Norm: MRG §12a Abs2 MRG §16 PAbs8 MRG §16 Abs9 MRG §45 Abs1 MRG §45 Abs2 MRG §46 Abs2 MRG §46a Abs6 MRG § 12a heute MRG § 12a gültig von 01.01.2007 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 MRG § 12a gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war bis zum 30. 6. 2000 Mieter der Wohnung top Nr 12 im Haus ***** in *****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Am 19. 4. 2000 erklärte der Antragsteller gegenüber dem Hausverwalter der Antragsgegnerin eine außergerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses per 30. 6. 2000. Mit Telefax vom 18. 5. 2000 zeigte der Antragsteller dem Rechtsvertreter der Antragsgegnerin an, dass er während der letzten 10 Jahre Aufwendungen im Umfang von ca S 1 Mi... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter, der Antragsgegner ist Vermieter der im Objekt ***** gelegenen Wohnungen. Die Antragsteller beantragten - soweit für das Revisionsrekursverfahren erheblich - die Überprüfung der ordnungsgemäßen Vorschreibung und der Angemessenheit der seit 7. 9. 1995 begehrten Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge sowie, den Antragsgegner allenfalls zur Rückzahlung dieses seit 1. 10. 1995 eingehobenen Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge zu verhalten... mehr lesen...
Norm: ABGB §886 MRG idF 3.WÄG §45 Abs2 WGG §14d Abs4 ABGB § 886 heute ABGB § 886 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 WGG Art. 1 § 14d heute WGG Art. 1 § 14d gültig ab 19.03.2025 zuletzt geä... mehr lesen...
Norm: ABGB §886 MRG idF 3.WÄG §45 Abs2 WGG §14d Abs4 ABGB § 886 heute ABGB § 886 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 WGG Art. 1 § 14d heute WGG Art. 1 § 14d gültig ab 19.03.2025 zuletzt geä... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter (Nutzungsberechtigter) einer Wohnung, die im Eigentum der Antragstellerin, einer gemeinnützigen Bauvereinigung, steht. Seit 1.1.1986 werden vom Antragsteller unter Berufung auf § 14d WGG Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge eingehoben. Die Schreiben, mit denen dem Antragsteller die erstmalige Einhebung und spätere Erhöhungen des EVB angekündigt wurden, richteten sich jeweils an die Mieter der betreffenden Wohnhausanlage und hatten - a... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §45MRG idF 3.WÄG §45 Abs2
Rechtssatz:
Die Neufassung des § 45 MRG durch das 3. WÄG ist mit 1. März 1994 in Kraft getreten; erst ab diesem Zeitpunkt kann der "neue" Erhaltungsbeitrag und Verbesserungsbeitrag - unter Einhaltung der in § 45 Abs 2 MRG vorgeschriebenen Einmonatsfrist frühestens zum 1. Mai 1994 - gefordert werden. Die Neufassung des Paragraph 45, MRG durch das 3. WÄG ist mit 1. März 1994 in Kraft getret... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 1 MRG angerufene Erstgericht stellte eine Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes betreffend die Wohnung ***** vom 1.3. bis 30.11.1994 durch die Vorschreibung eines Hauptmietzinses einschließlich Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages in Höhe von monatlich S 1.371,08 um monatlich S 1.237,35 und vom 1.12.1994 bis 30.11.1995 durch Vorschreibung eines Hauptmietzinses einschließlich Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages von S 1.517,40... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Mietvertrag vom 6.8.1993 vermietete die beklagte Partei die Wohnung in 1230 Wien, K*****, per 1.7.1993 an Werner B*****. In § 10 des Mietvertrages ist festgehalten, daß der Mietgegenstand dem Mieter in brauchbarem Zustand übergeben wird, daß der Mieter den Mietgegenstand besichtigt hat und daß er ihn unter Verzicht auf die Rüge von Mängeln, die nicht in einem Übergabeprotokoll festgehalten sind, übernimmt. Der Mieter verpflichtet sich in dem Vertrag, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1376 MRG §45 Abs2 ABGB § 1376 heute ABGB § 1376 gültig ab 01.01.1812 MRG § 45 heute MRG § 45 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Norm: MRG §45 Abs2 MRG § 45 heute MRG § 45 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 45 gültig von 01.01.2002 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 45 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2001 ... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht stellte fest, daß der Antragsgegner durch Vorschreibung eines Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages im Zeitraum 1.3.1990 bis 31.12.1991 in Höhe von monatlich S 2.703,66 sowie im Zeitraum vom 1.9.1992 bis 28.2.1993 in Höhe von monatlich S 2.993,39 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß für die Wohnung Tür Nr. 9 im Haus *****, um diese Beträge überschritten habe. Es ging hiebei im wesentlichen davon aus, daß der Antragst... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter (oder Nutzungsberechtigter) in dem der Antragsgegnerin gehörenden Wohnhaus in Statzing Nr. 58. Die Antragsgegnerin hebt ab 1. Oktober 1987 vom Antragsteller einen monatlichen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag gemäß § 14 d WGG von S 459,24 ein. Dieser Betrag liegt innerhalb des durch § 14 d Abs 3 WGG normierten Rahmens. Für dieses Wohnobjekt ist der Abbruch weder bewilligt noch aufgetragen. Die Baubewilligung lag im Zeitpunkt des erstm... