Norm: ABGB §523 CcWEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Bei der Frage der Zulässigkeit einer Widmungsänderung ist zunächst auf die dem Wohnungseigentumsvertrag zugrunde liegende Widmung abzustellen. Wenn keine spezielle Geschäftsraumwidmung zwischen den Mit-und Wohnungseigentümern getroffen wurde, ist die Umwandlung des Gegenstands und der Betriebsform des im Wohnungseigentumsobjekt geführten Unternehmens erst dann eine genehmigungsbedürftige Änderung,... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z4WEG 1975 §26 Abs1 Z2WEG 2002 §16 Abs2 Z4WEG 2002 §52 Abs1 Z2
Rechtssatz: Soll in einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 2 WEG 1975 die fehlende Zustimmung einzelner Miteigentümer zu einem Bauansuchen durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, ist eine Verfahrensbeteiligung auch jener Miteigentümer, die ihre Zustimmung bereits erteilt haben, nicht notwendig. Die gegen einzelne Miteigentümer ergangene Entscheidung i... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Der Außerstreitrichter hat über die Genehmigungsfähigkeit einer dem § 13 Abs 2 WEG 1975 (jetzt § 16 Abs 2 WEG 2002) zu unterstellenden Veränderung eines Wohnungseigentumsobjekts selbständig, also grundsätzlich losgelöst von baurechtlichen Voraussetzungen zu befinden. Hindernisse, die sich aus Vorschriften der jeweiligen Bauordnung ergeben, können für sich allein nur dann zur Versagung der ger... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z4WEG 1975 §26 Abs1 Z2WEG 2002 §16 Abs2 Z4WEG 2002 §52 Abs1 Z2
Rechtssatz: Soll in einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 2 WEG 1975 die fehlende Zustimmung einzelner Miteigentümer zu einem Bauansuchen durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, ist eine Verfahrensbeteiligung auch jener Miteigentümer, die ihre Zustimmung bereits erteilt haben, nicht notwendig. Die gegen einzelne Miteigentümer ergangene Entscheidung i... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1WEG 2002 §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Alles, was nicht funktional nur einem einzigen oder einer begrenzten Zahl von Mietgegenständen zugeordnet ist, ist allgemeiner Teil des Hauses ist. So werden mehrfunktionale Einrichtungen wie Trennwände oder Decken zwischen Mietgegenständen, Steigleitungen oder Abwasserstränge zu allgemeinen Teilen des Hauses gezählt. Funktional bleibt eine Außenwand allgemeiner Teil des Hauses, selbst wenn s... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §833 CABGB §834ABGB §835WEG 2002 §16 Abs2WEG 2002 §52 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die fehlende Zustimmung eines Teilhabers kann im Fall von Veränderungen tatsächlicher und rechtlicher Natur, die § 828 ABGB zu unterstellen sind, nicht durch einen Beschluss des Außerstreitrichters ersetzt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 174/02b Entscheidungstext OGH 12.09.2002 5 Ob 174/02b ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 2002 §16 Abs2WEG 1975 §19WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Kommen Änderungen an gemeinsamen Teilen der Liegenschaft (Zubauten, Umbauten oder Neubauten) nur einem einzigen Miteigentümer oder Wohnungseigentümer zugute, so hat dieser die diesbezüglichen Kosten zu tragen. Das ergibt sich aus § 13 Abs 2, insbesondere Z 2 WEG. Entscheidungstexte 5 Ob 277/01y Entschei... mehr lesen...