Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Hurch, Dr. Lovrek, Dr. Höllwerth und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** B*****-S*****, vertreten durch Dr. Michael Jöstl, Rechtsanwalt in Innsbruck, und des Nebenintervenienten auf Seiten der klagenden Partei Ing. F***** O*****, vertreten durch Dr. Johannes Roilo, Rechts... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs6WEG 2002 §34 Abs3
Rechtssatz: Im fortgesetzten Verfahren zur Erwirkung der Verhängung einer Geldstrafe als Beugemittel sind die Beschwerdepunkte konkret zu nennen. Der Antragsteller hat anzugeben, in welchen Punkten dem gerichtlichen Auftrag nicht entsprochen wurde, worauf dem Verwalter Gelegenheit zur Verbesserung zu geben ist. Alle Beschwerdepunkte sind im fortgesetzten Verfahren - allenfalls nach gerichtlicher Anleitun... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs6WEG 2002 §34 Abs3
Rechtssatz: Der Auftrag zur (verbesserten) Abrechnung gemäß § 17 Abs 6 WEG 1975 (nunmehr § 34 Abs 3 WEG 2002) ist nicht durch Exekution nach der EO durchsetzbar, vielmehr ist in einer Fortsetzung des wohnrechtlichen Außerstreitverfahrens zu prüfen, ob und inwieweit der Verwalter seiner Verpflichtung nachgekommen ist; während dieses Verfahrens hat der Verwalter die Möglichkeit, entsprechend den aufgezeigt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1447MRG §21 Abs3MRG §21 Abs5WEG 1975 §17 Abs1 Z1WEG 1975 §17 Abs6
Rechtssatz: Der Vermieter kann nicht zu einer Leistung verurteilt beziehungsweise durch Ordnungsstrafen gezwungen werden, von der nach der Beurteilung des Verkehrs mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass sie gar nicht erbracht werden kann, weil etwa die notwendige Mitwirkung eines Dritten nicht zu erreichen ist. Um einem Rechnungslegungsbegehre... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §16 Abs3 Satz1WEG 1975 §17 Abs6
Rechtssatz: Auch im Fall des § 16 Abs 3 Satz 1 WEG kann die Rechnungslegung schon im Außerstreitverfahren erzwungen werden. Das geeignete Mittel dazu ist die Verhängung einer Geldstrafe im Sinne des § 17 Abs 6 WEG. Entscheidungstexte 5 Ob 93/98g Entscheidungstext OGH 23.06.1998 5 Ob 93/98g ... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §354 IB1EO §354 IVAJN §29WEG idF 3.WÄG §17 Abs6
Rechtssatz: Wurde vor dem 01.01.1994 auf Grund eines Sachbeschlusses, mit dem der Verwalter zur Rechnungslegung verpflichtet worden war, ein Exekutionsverfahren nach den Vorschriften der EO eingeleitet, ist dieses nach den bisherigen Vorschriften fortzusetzen. Entscheidungstexte 3 Ob 152/94 Entscheidungstext OGH 25.01.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Nichtigkeitsgründe liegen nicht vor. Da die in der Kündigung angeführte Übergabefrist zur Zeit der Urteilsfällung bereits verstrichen war, hätte bereits das Erstgericht eine 14tägige Räumungsfrist anordnen müssen (§ 573 Abs 1 ZPO). Soweit dies erst durch das Berufungsgericht geschah, ändert sich dadurch nichts am wesentlichen Inhalt der bestätigenden Entscheidung. Die Berufung der Beklagten... mehr lesen...