Begründung: Über Antrag des Mit- und Wohnungseigentümers Wendelin E***** erließ der Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg am 23. 2. 1998 zur Zahl 1/10/91744/95/46 einen Bescheid, mit dem zu einen von Amts wegen ein Rechenfehler im Bescheid über die erstmalige Festsetzung der Nutzwerte vom 16. 12. 1976 Zahl 1/10/50852/94 berichtigt wurde und zum anderen eine Neufestsetzung der Nutzwerte gemäß § 3 Abs 2 und 3 sowie § 26 Abs 1 Z 1 WEG erfolgte. Über Antrag des Mit- und Wohnungseig... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist zu 126/17523-Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, womit das Wohnungseigentum an den Wohnungen W 36/39 Stiege IV des Hauses ***** verbunden ist (B-LNR 322). Die Erstantragstellerin ist zu 126/17523-Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, womit das Wohnungseigentum an den Wohnungen W 36/39 Stiege römisch vier des Hauses ***** verbunden ist (B-LNR 322). Die Erstantragstelleri... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Alleineigentümerin der EZ *****, bestehend aus den Grundstücken Nr. ***** und *****, GB *****. Auf der Liegenschaft, nämlich dem Grundstück ***** ist das U***** Einkaufszentrum mit einer derzeitigen Gesamtnutzfläche von 39.245,30 m2, mit der Adresse *****, errichtet. Das durch die K*****straße ***** abgeteilte, unbebaute Grundstück ***** stellt die Straßenböschung dar. Der Gebäudekomplex besteht aus einer Vielzahl von Verkaufsflächen, welche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und die Beklagten sind Miteigentümer des Hauses *****. Mit dem Miteigentumsanteil der Drittbeklagten ist Wohnungseigentum am Geschäftslokal Nr 1 verbunden. Mit der gegen alle übrigen Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft gerichteten Teilungsklage begehrt der Kläger die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung und für den Fall der Abweisung dieses Hauptbegehrens die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft ... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1998 wurde an der Liegenschaft EZ *****, GB ***** Wohnungseigentum begründet. Die Antragsteller sind Wohnungseigentümer. In den Kaufverträgen der heutigen Wohnungseigentümer mit dem Wohnungseigentumsorganisator N***** GmbH, die vor dem Juni 1996 geschlossen wurden, ist vereinbart, dass die Käufer der Verkäuferin Auftrag und Vollmacht zur Verwaltung der Wohnhausanlage für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Rechtskraft der Benützungsbewilligung erteilen. Die Verk... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Noch im Revisionsrekursverfahren beharrt der Antragsteller darauf, dass ein Abweichen des Wohnungseigentumsvertrags vom Kaufvertrag hinsichtlich der Größe des Gartenanteils, an dem er Zubehörwohnungseigentum erwerben will, ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer einen nachträgliche Neufestsetzung der Nutzwerte nach § 3 Abs 2 WEG rechtsfertigen soll. Erst nach rechtskräftiger Festsetzung der Nutzwerte sei die wahr... mehr lesen...
Begründung: Noch im Revisionsrekursverfahren beharrt die Erstantragsgegnerin darauf, dass ihr auch ohne ausdrücklichen Nutzungsvorbehalt bei Abverkauf von Miteigentumsanteilen zur Wohnungseigentumsbegründung an bestimmten Wohnungen des Hauses alle Gebäudeteile und Liegenschaftsflächen außer der Wohnung, an der das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, im Eigentum verblieben seien, und sie daher darüber habe verfügen können. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Unstrittig ist, daß der Nutzwertfestsetzung eine gastgewerbliche Widmung des Wohnungseigentumsobjekts der Antragstellerin zugrundeliegt und diese Nutzwertfestsetzung rechtskräftig geworden ist. Dieser Umstand würde zwar einer Neufestsetzung der Nutzwerte nicht im Wege stehen, wenn sie von der wahren materiellen Rechtslage abweicht (MietSlg 39/14 ua, zuletzt 5 Ob 156/98x), doch könnte dies nur in einem Verfahren nac... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mit- und Wohnungseigentümer von vier Wohnungseigentumseinheiten der Liegenschaft EZ ***** GB *****, so auch der Wohnung top 4 in diesem Haus. Die Beklagte ist Mit- und Wohnungseigentümerin der genannten Liegenschaft, womit Wohnungseigentum an der Wohnung top 5 verbunden ist. Mit Beschluß vom 5. 