RS OGH 1997/9/30 5Ob367/97z

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Norm

WEG idF 3.WÄG §16 Abs1

Rechtssatz

Wenn § 16 Abs 1 WEG die Verwendung der Rücklage zur Zwischenfinanzierung laufender Liegenschaftsaufwendungen erlaubt, die wegen großer Beitragsausfälle momentan gar nicht anders abzudecken sind, dann kann aus diesem Anlaß auch die Rücklage erhöht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108665

Dokumentnummer

JJR_19970930_OGH0002_0050OB00367_97Z0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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