Begründung: Die Antragsgegnerin war von 2004 bis 31. 12. 2008 Verwalterin der Liegenschaft *****. Nunmehrige Verwalterin ist die Dr. M***** I***** GmbH. Die Antragstellerin (Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft) begehrte, die Antragsgegnerin zu verpflichten, sämtliche Auftragsschreiben, Regiescheine, Rechnungen und Belege, jeweils im Original, zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2004 bis 2008 sowie die Originalkontoauszüge vom Tag der Errichtung bis zur Schließung ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 25. 8. 2005 erwarb die Klägerin von der Beklagten deren Miteigentumsanteile an der Liegenschaft *****, mit welchen Wohnungseigentum an einer Vielzahl von Objekten verbunden ist. Unter Punkt 4. Abs 2 des Kaufvertrags übernahm die Beklagte der Klägerin gegenüber die Haftung dafür, dass hinsichtlich der Kaufobjekte ua keine gerichtlichen Verfahren anhängig seien. Mit Kaufvertrag vom 25. 8. 2005 erwarb die Klägerin von der Beklagten deren Mite... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ob der EZ 3761 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Die Klägerin ist die Eigentümergemeinschaft. Der Beklagte ist Mit- und Wohnungseigentümer. Er hatte mit Kaufvertrag vom 6. 12. 2005 an dieser Liegenschaft 518/1620-tel Anteile (B-LNR 2) und 175/1620-tel Anteile (B-LNR 10) erworben, mit welchen Wohnungseigentum an Büro 2 und Büro 1 verbunden ist. Ob der Liegenschaft ist sub C-LNR 1a die Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gemäß § 19 WEG 1975... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin Eigentümergemeinschaft des Hauses *****, vertreten durch Mag. Anna-Maria Freiberger, Rechtsanwältin in Wien, gegen die Antragsgegnerin O***** GmbH, *****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Antragsteller wurde zum Zweck der Durchführung der in einem Verfahren nach den §§ 18 ff MRG im Zuge der Bewilligung der Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses dem Vermieter aufgetragenen Erhaltungsarbeiten ein Zwangsverwalter gemäß § 6 Abs 2 MRG bestellt. Über Antrag der Antragsteller wurde zum Zweck der Durchführung der in einem Verfahren nach den Paragraphen 18, ff MRG im Zuge der Bewilligung der Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses dem Vermiet... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat in den Jahren 1969 bis 1972 auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** insgesamt 193 Wohneinheiten errichtet, und zwar die Häuser *****. Die Zuteilung der Wohnungen an die Wohnungseigentumswerber erfolgte 1969 und 1970, die Wohnungsübergabe in der zweiten Jahreshälfte 1971 und im ersten Halbjahr 1972. Von der Beklagten wurde den Wohnungseigentümern eine Nutzungsgebühr vorgeschrieben, die auch eine Indstandhaltungsrücklage beinhaltete, woraus anstehe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines zugelassenen Rekurses an den Obersten Gerichtshof wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 527 Abs 2, § 528 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Zurückweisung eines zugelassenen Rekurses an den Obersten Gerichtshof wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 527, Absatz 2,, Paragraph 528, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung... mehr lesen...
Begründung: Einem Begehren der antragstellenden Wohnungseigentümergemeinschaft auf Herausgabe einer Instandhaltungsrücklage von EUR 33.149,47 nach Beendigung der Verwaltungstätigkeit gegen den bisherigen Verwalter hat dieser entgegengehalten, dieses Guthaben sei im Wesentlichen für Minderzahlungen von Wohnungseigentümern für Betriebskosten und Tilgungsraten aufgewendet worden, somit zur Überbrückung von Finanzierungslücken bei der Abdeckung der Bewirtschaftungskosten. Die Wohnungs... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §16 Abs1WEG 1975 idF vor 3.WÄG §16 Abs1 WEG 1975 §16 Abs3 WEG 2002 §31 WEG 1975 § 16 gültig von 01.01.1994 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 16 gültig von 01.09.1975 bis 31.12.1993 WEG 2002 § 31 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Wohnungseigentümerin des Geschäftslokals top Nr 1 der Wohnungseigentumsanlage *****. Die Hausverwaltung schrieb die monatlichen Akontozahlungen für den Zeitraum 1. 1. 1994 bis 30. 12. 1994 gegliedert in Instandhaltungsrücklagen und Betriebskosten zuzügliche Umsatzsteuer vor. Ab 1995 übersandte die Hausverwaltung den Wohnungseigentümern lediglich ausgefüllte Erlagscheine mit einem bestimmten Betrag, der die monatlich vorgeschriebenen Akontobetr... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §16 Abs1 WEG 1975 §16 Abs2 WEG 1975 §16 Abs3 WEG 2002 §31 Abs3 WEG 2002 §32 WEG 1975 § 16 gültig von 01.01.1994 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 16 gültig von 01.09.1975 bis 31.12.1993 WEG 1975 § 16 gültig von 01.01.1994 bis 30.06.2002 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war vom 1.1.1993 bis 30.6.1995 Verwalterin der Liegenschaft *****. Die Antragstellerin begehrt, der Antragsgegnerin unter Androhung einer Strafe von bis zu S 80.000,- aufzutragen, hinsichtlich der genannten Liegenschaft für den Zeitraum 1.1.1993 bis 30.6.1995 eine ordnungsgemäße Abrechnung im Sinne des § 17 Abs 1 Z 1 WEG zu legen und hiebei insbesondere eine vollständige und für jeden einzelnen Miteigentümer nachvollziehbare und ziffernmäßig ... mehr lesen...