1. 1989 erfolgte zu Msch 1/89 des Bezirksgerichtes K***** eine Nutzwertfestsetzung hinsichtlich dieser Liegenschaft. Grundlage der Nutzwertfestsetzung war e... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin von 999/28841 Anteilen an der Liegenschaft EZ *****, verbunden mit Wohnungseigentum an W 1.5/11 und Garage 18. Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Gastein vom 20. 5. 1998, Msch 3/73-6, sind auf Antrag der nunmehrigen Antragstellerin die Nutzwerte der Wohnungen und sonstigen selbständigen Räumlichkeiten dieser Liegenschaft neu festgesetzt worden. Es ging dabei im wesentlichen um die Beseitigung des Fehlers, daß im... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Umwidmung eines WE-Objektes kann zwar grundsätzlich eine Neufestsetzung der Nutzwerte rechtfertigen (MietSlg 39/14; WoBl 1995, 28/13 ua), doch reicht hiefür die jahrelange Nichtbenützung eines als Lager gewidmeten Objektes oder dessen Funktionsverlust zufolge einer Änderung des Unternehmensgegenstandes nicht aus. Um nutzwertrelevant zu sein, müssen Umwidmungen die materielle Rechtslage verändern, weil die Nutzw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sämtliche Streitparteien haben von der D***** Bauträger GesmbH, einem Wohnungseigentumsorganisator im Sinne des § 23 Abs 1 WEG, Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ ***** mit den darauf errichteten Häusern R*****straße 32 und 34 gekauft und sich gegenüber dem Wohnungseigentumsorganisator vertraglich zur
Begründung: von Wohnungseigentum verpflichtet. Das Bezirksgericht Linz hat im Außerstreitverfahren 29 Msch 1/93 auf Grund eines Gutachtens des SV Pro... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 1480/20200-stel Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft W*****straße 9 in ***** W*****, mit welchen Eigentumsanteilen das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 28 untrennbar verbunden ist. Darüber hinaus ist er zu 438/20200-stel Anteilen Miteigentümer der gegenständlichen Liegenschaft, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum "am Laufgang" untrennbar verbunden ist. Diese Anteile erwarb er im Erbweg nach seinem am 9. 4. 1992 verstorbenen Vater... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft P*****straße ***** in ***** P*****. Zu Msch 226/94i-2 des Bezirksgerichtes Neuhofen erfolgte am 27. 9. 1994 eine Nutzwertfeststellung. Demnach sind die Antragsteller Wohnungseigentümer von 592/1000stel Anteilen der Liegenschaft ***** Grundbuch ***** P***** mit dem Haus P*****straße ***** (Wohnung 2, BLNR 9, 10), die Antragsgegner Eigentümer von 408/1000stel Anteilen (Wohnung 1, BLNR 11, 12). Di... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Wohnungseigentumsänderungsvertrages vom 9. 3. 1998, des Sachbeschlusses des Bezirksgerichtes Kitzbühel vom 8. 1. 1998, 3 Msch 27/97b-3, sowie der Bescheinigung des Stadtamtes Kitzbühel vom 3. 2. 1997 begehrten die Antragsteller die Änderung der Mindestanteile bzw Neubildung von Wohneinheiten betreffend die EZ 646 Grundbuch 82107 Kitzbühel-Land. Die im Wohnungseigentum der Erstantragstellerin gestandene Wohnung top III sei "entsprechend der derzeitigen... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 780/1660 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück 200/14 mit dem darauf befindlichen Haus V*****. Mit seinen Anteilen ist das Wohnungseigentum an der Erdgeschoß-Wohnung verbunden. Der Antragsgegner ist zu 880/1660 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer der im 1. Obergeschoß gelegenen Wohnung. Der
Begründung: des Wohnungseigentums lag der rechtskräftige Parifizierungsbeschluß des Bezirksgerichtes Hall in Tirol ... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §1 Abs2 WEG 1975 §3 Abs2 WEG 2002 §2 Abs2 WEG 2002 §9 WEG 2002 §52 Abs1 Z1 WEG 1975 § 3 gültig von 01.01.1997 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 3 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 WEG 1975 § 3 gültig von 01.09.1975 bis 31.12... mehr lesen...
