Norm: B-VG Art89 Abs2WEG 1975 idF 3.WÄG §13 B-VG Art. 89 heute B-VG Art. 89 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 89 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 89 g... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 WEG 2002 §16 Abs2 WEG 1975 § 13 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 2002 § 16 heute WEG 2002 § 16 gültig ab 01.09.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/2024 WEG ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Kläger begehren in acht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen die Verurteilung der beklagten Partei (als Wohnungseigentumsorganisator einer Reihenhausanlage) zur Einwilligung in die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes gemäß § 25 WEG, soweit es sich um Ehegatten handelt unter Berücksichtigung der § 9 und 12 WEG. Die Kläger begehren in acht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung v... mehr lesen...
Norm: JN §55 Abs1 Z2 JN §55 Abs5WEG §9WEG §13 ZPO §11 Z1 B ZPO §11 Z2 C JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 J... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Kläger sind Wohnungseigentumsbewerber. Die für sie vorgesehenen Eigentumswohnungen sind ihnen zur Nutzung bereits übergeben worden, die Verbücherung ihrer Rechte ist jedoch noch nicht erfolgt. Die Kläger begehren von der Beklagten, die ebenfalls Wohnungseigentumsbewerberin ist, die Räumung eines in der den Klägern bei Abschluß ihrer Anwartschaftsverträge vorgelegten Bau- und Ausstattungsbeschreibung vorgesehen... mehr lesen...
Norm: MRG §2 WEG §13 MRG § 2 heute MRG § 2 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 2 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 MRG § 2 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind schlichte Miteigentümer (zu je 70/1250 Anteilen) an der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** Haus in Wien *****. Mit den (77/1111) Miteigentumsanteilen der Antragsgegnerin ist Wohnungseigentum verbunden, ebenso mit den Miteigentumsanteilen eines Teiles der anderen Miteigentümer. Die Antragsteller begehren unter Berufung auf die von ihrer Rechtsvorgängerin im Eigentum mit dem seinerzeitigen Alleineigentümer Endre G***** abgeschlos... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu 741/1.000 Anteilen und die Antragsgegner zu restlichen 259/1.000 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft in Wien *****. Mit einem Teil der Anteile der Erst- bis Viertantragsteller und mit den Anteilen des Erstantragsgegners ist Wohnungseigentum jeweils an einer Wohnung in diesem Haus verbunden. Die Anteile der Fünftantragstellerin und der Zweitantragsgegnerin stehen im schlichten Miteigentum. Die im Straßentrakt gelegene Wohnung top Nr.6 i... mehr lesen...
Begründung: Einem Begehren der Antragsteller stattgebend, hat das Erstgericht dem Antragsgegner mit Sachbeschluß vom 19. Juli 1991 aufgetragen, den Antragstellern binnen 14 Tagen gemäß § 17 Abs.2 Z 1 WEG 1975 in Ansehung ihres Mit- und Wohnungseigentums an der Liegenschaft EZ ***** der KG F***** (Haus D*****gasse 32) für die Kalenderjahre 1986 bis 1989 Rechnung zu legen und ihnen in geeigneter Weise Einsicht in die Belege zu gewähren. Dieser Auftrag ist mittlerweile in Rechtskraf... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 WEG 1975 §17 WEG 1975 § 13 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 17 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Pauletta D*****, Opernsängerin, ***** vertreten durch Dr. Werner Mayerhofer, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegner 1) Udo S*****, Architekt, ***** 2) Beate P*****, Angestellte, ***** 3) Sylv... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1981 oder 1982 haben die Antragsgegnerin und deren Kinder Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ ***** KG L***** mit dem Haus Wien, A*****gasse 13, erworben. Seit diesem Zeitpunkt wird das Haus von der Antragsgegnerin verwaltet. Schon in den Jahren 1982 und 1983 planten die Hauseigentümer den Verkauf von Liegenschaftsanteilen mit der Vergabe von Nutzungsrechten an bestimmten Wohnungen, um in weiterer Folge Wohnungseigentum zu begründen. Tatsächlich wurden... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 WEG 2002 §16 WEG 1975 § 13 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 2002 § 16 heute WEG 2002 § 16 gültig ab 01.09.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/2024 WEG 2002... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 WEG 1975 §26 Abs1 Z2 WEG 1975 § 13 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 26 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 26 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.1999 zuletzt geänder... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 WEG 1975 § 13 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002
Rechtssatz:
Wenngleich im Gründungsstadium einer Wohnungseigentumsgemeinschaft zwischen den einzelnen Wohnungseigentumsbewerbern keine gesetzlichen Rechtsbeziehungen bestehen, können diese doch vertraglich begründet werden.
E... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 WEG 1975 § 13 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit der Regelung des § 13 WEG setzt voraus, dass die durch das Wohnungseigentum begründete dingliche Rechtsgemeinschaft gegeben ist. Der erkennende Senat hält das Vorliegen dieser dinglichen Rechtsgemeinschaft auch für au... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist gemeinsam mit seiner Ehegattin Mit- und Wohnungseigentümer von 276/22.241-Anteilen an der Liegenschaft EZ 1655 KG Kleinmünchen. Die Antragsgegnerin ist die Verwalterin dieser Liegenschaft. Das Erstgericht wies den Antrag des Antragstellers, die Antragsgegnerin zur Vorlage der ordentlichen Rechnung und der Belege für die Jahre 1985 bis 1988 sowie zur Vorlage der Vorausschau für die Jahre 1985 bis 1989 zu verhalten, ab, weil die Antragsgegnerin i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind - neben zwei am Verfahren nicht Beteiligten - Miteigentümer der Liegenschaft Seefeld, Speckbacherstraße 731. Mit ihren Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an bestimmten Objekten verbunden. Die Kläger begehrten, den Beklagten schuldig zu erkennen, die in seinem Wohnungseigentum stehende Wohnung top.Nr.3 im Erdgeschoß binnen drei Monaten (in eventu binnen richterlicher Frist) derart umzubauen, daß sie dem rechtskräftigen Baubescheid ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §9 WEG 1975 §13 WEG 1975 §14 WEG 1975 §15 WEG 1975 §17 WEG 1975 §18 WEG 1975 § 9 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 13 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 §... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist gemeinsam mit seiner Ehegattin Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1655 KG Kleinmünchen. Die Antragsgegnerin ist Hausverwalterin dieser Liegenschaft. Mit dem von Franz Rupert S*** allein erhobenen Antrag begehrte der Antragsteller mit der Behauptung, die Antragsgegnerin habe ihrer gesetzlichen Verpflichtung, für das Jahr 1990 eine Vorschau zu legen (§ 17 Abs 2 Z 2 WEG) bisher nur unzureichend entsprochen, die Antragsgegnerin schuldi... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §4 WEG 1975 §13 WEG 1975 §26 WEG 1975 § 4 gültig von 01.01.1997 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 4 gültig von 01.09.1975 bis 31.12.1996 WEG 1975 § 13 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IWEG §13 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Es gebieten Treu und Glauben den Erwerber an die durch sein vorbehaltloses Anbot zum Erwerb einer Eigentumswohnung samt Miteigentumsanteil in diesem Haus dem Ver... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind gemeinsam Ehegattenwohnungseigentümer der im 1. Stock des Hauses Wien 19., Himmelstraße 73 B gelegenen Wohnung top. Nr. 4 sowie einer Garage in dessen Erdgeschoß samt Nebenräumen in dessen Dachgeschoß und in dessen Keller (top. Nr. 5). Darüber hinaus sind sie ebenfalls Ehegattenwohnungseigentümer an einer Schwimmhalle samt Sauna und Nebenräumen im Keller des Hauses. Schließlich ist die Erstantragstellerin auch noch Wohnungseigentümerin einer G... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 ff WEG 1975 § 13 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002
Rechtssatz:
Die §§ 13 bis 22 WEG gelten auch für gemischtes Miteigentum. Die Paragraphen 13 bis 22 WEG gelten auch für gemischtes Miteigentum.
Entscheidungstexte 4 Ob 520/89 Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Viktoria S*** war zu 6645/21175 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft Wien 16., Yppengasse 1, auf der sich ein Wohnhaus mit Eigentumswohnungen und ein weiteres Wohnhaus mit Hauptmietwohnungen befinden. Das zuletzt genannte Haus war ihr auf Grund einer Vereinbarung mit den übrigen Miteigentümern zur alleinigen selbständigen Verwaltung überlassen; diese führte in ihrem Auftrag Dkfm.Josefine E***. Viktoria S*** war auch befugt, ohne Zustimmung der übrigen M... mehr lesen...
Begründung: Die Miteigentümer der Liegenschaft EZ 595 KG Margarethen Wien 5., Kettenbrückengasse 17 sind zu 741/1000-Anteilen die Antragsteller und zu 259/1000-Anteilen die Antragsgegner. Mit 100/1000-Anteilen des Erstantragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 4, mit 126/1000-Anteilen des Zweitantragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 5, mit 29/1000-Anteilen der Drittantragstellerin ist Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 13, mit 87/1000-A... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 WEG 2002 §16 Abs2 Z1 WEG 1975 § 13 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 2002 § 16 heute WEG 2002 § 16 gültig ab 01.09.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/2024 W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte als seit 1. Jänner 1981 tätiger Verwalter der Wohnungseigentumsliegenschaft Wien 12., Schlöglgasse 47, aus der Verwaltungsabrechnung für die Jahre 1981, 1982 und 1983 von der beklagten Partei, die während des Verrechnungszeitraumes bücherliche Eigentümerin der Wohnung Stiege II top. Nr. 12 gewesen sei, gestützt auf das im gegenständlichen Verfahren über die Richtigkeit der Verwaltungsabrechnung eingeholte Sachverständigengutachten, den n... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 WEG 1975 §26 WEG 2002 §16 Abs2 WEG 1975 § 13 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 26 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 26 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.1999 zule... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 WEG 1975 § 13 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002
Rechtssatz:
1) Das Wohnungseigentum gibt dem WE zwar ein ausschließliches, aber durch die Pflicht zur Wahrung der Unversehrtheit der Substanz und des Charakters (äußeren Erscheinungsbildes) nicht nur des Hauses, sondern der ganzen Anlage sowie so... mehr lesen...