Norm: WEG 2002 §2 Abs4 WEG 2002 § 2 heute WEG 2002 § 2 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 WEG 2002 § 2 gültig von 01.07.2002 bis 30.09.2006
Rechtssatz: Maßgeblich für den Charakter einer Fläche... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 WEG 2002 §2 Abs3 WEG 2002 §2 Abs4 WEG 2002 §16 Abs2 ABGB § 523 heute ABGB § 523 gültig ab 01.01.1812 WEG 2002 § 2 heute WEG 2002 § 2 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/200... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ * Grundbuch *, Liegenschaftsadresse *, befindet sich ein im Wohnungseigentum stehendes Büro- und Geschäftshaus mit 13 Objekten, die sämtliche nach der gemeinschaftlichen Widmung ausschließlich als Büro- und Geschäftsräume gewidmet sind. Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer von insgesamt vier Objekten, die alle mit der Widmung Büro- bzw Geschäftsräumlichkeit versehen sind. Bisher wurden die Büros B8 und B10 (B-LNR 9 und B-LNR 10) als Büro- und Ge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1. A*, 2. D*, beide vertreten durch Dr. Ulrich Sinnißbichler, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die Antragsgegnerin E*, vertreten durch Dr. Johannes Hirtzberger, Rechtsanwalt in Salzburg, und der weiteren Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft * in *. Die beiden Antragsteller sind jeweils Wohnungseigentümer nebeneinander liegender Wohnungen, und zwar der Erstantragsteller der Wohnung top Nr 5 und die Zweitantragstellerin der Wohnung top Nr 4. Zwischen diesen beiden Wohnungen besteht ein Wanddurchbruch im Ausmaß von 58 x 190 cm, wodurch eine Verbindungstüre geschaffen wurde. Die Stärke der Wand, in der sich der Türdurchbruch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eigentümergemeinschaft *****, vertreten durch Dr. Michael Günther, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Alma D*****, vertreten durch Dr. Alexandra Sedelmayer, Rechtsanwältin in Wien, w... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache des Antragstellers Kurt M*****, vertreten durch Mag. Walter Krauß, dieser vertreten durch Mag. Christian Otto Meier, beide Mietervereinigung Österreichs, Landesorganisation Wien, 1010 Wien, Reichsratsstraße 15, gegen die Antragsgegne... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****. In der Garage des Hauses befindet sich eine Stapelparkanlage für die 6 (als selbständige Wohnungseigentumsobjekte verbücherten) KFZ-Abstellplätze, die im Wohnungseigentum der (nunmehr)Elft- (2 KFZ-Abstellplätze), Zwölft-, Dreizehnt-, Vierzehnt- und Fünfzehntantragsgegner (je 1 KFZ-Abstellplatz) stehen. Nur die hydraulische Anlage (Wippmechanismus), um die Stellflächen auf- und absenken zu können (jedoch... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §2 Abs4 WEG 2002 § 2 heute WEG 2002 § 2 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 WEG 2002 § 2 gültig von 01.07.2002 bis 30.09.2006
Rechtssatz: Jedenfalls dann, wenn sich die gesamte Hyd... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit seinem Sachbeschluss das Begehren der Antragstellerin, die Zustimmung der Antragsgegner zu der von der Antragstellerin angestrebten Bauführung zu ersetzen, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Jener Gartenteil, auf welchem die Antragstellerin ihren Zubau errichten wolle, sei im Grundbuch nicht als das von der Antragstellerin reklamierte Zubehör-Wohnungseigentum ausgewiesen und daher als allgemeiner Teil der Liegenschaft zu werten... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1. Eva B*****, 2. Dr. Wolfgang B*****, beide *****, beide vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Brigitte A*****, 2. Univ.-Prof. Dr. Hans S*****, beide vertreten durch Karas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ob der Liegenschaft EZ 667 GB ***** (Grundstücksadresse *****) ist Wohnungseigentum begründet. Die Klägerin kaufte von der Beklagten die im Objekt *****, im Erdgeschoß gelegene Wohnung Top 3 (samt PKW-Stellplatz und Eigengarten) als sogenannten „erweiterten Rohbau”. In dieser Wohnung ließ die Klägerin dann Innenausbaumaßnahmen, nämlich eine Verkleidung der Decken mit Gipskartonplatten vornehmen. Oberhalb der Wohnung der Klägerin befindet sich die im Eigentum der... mehr lesen...
