Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 23.05.2016, Zl. XXXX, der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NöGKK) wurde der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Bevollmächtigte im Sinne von § 35 Abs. 3 ASVG des Dienstgebers XXXX wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen eines Lohnzettels und Beitragsgrundlagennachweises gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 in Verbindung mit § 113 Abs. 4 ASVG ein Beit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 27.11.2015 wurde der XXXX (in der Folge Beschwerdeführerin, BF) durch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) mitgeteilt, dass die BF die Beitragsnachweisung für den Beitragszeitraum Oktober 2015 nicht fristgerecht am 19.11.2015 vorgelegt habe und somit ein Meldeversäumnis vorliege. Die Kasse würde diesmal aber von der Vorschreibung eines Beitragszuschlages abs... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 03.05.2016 der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (BGKK, im Folgenden: belangte Behörde) wurde der Dienstgeber XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) aufgefordert wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 03.05.2016 der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (BGKK, im Folgenden: belangte Behörde) wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 27.02.2015 wurde über den XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 40,-- verhängt. 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 27.02.2015 wurde über den römisch 40 (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß Paragraph 113, A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) vom 29.04.2016, Zl. XXXX, wurde XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 ASVG in der Höhe von € 80,00 auferlegt. Begründend führte die Behörde aus, dass der Beschwerdeführer aufgrund der Abrechnung der Beiträge nach dem Lohnsummenverfahren gemäß § 34 Abs. 2 ASVG verpfli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 29.04.2016 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von 80 Euro zu entrichten habe. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 14.03.2016, GZ: 12-2016-BW-MS2BG-0001S8, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der Beschwerdeführerin wegen nicht fristgerechter Übermittlung der Jahreslohnzettel für die Dienstnehmer XXXX, XXXX, und XXXX, Beitragszuschläge in der Höhe von € 60,00 vor. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 14.03.2016, GZ: 12-2016-BW-MS2B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.03.2016, GZ: 12-2016-BW-MS2BG-002DS, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der Beschwerdeführerin wegen nicht fristgerechter Übermittlung der Jahreslohnzettel von 58 Dienstnehmern gemäß § 113 Abs. 4 ASVG Beitragszuschläge in der Höhe von € 1.160,00 vor. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.03.2016, GZ: 12-2016-BW-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.04.2016, Zl. 12-2016-BW-MS2BN-001GF, der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NöGKK) wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 in Verbindung mit § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 80,- auferlegt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.04.2016, Zl. 12-2016-BW-MS2BN-001GF, der Niederösterreichischen Gebietskrankenk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.04.2016, Zl. 12-2016-BW-MS2BN-001GR, der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NöGKK) wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 in Verbindung mit § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 80,- auferlegt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.04.2016, Zl. 12-2016-BW-MS2BN-001GR, der Niederösterreichischen Gebietskrankenkas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 29.04.2016 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von 80 Euro zu entrichten habe. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 29.04.2016 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von 80 Euro zu entrichten habe. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheid vom 31.03.2016, BZ XXXX , festgestellt, dass die Dienstgeberin XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin), Beitragskontonummer XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 ASVG verpflichtet sei, wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 80,00 zu entrichten. Begründend wurde ausgefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Burgenländischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK oder belangte Behörde) hat XXXX (in Folge: die Beschwerdeführerin) mit Bescheid vom XXXX, Zl.: XXXX, einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Absatz 4 ASVG in Höhe von € 40 vorgeschrieben. Begründet wurde dies, dass die Beschwerdeführerin nach § 34 Absatz 2 ASVG verpflichtet sei, einen Lohnzettel über die Summer der allgemeinen beitragsgrundlagen sowie d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) vom 22.06.2015 wurde die XXXX (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) verpflichtet, gemäß § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 280,-- zu entrichten. 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) vom 22.06.2015 wurde die römisch 40 (in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als XXXX GKK) hat mit Bescheid vom 04.04.2016 ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer ("BF") als Dienstgeber wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG verpflichtet ist, einen Beitragszuschlag in der Höhe von Euro 80,-- an die XXXX GKK zu entrichten. 1. Die römisch 40 Gebietskrankenkasse (im F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) vom 28.08.2015 wurde XXXX (in der Folge als Beschwerdeführer bezeichnet) verpflichtet, gemäß § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 40,-- zu entrichten. Begründend wurde angeführt, dass der Beschwerdeführer die Lohnzettel der Dienstnehmerin Magdalena L., deren Beschäftigung am 30.06.2015 gee... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 29.04.2016 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass die XXXX KEG (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von 80 Euro zu entrichten habe. Die Zustellung des Bescheides erfolgte am 26.07.2016.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (in der Folge: BGKK) vom 04.07.2016, Zahl: XXXX wurde der XXXX (in der Folge: BF) gemäß § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 200 wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (in der Folge: BGKK) vom 04.07.2016, Zahl: römisch 40 wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 30.06.2015, Zl. 18-2015-BW-MS2BN-001ER, wurde über Herrn XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag von € 80,-- verhängt. 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 30.06.2015, Zl. 18-2015-BW-MS2BN-001ER, wurde über Herrn römisch 40 (im Folgenden: Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 10.6.2016 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "OÖGKK") ausgesprochen, dass vom nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen gem. § 410 Abs 1 Z 5 iVm § 113 Abs 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 40,00 Euro an die OÖGKK zu entrichten sei. 1. Mit Bescheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 10.6.2016 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "OÖGKK") ausgesprochen, dass vom nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen gem. § 410 Abs 1 Z 5 iVm § 113 Abs 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 100,00 Euro an die OÖGKK zu entrichten sei. 1. Mit Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 12.10.2015, Zl.: XXXX, festgestellt, dass die Dienstgeberin NXXXX SXXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin), Beitragskontonummer XXXX, gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 280 zu entrichten. Begrün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 15.04.2015 wurde Herrn XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) mitgeteilt, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Beschwerde gegen den Bescheid vom 21.03.2013, Zl. 18-2013-BW-MS2BG-000K4, zurückgewiesen habe, da es sich um einen "Nichtbescheid" gehandelt habe und dagegen keine Beschwerde erhoben werden könne. 1. Mit Schreiben de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 1.6.2016 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "OÖGKK") ausgesprochen, dass vom nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen gem. § 410 Abs 1 Z 5 iVm § 113 Abs 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 160,00 Euro an die OÖGKK zu entrichten sei. 1. Mit Bescheid vom 1.6.2016 hat die Oberösterreichische Geb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 10.6.2016 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "OÖGKK") ausgesprochen, dass vom nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen gem. § 410 Abs 1 Z 5 iVm § 113 Abs 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 40,00 Euro an die OÖGKK zu entrichten sei. 1. Mit Bescheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) vom 14.03.2016, Zl. XXXX, wurde XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 ASVG in der Höhe von € 60,00 auferlegt. Begründend führte die Behörde aus, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, einen Lohnzettel über die Summe der allgemeinen Bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 29.04.2016 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass Herr XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) als Dienstgeber wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von 80 Euro zu entrichten habe. 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (in weitere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 29.04.2016, BZ XXXX, festgestellt, dass der Dienstgeber XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer), Beitragskontonummer XXXX, gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 80,00 zu entrichten. Begründend wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 23.02.2016 wurde über Herrn XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von € 40,00 verhängt. 1. Mit Bescheid der römisch 40 Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) vom 23.02.2016 wurde über Herrn römisch 40 (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß Paragraph 113, Absatz... mehr lesen...