Norm
WEG 1975 §8Rechtssatz
Die zugunsten von Ehegatten geschaffene Ausnahmeregelung vom Grundsatz der Unteilbarkeit des mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteils ist zwar einschränkend auszulegen, doch geht bereits aus der unstrittigen Möglichkeit des Ehegattenwohnungseigentums an Geschäftslokalen und der Sonderregelung in § 10 Abs 3 WEG für bedarfsqualifizierte gemeinsame Wohnung hervor, daß gemeinsames Wohnungseigentum von Ehegatten gleichzeitig an mehreren Objekten bestehen kann.Die zugunsten von Ehegatten geschaffene Ausnahmeregelung vom Grundsatz der Unteilbarkeit des mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteils ist zwar einschränkend auszulegen, doch geht bereits aus der unstrittigen Möglichkeit des Ehegattenwohnungseigentums an Geschäftslokalen und der Sonderregelung in Paragraph 10, Absatz 3, WEG für bedarfsqualifizierte gemeinsame Wohnung hervor, daß gemeinsames Wohnungseigentum von Ehegatten gleichzeitig an mehreren Objekten bestehen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0082769Im RIS seit
25.01.1994Zuletzt aktualisiert am
13.08.2024