Begründung: Sowohl die Antragsteller als auch die Antragsgegner sind Wohnungseigentümer der Liegenschaft mit der Adresse *****. Darauf befinden sich 22 Wohnungen, aber nur 17 Garagenplätze. Diese gehören zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft und werden von der Hausverwaltung an Wohnungseigentümer vermietet. Der Umstand, daß nicht jedem Wohnungseigentümer ein Garagenplatz zur Verfügung steht, hat in letzter Zeit vermehrt zu Konflikten bis hin zu Besitzstörungsklagen geführ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §16 Abs1WEG 1975 idF 3.WÄG §16 Abs2WEG 1975 idF 3.WÄG §19 WEG 2002 §31 Abs1 WEG 2002 §32 WEG 2002 § 31 heute WEG 2002 § 31 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 222/2021 WEG 2002 § 31 gültig von 01.10.2006 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
Begründung: Soweit die Entscheidungen der Vorinstanzen dem Obersten Gerichtshof zur Überprüfung vorliegen, stützen sie sich auf folgenden Sachverhalt: Der Antragsteller ist zu 122/10.285 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus G*****, die im übrigen im Mit- und Wohnungseigentum der Antragsgegner steht. Verwalterin der Liegenschaft war im hier interessierenden Zeitpunkt die zu 48) der Antragsgegner angeführte Dr.Wolfgang Walter D***** Immob... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §16 Abs1
Rechtssatz:
Wenn § 16 Abs 1 WEG die Verwendung der Rücklage zur Zwischenfinanzierung laufender Liegenschaftsaufwendungen erlaubt, die wegen großer Beitragsausfälle momentan gar nicht anders abzudecken sind, dann kann aus diesem Anlaß auch die Rücklage erhöht werden. Wenn Paragraph 16, Absatz eins, WEG die Verwendung der Rücklage zur Zwischenfinanzierung laufender Liegenschaftsaufwendungen erlaubt, die weg... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit den Wohnhäusern O***** 5, 9, 7 11 und 13. Mit der Behauptung, daß eine einfache Anteilsmehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer - konkret 13.738/20.000 Anteile - für die Umstellung der zentralen Ölheizungsanlage auf Fernwärme gestimmt habe, begehrten die Antragsteller am 20.1.1993, diese Umstellung der Heizanlage gerichtlich zu genehmigen. Stelle man die gesamten Umstell... mehr lesen...
Norm: ABGB §5 3.WÄG ArtIII AbschII Z1WEG §14 Abs3WEG §14 Abs4WEG aF §16 Abs1 ABGB Art. 4 § 5 heute ABGB Art. 4 § 5 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Ein dem Gericht zur Genehmigung vorgelegter vor dem Inkrafttreten des 3. WÄG gefaßter Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer (hier: Hei... mehr lesen...
Begründung: 1.) Auch wenn die Anzahl der zu entfernenden Sträucher nicht stimmen sollte (tatsächlich gehen die Feststellungen der Vorinstanzen dahin, daß die Beklagte fünf Sträucher entlang ihrer Terrasse und fünf weitere quer dazu pflanzte, S 8 des Ersturteils ON 37), läßt das Urteil des Berufungsgerichtes doch keine Zweifel daran offen, daß die Beklagte im markierten Bereich (Beilage C) alle Sträucher zu entfernen hat. Von einer mangelnden Bestimmtheit des Leistungsbegehrens... mehr lesen...
Begründung: Das Haus Klagenfurt, Fischlstraße 15 steht im Miteigentum. Mit den Miteigentumsanteilen ist untrennbar das Wohnungseigentum an einzelnen Wohnungen und Garagen verbunden. Den Beklagten steht als Ehegatten je zur Hälfte das gemeinsame Wohnungseigentum an einer Wohnung sowie an zwei Garagen in diesem Haus zu. Weil die Beklagten keine Akontierungen zur Abdeckung der laufenden Aufwendungen auf die Liegenschaft leisten, begehrte die klagende Partei mit der am 15. Dezember ... mehr lesen...
Als die Klage erhoben wurde, waren der Erstkläger gemeinsam mit seiner Ehefrau zu 197/10 000 Anteilen, der Zweitkläger gemeinsam mit seiner Ehefrau zu 205/10000 Anteilen, der Drittkläger gemeinsam mit seiner Ehefrau zu 213/10 000 Anteilen und die Beklagte zu 296/10 000 Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ 33 in der KG R mit dem Grundstück 133/3 Wohnhaus Nr. 123 in S. Mit diesen Mindestanteilen ist Wohnungseigentum an den Wohnungen Nr. 46 samt Garage Nr. 65, Nr. 25 samt Garage Nr... mehr lesen...
Die Antragstellerin ist Mehrheitseigentümerin des Hauses Wien 2., M-Gasse 1. Die Wohnungen dieses Hauses sind teils vermietet, teils stehen sie im Wohnungseigentum der Antragsgegner. Zwecks Beschaffung der erforderlichen Geldmittel für notwendige Reparaturarbeiten, die nach Ansicht der Antragstellerin im Hinblick auf die Höhe der damit verbundenen Kosten als wichtige Veränderungen im Sinne des § 835 ABGB zu qualifizieren sind, beantragte sie einerseits zu 41 Msch 21/75 des Erstge... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §14 Abs1 Z2 WEG 1975 §14 Abs1 Z3 WEG 1975 §15 Abs1 Z2 WEG 1975 §15 Abs1 Z3 WEG 1975 §16 Abs1 WEG 1975 § 14 gültig von 01.09.1999 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 14 gültig von 01.01.1994 bis 31.08.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 WEG 1975 § 14 gültig von ... mehr lesen...