Begründung: Ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer errichteten die Antragsteller aus Anlass des Austausches einer Löffelsteinmauer durch eine Stahlbetonmauer als Hangstütze daran anschließend einen Zubau in der Größe von ca 23 m². Er besteht aus zwei Räumen (Sauna und Ruheraum einschließlich Kücheneinheit) und ist mit einem Glasportal nach Norden versehen. Der Zubau ist von Norden (Seeseite) her über eine Länge von ca 6,5 m erkennbar, im Süden (Straßenseite) geht sein Flachd... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und sämtliche Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, auf der die Häuser W*****straße 2 und W*****straße 4 errichtet sind. Mit den Miteigentumsanteilen des Antragstellers an dieser Liegenschaft ist das Wohnungseigentum an GR 27, LR 28, GR 2 und W 6 verbunden. Er betreibt im Erdgeschoß des Objekts W*****straße 2 ein Cafe-Restaurant. Dem gesamten Geschäftslokalbereich samt Wintergarten ist eine 2,15 m br... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 69/179-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****, mit denen Wohnungseigentum an der im Erdgeschoß gelegenen Wohnung W 1 verbunden ist. Mit diesem Wohnungseigentumsobjekt ist als Zubehör-Wohnungseigentum die im Nutzflächenplan als „Garten 1 West" bezeichnete und auch als Garten gewidmete Fläche von 37,70 m² verbunden. Die Antragsgegnerin ist Miteigentümerin von 110/179-Anteilen der bezeichneten Liegenschaft, mit denen Wohnungseig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Für die Kläger ist an den Wohnungen Top Nr 4 und 5 im Haus * Wohnungseigentum begründet. Der Nebenintervenient ist Wohnungseigentümer der im ersten und zweiten Untergeschoß dieses Hauses befindlichen Räumlichkeiten, die im Wohnungseigentumsvertrag als „Einstellraum, Laden, Magazine, Vorraum, Abstellraum, Waschraum und Klosett" gewidmet sind. Im Jahr 2001 vermietete der Nebenintervenient diese Räumlichkeiten an die L* GmbH, die dort einen Kaffeehausbetrieb einri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1.) Ibrahim B*****, 2.) Zumetra B*****, beide vertreten durch Mag. Oliver Simoncic, Rechtsanwalt in St. Pölten, gegen die Antragsgegner 1.) Gerhard U*****, vertreten durch Hofbau... mehr lesen...
Begründung: Franz B***** (als Rechtsvorgänger der Antragstellerin), die Erstantragsgegnerin, der Zweitantragsgegner und Kurt B***** (als Rechtsvorgänger des Drittantragsgegners) waren Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bestehend aus dem GST-NR 27/7. Auf dieser Liegenschaft befanden sich ein Wohnhaus und eine Garage. Die Antragstellerin wohnt schon seit Jahren in einer Wohnung des Hauses. Die Garage verwendete die Erstantragsgegnerin als Betriebsgebäude. Die seinerzei... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind - neben anderen Personen - Miteigentümer der Liegenschaft EZ 83 GB *****. An dieser Liegenschaft wurde mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 6. 10. 1980 Wohnungseigentum begründet. Der Beklagte ist zu 116/968-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der einzigen Dachgeschoßwohnung top W 13, die in Punkt VI. des Vertrags als abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus Diele, Gang, Bad, WC, Abstellraum, Küche... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist zu 169/1521 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** Innsbruck, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist. Die beiden weiteren Antragstellerinnen, die sich am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligen, und die Antragsgegner sind die übrigen Miteigentümer der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. Die Erstantragsgegnerin war auch die Errichterin dieses und dreier weiterer Häuserblocks der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. M... