Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 02.01.2018, Zl. 13-2017-BW-MS2BN-000VE, schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 80,00 wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen vor. 1. Mit Bescheid vom 02.01.2018, Zl. 13-2017-BW-MS2BN-000VE, schrieb die Burgenländis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX, schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen eines Lohnzettels und Beitragsgrundlangennachweises einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 40,- vor. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 , schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin wegen Nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 09.01.2018, BZ XXXX, festgestellt, dass 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 09.01.2018, BZ römisch 40 , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Bevollmächtigte im Sinne von § 35 Abs. 3 ASVG des Dienstgebers XXXX, gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 01.09.2017 schrieb die belangte Behörde (im Folgenden die Gebietskrankenkasse) dem Beschwerdeführer wegen nicht fristgerechter Übermittlung der Beitragsnachweisung für den Beitragszeitraum Juli 2017 gemäß § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 240,00 vor. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 01.09.2017 schrieb die belangte Behörde (im Folgenden die Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländischen Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde oder BGKK) erließ am XXXX einen Bescheid, XXXX, in welchem festgestellt wurde, dass XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) als Dienstgeber wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen für September 2017 einen Beitragszuschlag in der Höhe von 80 Euro zu entrichten habe. 1. Die Burgenländischen Gebietskrankenkas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländischen Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde oder BGKK) erließ am XXXX einen Bescheid, GZ: XXXX, in welchem festgestellt wurde, dass XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) als Dienstgeber wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von 80 Euro zu entrichten habe. 1. Die Burgenländischen Gebietskrankenkasse (in weiterer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.10.2017, Zl. 13-2017-BW-MS2BN-00NC, schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 80,00 wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen vor. 1. Mit Bescheid vom 03.10.2017, Zl. 13-2017-BW-MS2BN-00NC, schrieb die Burgenländische Gebietskranken... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 17.10.2017, Zl. XXXX, der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) wurde dem Beschwerdeführer wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Lohnzettel und Beitragsgrundlangennachweisen gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 in Verbindung mit § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 80,- auferlegt. Begründend wurde ausgeführt, die Lohnzettel für im Besche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 08.05.2017 schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer wegen nicht fristgerechter Übermittlung der Jahreslohnzettel von 119 DienstnehmerInnen gemäß § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.658,86 vor. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 08.05.2017 schrieb die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) vom 08.08.2017 wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag in Höhe von € 40,-- vorgeschrieben. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der Beschwerdeführer die Sonderzahlungsmeldung für die Dienstnehmerin XXXX nicht fristgerecht vorgelegt habe. römisch 40 nicht fristgerecht vorgelegt habe. 2. Gegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.05.2017, Zl. 13-2017-BW-MS2BN-000A6, schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 80,00 wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen vor. 1. Mit Bescheid vom 03.05.2017, Zl. 13-2017-BW-MS2BN-000A6, schrieb die Burgenländische Gebietskrank... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 20.04.2017 wurde über XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 1.440,00 verhängt. 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 20.04.2017 wurde über römisch 40 (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß Paragraph 113, Absatz 4, ASVG e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid vom 13.03.2017, GZ: XXXX , schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der Beschwerdeführerin wegen nicht fristgerechter Übermittlung der Jahreslohnzettel von 32 Dienstnehmern gemäß § 113 Abs. 4 ASVG Beitragszuschläge in der Höhe von € 640,00 vor. 1. Mit dem Bescheid vom 13.03.2017, GZ: römisch 40 , schrieb die Niederösterreichische Gebietskra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom XXXX wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 4 ASVG in der Höhe von € 200.- wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen betreffend die Beitragsnachweisung für den Beitragszeitraum September 2013 vorgeschrieben. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer ohne Vollmachtsvorlage am 21.11.2013 du... mehr lesen...