Norm: ABGB §364c DWEG §9 Abs1WEG §9 Abs2
Rechtssatz: Infolge des in § 9 Abs 1 und 2 WEG gesetzlich geregelten Verbots, Anteile von Ehegatten am Mindestanteil verschieden zu belasten, muss sich die Anfechtung eines auf beiden Anteilen lastenden Veräußerungsverbots und Belastungsverbots gegen beide Anteilseigentümer richten, weil ein solches Veräußerungsverbot und Belastungsverbot immer nur als Ganzes Bestand haben oder unwirksam sein kann. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c DZPO §14AnfO §1AnfO §8WEG §9 Abs1WEG §9 Abs2
Rechtssatz: Beide Ehegatten sind im Anfechtungsprozess über die Unwirksamkeit eines gegenseitig am Mindestanteil eingeräumten Belastungsverbots und Veräußerungsverbots notwendige Streitgenossen. Prozessual führt die gesamthänderische Verknüpfung des Ehegattenwohnungseigentums zur einheitlichen Streitpartei im Sinn des § 14 ZPO. Ehegatten stehen in Ansehung wechselseitiger Veräußerung... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §2 Abs2WEG 1975 §8WEG 1975 §9 Abs1WEG 1975 §12 Abs1
Rechtssatz: § 8 WEG, der die grundsätzliche Unteilbarkeit des mit dem Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteils festlegt, regelt nur die sachenrechtliche Zuordnung, daß also im Grundbuch bezüglich eines Wohnungseigentumsobjektes nur eine Person als dinglich berechtigt aufscheinen kann. Folglich regeln auch § 9 Abs 1 WEG und § 12 Abs 1 WEG nur diesen Rechtsbereich. Die obligat... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §9 Abs1WEG 1975 §12 Abs1
Rechtssatz: Werden in einem Kaufvertrag die Erwerber als Ehegatten bezeichnet und mit zum Beweis hiefür die Heiratsurkunde vorgelegt, sind damit in unzweifelhafter Weise die Voraussetzungen für die
Begründung: von Ehegattenwohnungseigentum gegeben. Eine Behauptung des Inhaltes, daß die Ehe noch aufrecht sei, ist nicht erforderlich, weil dies schon in dem Ausdruck "Ehegatten" enthalten ist. ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §9 Abs1WEG 1975 §9 Abs2WEG 2002 §5 Abs3WEG 2002 §13 Abs2WEG 2002 §13 Abs3
Rechtssatz: Werden von Ehegatten Miteigentumsanteile vom Rechtsvorgänger, mit denen Wohnungseigentum bereits verbunden war, je zur Hälfte erworben, so ist damit auch die Voraussetzung des § 9 Abs 1 WEG erfüllt, wonach Ehegatten, Miteigentümer je eines halben Mindestanteiles sein müssen. Ipso iure tritt dann durch diesen Erwerb die in § 9 Abs 2 Satz 1 WEG ge... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 AWEG §9 Abs1WEG §12 Abs1
Rechtssatz: Der OGH billigt nicht jene Rechtsprechung von Gerichten zweiter Instanz (NZ 1989/153; MietSlg 28486), wonach die Verbindung der Miteigentumsanteile der Ehegatten in der Eintragung zugrundeliegenden Urkunde ausdrücklich enthalten sein müßte. Entscheidungstexte 5 Ob 74/93 Entscheidungstext OGH 12.10.1993 5 Ob 74/93 Verö... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Klägers war im Sinne der Einantwortungsurkunde vom 19. Juni 1922 ebenso wie zwei weitere Erben Eigentümer eines Drittelanteiles an einer städtischen Liegenschaft mit einem darauf errichteten Wohnhaus geworden. In seiner Eigenschaft als Liegenschaftsmiteigentümer zu einem Drittelanteil und als Benützer eines von ihm auf eigene Kosten adaptierten Ateliers, über dessen Nutzung er sich als allein verfügungsberechtigt ansah, einigte er sich im Dezember 1966 mit ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist gemeinsam mit seiner Ehegattin Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1655 KG Kleinmünchen. Die Antragsgegnerin ist Hausverwalterin dieser Liegenschaft. Mit dem von Franz Rupert S*** allein erhobenen Antrag begehrte der Antragsteller mit der Behauptung, die Antragsgegnerin habe ihrer gesetzlichen Verpflichtung, für das Jahr 1990 eine Vorschau zu legen (§ 17 Abs 2 Z 2 WEG) bisher nur unzureichend entsprochen, die Antragsgegnerin schuldig z... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei steht ein Exekutionstitel gegen den Verpflichteten zu. Zur Hereinbringung des vom Verpflichteten geschuldeten Geldbetrags beantragte die betreibende Partei gemäß § 9 Abs 2 WEG 1975 die Pfändung des Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums des Verpflichteten und der Beteiligten Margarethe S***** und die Zwangsversteigerung der den Ehegatten zusammen gehörenden 528/38.127-Anteile an der Liegenschaft EZ 2863 KG ***** und des damit ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c DWEG §9 Abs1WEG §9 Abs2WEG 2002 §13 Abs3
Rechtssatz: Die Eintragung eines wechselseitigen Belastungs- und Veräußerungsverbotes ist auch im Falle eines Ehegatten-Wohnungseigentumes möglich. Die in Entscheidungen verschiedener Gerichte zweiter Instanz schon vertretene gegenteilige Ansicht (MietSlg 28484, 32481) wird daher nicht gebilligt. Entscheidungstexte 3 Ob 8/84 Ents... mehr lesen...
Als die Klage erhoben wurde, waren der Erstkläger gemeinsam mit seiner Ehefrau zu 197/10 000 Anteilen, der Zweitkläger gemeinsam mit seiner Ehefrau zu 205/10000 Anteilen, der Drittkläger gemeinsam mit seiner Ehefrau zu 213/10 000 Anteilen und die Beklagte zu 296/10 000 Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 in der KG R mit dem Grundstück 133/3 Wohnhaus Nr. 123 in S. Mit diesen Mindestanteilen ist Wohnungseigentum an den Wohnungen Nr. 46 samt Garage Nr. 65, Nr. 25 samt Garage Nr. 5... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §9 Abs1WEG 1975 §14
Rechtssatz: Hat ein Wohnungseigentümer rechtswidrig allgemeine Teile der Liegenschaft der Benützung durch sämtliche Wohnungseigentümer entzogen, so ist zur Abwehr solcher rechtswidriger Eingriffe in die aus dem Anteilseigentum entspringenden Nutzungsrechte nicht nur der einzelne Wohnungseigentümer berechtigt, sondern auch der einzelne Teilhaber am Ehegattenwohnungseigentum. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §892WEG §9 Abs1
Rechtssatz: Im erklärten Vertragszweck, daß Ehegatten als Käufer von Liegenschaftsanteilen gemeinsames Wohnungseigentum (gemäß § 9 WEG 1975) begründen werden, liegt die "ausdrückliche" Erklärung, es sollen ihnen die Käuferrechte zur ungeteilten Hand zustehen. Entscheidungstexte 6 Ob 617/81 Entscheidungstext OGH 19.05.1982 6 Ob 617/81 Veröff: RZ 1983/2... mehr lesen...
Norm: ABGB §892WEG §9 Abs1
Rechtssatz: Sind mehrere Gläubiger kraft Vertrages zur gesamten Hand forderungsberechtigt, gilt § 892 ABGB nicht nur für Ansprüche auf Erfüllung der vertraglichen Hauptpflichten, sondern für alle aus dem Vertrag abgeleiteten Nebenansprüche und Folgeansprüche, insbesondere auch für Gestaltungsrechte und Schadenersatzforderungen aus Vertragsverletzung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §892WEG §9 Abs1
Rechtssatz: Das Wort "ausdrücklich" bedeutet "deutlich erkennbar" und schließt in diesem Sinne auch bloß schlüssige Erklärungen ein. Entscheidungstexte 6 Ob 617/81 Entscheidungstext OGH 19.05.1982 6 Ob 617/81 Veröff: RZ 1983/2 S 42 = MietSlg 34139(19) 3 Ob 37/14h Entscheidungstext OGH 25.06.2014 3 Ob 37/14h ... mehr lesen...