Norm: ABGB §830 B1 ABGB §830 B5 ABGB §843 A WEG 2002 §3 Abs1 Z3 WEG 2002 §13 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil wies das Berufungsgericht das auf Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft der Streitteile an bestimmten Liegenschaftsanteilen durch Realteilung, bücherliche Ab- und Zuschreibung sowie
Begründung: von Wohnungseigentum an den solcherart veränderten ideellen Miteigentumsanteilen der Erst- und Zweitbeklagten gerichtete Klagebegehren ab und erklärte die ordentliche Revision mangels erheblicher Rechtsfrage für nicht zulässig. Rechtli... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands hinsichtlich jedes einzelnen Klägers bzw hinsichtlich jeweils von Eigentumspartnern den Betrag 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteigt. Den Rekurs an den Obersten Gerichtshof hat das Berufungsgericht gemäß § 519 Abs 1 Z 2 ZPO für zulässig erklärt, weil zur Frage der offensichtlichen Unterbewertung mehrerer, auf § 364 Abs 3 ABGB gegründeter, miteinander verbundener Ansprüche keine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Ehegatten und jeweils zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****; die Beklagte ist zur Hälfte Miteigentümerin dieser Liegenschaft. Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** hat die Liegenschaftsadresse *****, H*****gasse 11a, und weist eine Gesamtfläche von 2.008 m² auf; sie besteht aus dem GST-NR 406/2 Baufläche (begrünt) im Ausmaß von 1.861 m² und dem GST-NR 406/18 Baufläche (Gebäude) im Ausmaß von 147 m². Auf der Liegenschaft... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Mit- und Wohnungseigentümer dreier Liegenschaften, und zwar der Liegenschaften EZ *****, EZ ***** und EZ ***** je Grundbuch ***** (KG *****).
Begründung: von Wohnungseigentum und (erstmaliger) Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten erfolgte betreffend die EZ ***** mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 14. 11. 1972 (Blg ./I), betreffend die EZ ***** mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 28. 11. 1972 (Blg ./J) und betreffend die EZ ***** mit Kauf... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete Maria D***** und der Beklagte waren verheiratet; ihre Ehe ist seit mehr als einem Jahr rechtskräftig geschieden. Beide sind nach wie vor zu je 11.682/44.968 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft in Saalbach; mit diesen Anteilen ist jeweils das Wohnungseigentum an der Wohnung W 2 untrennbar verbunden. Der Kläger beantragte zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 35.819,56 EUR sA die Exekution durch Zwangsversteigerung der im Eigentum... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete Maria D***** und der Beklagte waren verheiratet; ihre Ehe ist seit mehr als einem Jahr rechtskräftig geschieden. Beide sind nach wie vor zu je 11.682/44.968 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft in Saalbach; mit diesen Anteilen ist jeweils das Wohnungseigentum an der Wohnung W 2 untrennbar verbunden. Die Klägerin beantragte zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 32.000 EUR sA die Exekution durch Zwangsversteigerung der im Eigentum ... mehr lesen...
Begründung: Das Wohnungseigentumsobjekt der Antragsteller liegt in einem dreistöckigen Wohnhaus, dessen hintere, zum Garten hin liegende Fassade eine Lamellenverkleidung aufweist. Die Wohnung der Antragsteller liegt im ersten Stock. Die Antragsteller haben an der gartenseitigen Außenfassade ein Klimagerät in einer vorhandenen Nische der Fassade angebracht, sodass es mit dem etwas weiter nach vorn gebauten Fassadenteil abschließt und über diesen nicht hinausragt. An der gartenseitige... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben von der Beklagten mit Einzelkaufverträgen jeweils Anteile an der Liegenschaft M***** erworben, wobei jedem einzelnen von der Beklagten die Durchführung bestimmter Sanierungsarbeiten zugesagt wurde. Mangels Erbringung der entsprechenden Leistungen machen die Kläger - im Übrigen gestützt auf einen Mehrheitsbeschluss aller Wohnungseigentümer - gegen die Beklagte das Deckungskapital für die Durchführung der Arbeiten als Erfüllungsinteresse geltend. Überwi... