RS OGH 1994/1/25 5Ob18/94

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Norm

WEG 1975 §8
WEG 1975 §9

Rechtssatz

Die zugunsten von Ehegatten geschaffene Ausnahmeregelung vom Grundsatz der Unteilbarkeit des mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteils ist zwar einschränkend auszulegen, doch geht bereits aus der unstrittigen Möglichkeit des Ehegattenwohnungseigentums an Geschäftslokalen und der Sonderregelung in § 10 Abs 3 WEG für bedarfsqualifizierte gemeinsame Wohnung hervor, daß gemeinsames Wohnungseigentum von Ehegatten gleichzeitig an mehreren Objekten bestehen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0082769

Dokumentnummer

JJR_19940125_OGH0002_0050OB00018_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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