Norm: WEG §13 Abs2WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Für den Sachverhalt, dass ein Wohnungseigentümer einen ihm durch eine Benützungsregelung in Sondernutzung überlassenen allgemeinen Teil der Liegenschaft baulich verändern will, ist im Gesetz keine besondere Regelung vorgesehen. Ob ein solcher Anspruch besteht und wie er durchzusetzen ist, kann nur durch die analoge Anwendung des § 13 Abs 2 WEG beantwortet werden. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: MRG §3WEG 1975 §13 Abs3WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 2002 §16 Abs2WEG 2002 §16 Abs3WEG 2002 §28 Abs1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §32 Abs1
Rechtssatz: Eine Erhaltungspflicht im Sinn des § 14 Abs 1 WEG kommt im Bereich des Wohnungseigentumszubehörs nur dann in Betracht, wenn es um die Behebung ernster Schäden des Hauses geht (§ 3 Abs 1 Z 2 MRG) oder eine allgemeine Funktion für das Haus selbst oder andere Objekte erfüllt wird (so schon MietSlg 38... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z2WEG 2002 §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat bei den verkehrsüblichen Änderungen an die heute selbstverständlichen Versorgungseinrichtungen moderner Wohnungen und nicht an die doch eher der Befriedigung von Luxusbedürfnissen dienende Ausstattung von Wohnungen oder Geschäftsräumen mit Dachterrassen gedacht. Entscheidungstexte 5 Ob 269/98i Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z2WEG 2002 §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat bei den verkehrsüblichen Änderungen an die heute selbstverständlichen Versorgungseinrichtungen moderner Wohnungen und nicht an die doch eher der Befriedigung von Luxusbedürfnissen dienende Ausstattung von Wohnungen oder Geschäftsräumen mit Dachterrassen gedacht. Entscheidungstexte 5 Ob 269/98i Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §16 Abs1WEG 1975 §16 Abs2WEG 1975 §16 Abs3WEG 2002 §31 Abs3WEG 2002 §32
Rechtssatz: Die Rücklage ist ein Sondervermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht quotenmäßiges Miteigentum der Liegenschaftseigentümer. Zum Rechnungslegungsbegehren über die Rücklage bei Verwalterwechsel (§ 16 Abs 3 WEG) ist daher nur die Wohnungseigentümergemeinschaft infolge ihrer materiellrechtlichen Berechtigung legitimiert. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §828 AWEG §19 Abs1 Z2WEG idF 3.WÄG §19 Abs2WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines von der gesetzlichen Regel abweichenden Kostenverteilungsschlüssels ist eine Angelegenheit der Verfügung über die gemeinsame Sache, die gemäß § 828 ABGB in die unmittelbare Kompetenz der Teilhaber fällt und keinen Mehrheitsbeschluss zulässt. Entscheidungstexte 5 Ob 98/98t Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §854ABGB §855WEG 1975 §13 Abs1WEG 1975 §13 Abs2 Z1WEG 2002 §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Außenmauern, Scheidewände (auch Decken) zwischen einzelnen Wohnungseigentumsobjekten, Bauteile mit allgemeinen Versorgungsleitungen und tragende Innenwände unterliegen (mit den Modifikationen des § 13 WEG) den Regeln der gemeinschaftlichen Nutzung (§§ 854, 855 ABGB). Die Nutzung nichttragender Innenwände, deren Veränderung zu keiner Beeinträchtigung sc... mehr lesen...
Norm: MRG §9 Abs1WEG 1975 §13 Abs2 Z1WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Die Interessenabwägung gemäß § 13 Abs 2 WEG hat stets, auf den Einzelfall sowie auf die Benützungssituation der gesamten Liegenschaft bezogen, die Änderung in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Daher ist nicht schon jede bauliche Veränderung, die eine Änderung der Nutzwerte nach sich zieht, als empfindlicher Eingriff in die Rechtssphäre der übrigen Miteigentümer anzusehen (WoBl 199... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §14 Abs3WEG 2002 §16 Abs2WEG 2002 §24 Abs6WEG 2002 §28 Abs1WEG 2002 §29 Abs1
Rechtssatz: Beschlüsse über Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung, die über den Regelungsinhalt nach § 14 Abs 3 WEG hinausgehen, können nur einstimmig gefasst werden. Entscheidungstexte 5 Ob 2330/96z Entscheidungstext OGH 25.11.1997 5 Ob 2330/96z ... mehr lesen...