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1 ABGB §830 B5 EO §331 D WEG 2002 §13 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Begründung: Die in aufrechter Ehe verheirateten Streitteile sind zu je 72/557 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft; ihre Anteile sind gemäß § 12 Abs 1 WEG 1975 verbunden. Die in aufrechter Ehe verheirateten Streitteile sind zu je 72/557 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft; ihre Anteile sind gemäß Paragraph 12, Absatz eins, WEG 1975 verbunden. Der Betreibende beantragte, ihm auf Grund eines vollstreckbaren Urteils zur Hereinbringung von 152.... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- bis Fünftantragsgegner fassten am 28./29. 11. 2002 den am 13. 12. 2002 im Haus angeschlagenen Beschluss wie folgt: "1.) Wir fassen den Beschluss, die Hausverwaltung Dipl. Ing. Kurt D***** GmbH auch ab 1. 1. 2003 weiterhin als gemeinsamen Verwalter für 3 Jahre zu beauftragen bzw. als Verwalter zu bestellen. Herr Alireza A***** wird bevollmächtigt, einen Verwaltungvertrag namens der Wohnungseigentümergemeinschaft zu unterfertigen. 2.) Wir fassen daher den Besch... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 Bc WEG 1975 §9 WEG 2002 §13 ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898 WEG 1975 § 9 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 2002 § 13 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus D*****. Es ist dies ihr ehemaliges Elternhaus. Tiefe Zerwürfnisse zwischen den Geschwistern haben bereits zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. Das gegenständliche Verfahren ist seit 10. 10. 1995 gerichtsanhängig. Seine ungewöhnliche Dauer ist ua auf ein mehrmaliges Ruhen zurückzuführen. In der Sache geht es (nach der Zurückziehung bzw Erledigung anderer Sachan... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge kurz Klägerin) ist zu einem Fünftel Miteigentümerin einer Liegenschaft und bewohnt in dem auf dieser errichteten Haus die Wohnung Nr 5 im dritten Stock, an der ihr mit Kaufvertrag vom 15. 3. 1996 die Einräumung von Wohnungseigentum zugesagt wurde. Die Beklagten und Widerkläger (in der Folge kurz Beklagten) sind je zu 1/10 Miteigentümer derselben Liegenschaft; ihnen wurde mit Kaufvertrag vom 15. 3. 1996 die Einräumung des Woh... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1998 wurde an der Liegenschaft EZ *****, GB ***** Wohnungseigentum begründet. Die Antragsteller sind Wohnungseigentümer. In den Kaufverträgen der heutigen Wohnungseigentümer mit dem Wohnungseigentumsorganisator N***** GmbH, die vor dem Juni 1996 geschlossen wurden, ist vereinbart, dass die Käufer der Verkäuferin Auftrag und Vollmacht zur Verwaltung der Wohnhausanlage für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Rechtskraft der Benützungsbewilligung erteilen. Die Verk... mehr lesen...
Norm: WEG §13WEG idF WRN 1999 §23 Abs4WEG idF 3.WÄG §26
Rechtssatz:
Auch Wohnungseigentumsbewerbern, für die eine Zusage über die Einräumung des Wohnungseigentums grundbücherlich angemerkt ist und die noch nicht schlichtes Miteigentum erworben haben, steht der außerstreitige Rechtsweg nach § 26 WEG offen, soweit es um Verwaltungsangelegenheiten der Liegenschaft geht. Ausgeschlossen sind Angelegenheiten nach § 13 WEG, weil diese nicht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auszugehen ist davon, dass sich die Klägerin (RM-Werberin) mit der Ablehnung einer Wegehalterhaftung der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 1319a ABGB (wie sie etwa in 5 Ob 283/99z = RdW 2000, 344 gegenüber Mit- und Wohnungseigentümern der Liegenschaft grundsätzlich bejaht wurde) abgefunden hat, weil der im konkreten Fall mit dem Räum- und Streudienst beauftragte Wegbetreuer Lorenz F nicht zu den "Leu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin errichtete um das Jahr 1984 im Ortszentrum von L***** ein Wohn- und Geschäftshaus auf einer in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft, wozu ihr am 22. 12. 1981 die Baubewilligung erteilt worden war. Im Zug des Verkaufs einzelner Wohnungseinheiten erfolgten aufgrund von Wünschen der Kaufinteressenten Umplanungen und eine von der ursprünglichen Baubewilligung abweichende bauliche Ausführung des Gebäudes, der die Klägerin als Bauwerberin durch einen am 7. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §339WEG §13 cZPO §454
