Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...
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