Norm
ABGB §892Rechtssatz
Im erklärten Vertragszweck, daß Ehegatten als Käufer von Liegenschaftsanteilen gemeinsames Wohnungseigentum (gemäß § 9 WEG 1975) begründen werden, liegt die "ausdrückliche" Erklärung, es sollen ihnen die Käuferrechte zur ungeteilten Hand zustehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0017337Dokumentnummer
JJR_19820519_OGH0002_0060OB00617_8100000_006