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 2004 Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Wien 19, auf der ein Doppelhaus errichtet ist (Anteile der Antragsteller: je 197/788-Anteile der Antragsgegnerin: 197/394). Jeder Doppelhaushälfte ist eine Gartenfläche (bezeichnet als 1 bzw 2) als Zubehör zum Wohnungseigentum (an Wohnung 1 bzw 2) zugeordnet. Die jeweiligen Rechtsvorgänger der Parteien, die am 27. 12. 1998 den Wohnungseigentumsvertrag geschlossen hatten, ließen als Grenze zwi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss die Verteilung der Gesamtkosten und die sich daraus ergebenden Anteile der einzelnen Objekte für die Liegenschaft *****, H*****gasse 4, gemäß § 32 Abs 1 WEG 2002; §§ 17, 37 Abs 1 Z 9, Abs 2a MRG festgestellt. Die Kellerräumlichkeiten „Keller A bzw 13", die „Werkstätten B, C, D" und das „Magazin" blieben bei dieser Aufteilung unberücksichtigt, weil sie sich nach Ansicht des Erstgerichts nicht zu Wohn- oder Geschäftszwecken e... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 113/1226 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ * Grundbuch * mit der Adresse *. Bücherlich ist mit diesen Anteilen Wohnungseigentum am 3,36 m² großen Abstellraum top 2 und an der diesem als Wohnungseigentumszubehör zugeordneten Gartenfläche Nr 6 im Ausmaß von 1124 m² verbunden. Die Antragstellerin war auch Wohnungseigentumsorganisatorin und hatte im Jahr 1989 die Parifizierung beantragt. Für die Antragsgegner, die zu verschiedenen Anteil... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ 90 GB *****. Sub B-LNR 44 ist das Miteigentum der Antragstellerin ob 39/1304-Anteilen und zu TZ 190/06 sub B-LNR 44u das „Wohnungseigentum an Büro 3" eingetragen. Die Antragstellerin begehrte mit ihrem am 12. Mai 2006 beim Erstgericht eingelangten Gesuch ob ihren Miteigentumsanteilen „die Berichtigung der unter B-LNR 44u bestehenden Eintragung von Büro 3 auf Wohnung 3". Als „Eintragungs- und Bewi... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §2 Abs1 WEG 2002 §2 Abs2 WEG 2002 §2 Abs4 WEG 2002 §3 Abs2 WEG 2002 §16 WEG 2002 § 2 heute WEG 2002 § 2 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 WEG 2002 § 2 gültig von 01.07.2002 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Lovrek und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Ina-Maria S*****, 2. Christian Z*****, beide vertreten durch Dr. Heimo Berger, Rechtsanwalt in Villach, gegen die beklagten Parteien 1. Franz G*****, 2. Margot G*****, beide... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist auf Grund des Kaufvertrages vom 5. 12. 2000 Miteigentümer von 29/13484 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit denen Wohnungseigentum an Garage 5 untrennbar verbunden ist. Rechtsvorgängerin des Beklagten hinsichtlich dieser Liegenschaftsanteile ist die Nebenintervenientin, die sie mit Tauschvertrag vom 3. 12. 1996 von DI Klaus D***** erworben hat. Die Klägerin ist ebenfalls Miteigentümerin dieser Liegenschaft; mit ihren Anteilen ist Woh... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §2 Abs2 WEG 2002 §2 Abs3 WEG 2002 §2 Abs4 WEG 2002 § 2 heute WEG 2002 § 2 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 WEG 2002 § 2 gültig von 01.07.2002 bis 30.09.2006 WEG 2002 § 2 heute ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §2 Abs2 Satz4 WEG 2002 §2 Abs4 WEG 2002 §17 Abs1 WEG 2002 § 2 heute WEG 2002 § 2 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 WEG 2002 § 2 gültig von 01.07.2002 bis 30.09.2006 WEG 2002 § 2 he... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem verfahrenseinleitenden Grundbuchsgesuch begehrten die Antragsteller in EZ ***** Grundbuch*****, das im Alleineigentum von Kemal A***** (des Drittantragstellers) stand, die Teilung des Grundstückes 486/14 in die Grundstücke 486/14 und 486/18. Weiters begehrten sie die lastenfreie Abschreibung des Grundstücks 486/18, die Eröffnung einer neuen Einlage EZ ***** Grundbuch ***** dafür und darin die Einverleibung des Eigentumsrechts für den Erstantragsteller Bekir A... mehr lesen...