Rechtssatz: Der Wohnungseigentümer genießt als Mitbesitzer der allgemeinen Teile der Liegenschaft (hier: Mauer zwischen der Wohnung und dem Gang) gegenüber Eingriffen durch Dritte jedenfalls Besitzerschutz; ob daneben auch die Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (§ 13 c WEG) Besitzstörungsklage einbringen könnte, bleibt dahingestellt. Die Verbesserung der zunächst unschlüssigen Besitzstörungsklage ist auch noch auße... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 A ABGB §834 ABGB §835 A ABGB §914 IIIh WEG 1975 §3 WEG 1975 §13 WEG 1975 §14 WEG 1975 §15 WEG 1975 §16 WEG 1975 §17 WEG 1975 §18 WEG 1975 §19 WEG 1975 §20 ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 834 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Alleineigentümerin einer Liegenschaft mit einem Haus. Mit Kaufvertrag vom 25.11.1982 erwarb die Beklagte einen Miteigentumsanteil von 6/100. Es wurde ihr vorläufig (bis zur Schaffung von Wohnungseigentum) das nur obligatorische ausschließliche Verfügungs- und Nutzungsrecht an einer Wohnung eingeräumt und die
Begründung: von Wohnungseigentum auf Kosten der Klägerin vereinbart. P. V. des Kaufvertrages (Beil I) lautet: P. römisch fünf. des Kaufvertr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 Ba WEG 1975 §13 litc ABGB § 1120 heute ABGB § 1120 gültig ab 01.01.1812 WEG 1975 § 13 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002
Rechtssatz:
Im Falle eine... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 1978 Hauptmieter einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten, an denen im Laufe der Zeit Wohnungseigentum begründet wurde. Auch an der vermieteten Wohnung des Beklagten wurde Wohnungseigentum begründet. Die Erstklägerin ist Wohnungseigentümerin. Beide Klägerinnen sind neben anderen Personen Miteigentümer der Liegenschaft sowie Wohnungseigentümer hinsichtlich mehrerer Wohnungen (Beil A). Die Kläger kündigten am 4.9.1995 die Wohnung ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 WEG 1975 §13a WEG 1975 §14 WEG 1975 §23 WEG 1975 § 13 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 13a gültig von 01.09.1999 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 13a gültig von 01.01.1994 bis 31.08.1999 ... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Das Verhältnis zwischen Wohnungseigentumsorganisator und Wohnungseigentumswerber ist grundsätzlich obligatorischer Natur (vgl MietSlg 42/8). Zwischen den einzelnen Wohnungseigentumsbewerbern bestehen im Gründungsstadium noch keine gesetzlichen Rechtsbeziehungen (MietSlg 42.455), sodaß vor der
Begründung: von Wohnungseigentum auch die Bestimmungen über die Verwaltung (§§ 13 ff WEG) noch nicht Anwendung zu finden habe... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §12 WEG 1975 §13 WEG 1975 § 12 gültig von 01.01.1997 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 12 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 WEG 1975 § 12 gültig von 01.09.1975 bis 31.12.1993 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Individualrechte des § 13 WEG stehen dem Wohnungseigentümer zu (MietSlg 41.459, 45.539; Palten, Wohnungseigentumsrecht Rz 100; Würth in Rummel2 § 13 WEG Rz 1). Das Wohnungseigentum wird gemäß § 12 Abs 1 WEG durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben. Die Individualrechte des § 13 WEG sind daher vom jeweiligen bücherlichen Wohnungseigentümer wahrzunehmen; im hier maßgeblichen Zeitpunkt vor Verbücherung de... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 1/6 Miteigentümer und die Antragsgegnerin zu 5/6 Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****. Die Antragsgegnerin ist Verwalterin dieser Liegenschaft (AS 2 und 28). Der Antragsgegner begehrt unter Darstellung von der Antragsgegnerin anzulastenden Pflichtverletzungen, die Antragsgegnerin als Verwalterin dieser Liegenschaft abzuberufen und einen Hausverwalter aus dem Kreis der behördlich konzessionierten Immobilienverwal... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1 ABGB §831 ABGB §841 ABGB §843 AWEG 1975 idF 3.WÄG §2 Abs2 Z2 WEG 2002 §3 Abs1 Z3 WEG 2002 §13 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 831 heute ABGB § 831 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...