Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Hurch, Dr. Lovrek, Dr. Höllwerth und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** B*****-S*****, vertreten durch Dr. Michael Jöstl, Rechtsanwalt in Innsbruck, und des Nebenintervenienten auf Seiten der klagenden Partei Ing. F***** O*****, vertreten durch Dr. Johannes Roilo, Rechts... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den erstinstanzlichen Sachbeschluss aufgehoben, mit dem eine Rechnungslegungspflicht der Antragsgegner wegen Unmöglichkeit der Leistung verneint und das entsprechende Begehren abgewiesen wurde. Gegenständlich ist die Betriebskosten- und Hauptmietzinsabrechnung für das Jahr 1998. Das Rekursgericht vertrat den Standpunkt, es stehe noch nicht mit ausreichender Sicherheit fest, dass die Erstellung der von den Mietern be... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat der Antragsgegnerin mit rechtskräftigem Sachbeschluss vom 23. 3. 2004 (ON 13) aufgetragen, sämtliche Belege betreffend die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten der Jahre 2000 und 2001 zu nummerieren und den Antragstellern Einsicht in diese nummerierten und geordneten Belege zu gewähren, diese Abrechnungen in bestimmten, näher bezeichneten Punkten richtig zu stellen und zu ergänzen und für das Jahr 2002 eine ordnungsgemäße und richtige Abrechnung zu... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 59 GB ***** bestehend ua aus dem Grundstück Nr 140/1 (landwirtschaftlich genutzt) mit einer Fläche von 5.717 m² und dem Grundstück .145 (Baufläche - Gebäude) im Ausmaß von 435 m² (Liegenschaftsadresse A*****straße 12). Die Beklagten wollten das Grundstück 140/1 an ihre beiden Kinder übergeben, die daran jedoch kein Interesse zeigten. Daraufhin entschlossen sich die Beklagten zum Verkauf. Der Erstbeklagte e... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag der Eigentümergemeinschaft gemäß § 16 Abs 3 WEG 1975, wonach die Antragsgegnerin zur Legung einer ordnungsgemäßen Abrechnung über die Rücklage zum Ende ihrer Verwaltertätigkeit (31. 12. 1998) verpflichtet werden möge sowie dazu, den Überschuss von EUR 6.448,13 an die neue Verwalterin herauszugeben. Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag der Eigentümergemeinschaft gemäß Paragraph 16, Absatz 3, WEG 1975, wonach die Antragsgegne... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug mit Sachbeschluss vom 7. 7. 1998, GZ 4 Msch 138/95y-28, bestätigt durch Entscheidung des Rekursgerichtes vom 23. 3. 1999, GZ 4 Msch 138/95y-32, dem Antragsgegner auf, den Antragstellern die Abrechnungen über die Reparaturrücklage für die Jahre 1988 bis 1995 betreffend das Objekt *****, berichtigt und ergänzt um bestimmte einzelne Punkte binnen 14 Tagen bei sonstiger Verhängung einer Ordnungsstrafe in der Höhe von S 80.000 zu legen. Mit dem nunmehr ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des erstgerichtlichen Sachbeschlusses vom 27. 5. 1998, ON 12, bestätigt durch die Entscheidung des Rekursgerichtes vom 10. 11. 1998, 40 R 425/98s, ON 16, wurde die Antragsgegnerin zur Legung der Abrechnung 1996 unter Androhung einer Ordnungsstrafe von S 10.000,-- verhalten. Die bisherigen Mängel der Abrechnung waren im Sachbeschluss ON 16 unter Z 1 bis 3 als gesondert zu beachten genannt. Auf Grund des erstgerichtlichen Sachbeschlusses vom 27. 5. 1998, ON 12... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs6 WEG 2002 §34 Abs3 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 WEG 1975 § 17 gültig von 01.09.1999 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs6 WEG 2002 §34 Abs3 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 WEG 1975 § 17 gültig von 01.09.1999 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1447 erster und zweiter Satz ABGB hebt der zufällige gänzliche Untergang einer bestimmten Sache alle Verbindlichkeiten auf. Dieser Grundsatz gilt auch für diejenigen Fälle, in welchen die Erfüllung der Verbindlichkeit oder die Zahlung einer Schuld durch einen anderen Zufall - auch nachträglich - unmöglich wird. Die Unmöglichkeit im Sinn des § 1447 ABGB kann eine rechtliche ("Unerlaubtheit") oder tatsächliche se... mehr lesen...
Norm: ABGB §1447 MRG §21 Abs3 MRG §21 Abs5 WEG 1975 §17 Abs1 Z1 WEG 1975 §17 Abs6 ABGB § 1447 heute ABGB § 1447 gültig ab 01.01.1812 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde das Begehren der Antragsteller abgewiesen, den Antragsgegnern unter Androhung einer Ordnungsstrafe von S 20.000,-- die Legung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 1995 aufzutragen. Begründet wurde dies mit der Unmöglichkeit einer Erlangung bzw Rekonstruktion der Abrechnungsunterlagen, die im konkreten Fall glaubhaft sei, weil seit dem Abrechnungszeitpunkt bereits ein zweimaliger Eigentümerwechsel des Hauses stattgefunden h... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §16 Abs3 Satz1 WEG 1975 §17 Abs6 WEG 1975 § 16 gültig von 01.01.1994 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 16 gültig von 01.09.1975 bis 31.12.1993 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war vom 1.1.1993 bis 30.6.1995 Verwalterin der Liegenschaft *****. Die Antragstellerin begehrt, der Antragsgegnerin unter Androhung einer Strafe von bis zu S 80.000,- aufzutragen, hinsichtlich der genannten Liegenschaft für den Zeitraum 1.1.1993 bis 30.6.1995 eine ordnungsgemäße Abrechnung im Sinne des § 17 Abs 1 Z 1 WEG zu legen und hiebei insbesondere eine vollständige und für jeden einzelnen Miteigentümer nachvollziehbare und ziffernmäßig ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 5.5.1990, 29 Cg 146/89-10, bestätigt mit Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 14.12.1990, 13 R 196/90, wurde die nunmehrige Verpflichtete schuldig erkannt, der nunmehrigen betreibenden Partei binnen vierzehn Tagen eine detaillierte Abrechnung der Grund- und Baukosten der Wohnungseigentumsanlage in Wien*****, welche sämtliche Einnahmen und Ausgaben im einzelnen unter Angabe des j... mehr lesen...
Norm: EO §354 IA EO §354 IB1 EO §354 IVA JN §29 WEG idF 3.WÄG §17 Abs6 EO § 354 heute EO § 354 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 354 gültig von 01.04.1980 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 120/1980 ... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde vom Titelgericht gegen den Verpflichteten mit Beschluß vom 27.9.1991 aufgrund eines nicht mit dem Datum bezeichneten Sachbeschlusses die Exekution zur Erwirkung der "Überlassung" einer ordentlichen Rechnung über die Verwaltung eines bestimmten Hauses für die Jahre 1987 und 1988 bewilligt, wobei dem Verpflichteten vom Evekutionsgericht die "Überlassung" der Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Androhung einer Geldstrafe von S 5.000,-- ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Nichtigkeitsgründe liegen nicht vor. Da die in der Kündigung angeführte Übergabefrist zur Zeit der Urteilsfällung bereits verstrichen war, hätte bereits das Erstgericht eine 14tägige Räumungsfrist anordnen müssen (§ 573 Abs 1 ZPO). Soweit dies erst durch das Berufungsgericht geschah, ändert sich dadurch nichts am wesentlichen Inhalt der bestätigenden Entscheidung. Die Berufung der Bek... mehr lesen...