RS OGH 2000/12/12 5Ob196/00k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.2000
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Norm

ABGB §364c D
WEG §9 Abs1
WEG §9 Abs2
  1. ABGB § 364c heute
  2. ABGB § 364c gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  3. ABGB § 364c gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Infolge des in § 9 Abs 1 und 2 WEG gesetzlich geregelten Verbots, Anteile von Ehegatten am Mindestanteil verschieden zu belasten, muss sich die Anfechtung eines auf beiden Anteilen lastenden Veräußerungsverbots und Belastungsverbots gegen beide Anteilseigentümer richten, weil ein solches Veräußerungsverbot und Belastungsverbot immer nur als Ganzes Bestand haben oder unwirksam sein kann.Infolge des in Paragraph 9, Absatz eins und 2 WEG gesetzlich geregelten Verbots, Anteile von Ehegatten am Mindestanteil verschieden zu belasten, muss sich die Anfechtung eines auf beiden Anteilen lastenden Veräußerungsverbots und Belastungsverbots gegen beide Anteilseigentümer richten, weil ein solches Veräußerungsverbot und Belastungsverbot immer nur als Ganzes Bestand haben oder unwirksam sein kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114520

Dokumentnummer

JJR_20001212_OGH0002_0050OB00196_00K0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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