) gemäß § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 05.02.2015 wurde über die römisch 40 (in der Folge: Beschwerdeführerin) gemäß Paragraph 113, Absatz 4, ASVG ein Beitra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 19.02.2015 wurde über die XXXX(in der Folge: Beschwerdeführerin) gemäß § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 19.02.2015 wurde über die XXXX(in der Folge: Beschwerdeführerin) gemäß Paragraph 113, Absatz 4, ASVG ein Beitragszuschla... mehr lesen...
I402 2111469-1/2E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Philipp CEDE, LL.M. als Einzelrichter über die Beschwerde des XXXX, vertreten durch Mag. Harald HOUDEK, Steuerberater und Wirtschaftstreuhände, Sillgasse 19, 6020 Innsbruck, gegen den Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse vom 11.05.2015, Zahl 18-2013-BW-MS2BG-0005S, zu Recht erkannt: Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Philipp CEDE, LL.M. als Einzelrichter über ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK) vom 03.07.2015, Zl. 12-2015-BW-MS2BN-0028Q, wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm. § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 80,00 Euro wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen auferlegt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 11.05.2015 wurde über Mag. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) gemäß § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 180,00 verhängt. 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 11.05.2015 wurde über Mag. römisch 40 (in der Folge: Beschwerdeführerin) gemäß Paragraph 113, Absa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 03.04.2015 wurde über Herrn XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 40,00 verhängt. 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 03.04.2015 wurde über Herrn römisch 40 (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß Paragraph 113, Absatz ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 22.06.2015 wurde über die XXXX (in der Folge: Bescheidadressatin) wegen Nichteinhaltung von Meldefristen nach § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 80 verhängt. 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 22.06.2015 wurde über die römisch 40 (in der Folge: Bescheidadressatin... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 22.06.2015 wurde über die XXXX (in der Folge: Bescheidadressatin) wegen Nichteinhaltung von Meldefristen nach § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 40 verhängt. 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 22.06.2015 wurde über die römisch 40 (in der Folge: Bescheidadressatin... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 16.06.2015 wurde über die XXXX (in der Folge: Bescheidadressatin) wegen Nichteinhaltung von Meldefristen nach § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 40 verhängt. 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 16.06.2015 wurde über die römisch 40 (in der Folge: Bescheidadressatin... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.08.2015 wurde über die XXXX (in der Folge: Bescheidadressatin) wegen Nichteinhaltung von Meldefristen nach § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 60 verhängt. 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.08.2015 wurde über die römisch 40 (in der Folge: Bescheidadressatin... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.08.2015 wurde über die XXXX (in der Folge: Bescheidadressatin) wegen Nichteinhaltung von Meldefristen nach § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 40 verhängt. 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.08.2015 wurde über die römisch 40 (in der Folge: Bescheidadressatin... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Fertigu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse vom 02.07.2014 wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, die in der Anlage der Bezeichnung "Beitragsabrechnung aus GPLA" vom 23.12.2013 und dem bezughabenden Prüfbericht vom 27.12.2013 für den Prüfzeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2011 aufscheinenden Nachverrechnung Positionen für die dort angeführten Dienstnehmer und Zeiten, allgemeine Beiträge, Sonderbeitr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 26.02.2015, Zl. 12-2015-BW-MS2BN-000FA, der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK) wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm. § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 160,00 Euro wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen auferlegt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 26.02.2015, Zl. 12-2015-BW-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) vom 28.11.2013 wurde XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) informiert, dass der Lohnzettel für XXXX, nicht fristgerecht vorgelegt worden ist und demzufolge ein Meldeverstoß vorliegt, jedoch von der Vorschreibung eines Beitragszuschlages abgesehen wird. 1. Mit Schreiben der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 03.04.2015 wurde über Herrn XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 40,00 verhängt. 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 03.04.2015 wurde über Herrn römisch 40 (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß Paragraph 113, Absatz ... mehr lesen...