Begründung: Sowohl die Antragsteller als auch die Antragsgegnerin sind Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ*****. Zugunsten der Antragsgegnerin ist unter BLNR 65, verbunden mit einem Mindestanteil von 1766/10948, Wohnungseigentum an den Objekten "Lager St I, Lager St I II, Lager St II, Garage St II, Hof-Einfahrt St II" eingetragen. Die Festsetzung der Nutzwerte (Jahresmietwerte) erfolgte mit Entscheidung des Magistrats der Stadt Wien, MA 50, vom 31.8.1972, Schli 1/72, und v... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 WEG 1975 §4 Abs2 WEG 2002 §9 WEG 2002 §52 Abs1 Z1 WEG 1975 § 3 gültig von 01.01.1997 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 3 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 WEG 1975 § 3 gültig von 01.09.1975 bis 31.12.1993 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 A ABGB §829 GBG §10 WEG 1975 §3 WEG 2002 §9 WEG 2002 §52 Abs1 Z1 ABGB § 825 heute ABGB § 825 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 829 heute ABGB § 829 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 B1 MRG §8 Abs2WEG §9WEG §9 Abs3WEG §13 Abs2 Z3 ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898 MRG § 8 heute MRG § 8 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ *****. Sie verfügt nach dem aktuellen Grundbuchstand (der auf dem Beschluß des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 27.10.1994 beruht) über 38/2124 Miteigentumsanteile; zuvor schien sie mit 138/2280 Miteigentumsanteilen im Grundbuch auf, obwohl mit ihren Miteigentumsanteilen stets nur das ausschließliche Nutzungsrecht an der Wohnung top 12 des Hauses G***** verbunden war und sich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist - als Rechtsnachfolgerin ihres Vaters, Johann D*****, der den betreffenden Mietvertrag am 15.7.1964 mit dem damaligen Alleineigentümer des Hauses abgeschlossen hatte - Hauptmieterin der im ersten Stock des Hauses ***** gelegenen (aus zwei Zimmern, Küche, Kabinett, Bad und einem Abstellraum bestehenden) Wohnung. Die Mietzinszahlungen leistet sie zur Zeit an Martin P*****, einen Sohn des Klägers. Das fragliche Haus (das auf der Liegenschaf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Kläger begehren in acht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen die Verurteilung der beklagten Partei (als Wohnungseigentumsorganisator einer Reihenhausanlage) zur Einwilligung in die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes gemäß § 25 WEG, soweit es sich um Ehegatten handelt unter Berücksichtigung der § 9 und 12 WEG. Die Kläger begehren in acht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung v... mehr lesen...
Norm: JN §55 Abs1 Z2 JN §55 Abs5WEG §9WEG §13 ZPO §11 Z1 B ZPO §11 Z2 C JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 J... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Kläger sind Wohnungseigentumsbewerber. Die für sie vorgesehenen Eigentumswohnungen sind ihnen zur Nutzung bereits übergeben worden, die Verbücherung ihrer Rechte ist jedoch noch nicht erfolgt. Die Kläger begehren von der Beklagten, die ebenfalls Wohnungseigentumsbewerberin ist, die Räumung eines in der den Klägern bei Abschluß ihrer Anwartschaftsverträge vorgelegten Bau- und Ausstattungsbeschreibung vorgesehen... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §8 WEG 1975 §9 WEG 1975 § 8 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 9 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002
Rechtssatz: Die zugunsten von Ehegatten geschaffene Ausnahmeregel... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und ihr geschiedener Mann sind zu je 87/6026 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG N***** mit gemeinsamem Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 16. Ihre Anteile am Mindestanteil sind gemäß § 12 Abs 1 WEG 1975 verbunden. Die Antragstellerin und ihr geschiedener Mann sind zu je 87/6026 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG N***** mit gemeinsamem Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 16. Ihre Anteile am Mindestanteil sind gemäß... mehr lesen...
Norm: ABGB §448 GBG §13GBG §94 AWEG §8WEG §9 WEG 2002 §13 Abs2 WEG 2002 §13 Abs3 ABGB § 448 heute ABGB § 448 gültig ab 01.01.1812 WEG 2002 § 13 heute WEG 2002 § 13 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Begründung: Friedrich Franz B***, geboren am 25.11.1909, der Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 2270 Grundbuch 56.531 Maxglan mit dem Haus Girlingstraße 58 war, ist am 21.8.1986 unter Hinterlassung der letztwilligen Verfügung vom 24.5.1974 verstorben. In Punkt 1 seiner letztwilligen Verfügung setzte er seine Kinder, die Erstantragstellerin und den Drittantragsteller, je zur Hälfte zu Erben ein. In Punkt 2 seiner letztwilligen Verfügung ordnete er an: "Hinsichtlich der meinem S... mehr lesen...