RS OGH 2024/5/28 5Ob18/94; 5Ob189/23i

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Rechtssatz

Die zugunsten von Ehegatten geschaffene Ausnahmeregelung vom Grundsatz der Unteilbarkeit des mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteils ist zwar einschränkend auszulegen, doch geht bereits aus der unstrittigen Möglichkeit des Ehegattenwohnungseigentums an Geschäftslokalen und der Sonderregelung in § 10 Abs 3 WEG für bedarfsqualifizierte gemeinsame Wohnung hervor, daß gemeinsames Wohnungseigentum von Ehegatten gleichzeitig an mehreren Objekten bestehen kann.Die zugunsten von Ehegatten geschaffene Ausnahmeregelung vom Grundsatz der Unteilbarkeit des mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteils ist zwar einschränkend auszulegen, doch geht bereits aus der unstrittigen Möglichkeit des Ehegattenwohnungseigentums an Geschäftslokalen und der Sonderregelung in Paragraph 10, Absatz 3, WEG für bedarfsqualifizierte gemeinsame Wohnung hervor, daß gemeinsames Wohnungseigentum von Ehegatten gleichzeitig an mehreren Objekten bestehen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0082769

Im RIS seit

25.01.1994

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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