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Beteiligten sind die Mieter des Hauses Wien 1., Wieslingerstraße 1, dessen Eigentümerinnen die Antragsgegnerinnen sind. Die Antragsteller begehrten bei der Schlichtungsstelle unter anderem die Feststellung, die Antragsgegnerinnen hätten durch die Vorschreibung eines Erhaltungsbeitrages ab 1. Dezember 1984 das gesetzliche Mietausmaß überschritten. Sie brachten im wesentlichen vor, die Antragsgegnerinnen hätten nicht angegeben, welche Erhaltu... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 MRG §16 Abs2 Z2 MRG §45 Abs2 MRG § 16 heute MRG § 16 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 16 gültig von 01.04.2025 bis 30.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2021 MRG § 16 gültig von 19... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit dem Jahre 1939 Mieterin der 212 m2 Nutzfläche umfassenden Bestandräumlichkeiten Nr. 8 in dem nun dem Antragsgegner gehörigen Haus Gumpendorferstraße 8 im 6.Wiener Gemeindebezirk. Ursprünglich waren diese Räumlichkeiten, in denen sich bei Anmietung auch ein funktionsfähiges Bad mit Badewanne und Kohle-Badeofen befand, für Bürozwecke vermietet worden, doch wurde der Bestandzweck im Jahre 1943 einvernehmlich auf eine Wohnung geändert. Bei de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 E MRG §45 Abs2 ABGB § 1096 heute ABGB § 1096 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MRG § 45 heute MRG § 45 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 E MRG §45 Abs2 ABGB § 1096 heute ABGB § 1096 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MRG § 45 heute MRG § 45 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1969 Eigentümer der Liegenschaft Kapfenberg, Grazer Straße 6. Das auf dieser Liegenschaft im Jahre 1579 errichtete Haus besteht aus einem Hauptgebäude, das einen ersten Stock aufweist, und einem angebauten niedrigeren Nebengebäude. Im Hauptgebäude sind im Erdgeschoß zwei Geschäftsräume und im ersten Stock drei Wohnungen untergebracht. Im Nebengebäude befinden sich unter anderem ein Friseurgeschäft und das von der Antragsgegnerin gemietete ... mehr lesen...
Norm: MRG §45 Abs2 MRG § 45 heute MRG § 45 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 45 gültig von 01.01.2002 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 45 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2001 ... mehr lesen...
Norm: MRG §45 Abs2 MRG § 45 heute MRG § 45 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 45 gültig von 01.01.2002 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 45 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2001 ... mehr lesen...
Norm: MRG §45 Abs2 MRG § 45 heute MRG § 45 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 45 gültig von 01.01.2002 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 45 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2001 ... mehr lesen...
Norm: MRG §45 Abs2 WGG §14d MRG § 45 heute MRG § 45 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 45 gültig von 01.01.2002 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 45 gültig von 01.01.2002 bis 31.12... mehr lesen...
Norm: MRG §45 Abs2 MRG § 45 heute MRG § 45 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 45 gültig von 01.01.2002 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 45 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2001 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Vertrag vom 22. März 1978 kamen der Antragsteller und dessen Mutter, Erna S***, mit dem Antragsgegner überein, die vom Antragsteller und dessen Mutter bis dahin im ersten Stock der dritten Stiege des Hauses des Antragsgegners in Graz, Jakominiplatz 16, gemietete Wohnung dem Antragsgegner "tauschweise" gegen
Begründung: eines Mietverhältnisses an einer im dritten Stock desselben Hauses gelegenen Wohnung zur Verfügung zu stellen und das bisher bestehende Mietverhält... mehr lesen...
Norm: MRG §45 Abs2 MRG § 45 heute MRG § 45 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 45 gültig von 01.01.2002 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 45 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2001 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat nach dem Antrag der Mieterin mit Sachbeschluß festgestellt, daß der vereinbarte Bestandzins für das von der Antragstellerin gemietete Objekt in der Schulgasse 1 in Schrems, bestehend aus Wohnung und Geschäftslokal im Ausmaß von insgesamt 237,96 m 2 Fläche, pro Monat S 400,- zuzüglich Umsatzsteuer betrage und der Vermieter für den Zeitraum vom 1.7.1983 bis 20.3.1985 zu Unrecht einen Erhaltungsbeitrag für dieses Objekt von der antragstellenden Miet... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung Nr ***** in dem der Antragsgegnerin gehörigen Haus K*****gasse im ***** Wiener Gemeindebezirk. Der für das Rechtsverhältnis der Parteien maßgebliche Mietvertrag vom 8.11.1940 begründete das Mietrechtsverhältnis ab 15.11.1940 und legte unter "§ 4. Beschaffenheit und zugesagte Arbeiten in den Mieträumen" fest: "2. Der Vermieter verpflichtet sich - vor dem Einzug des Mieters oder, wenn dies nicht möglich ist, - bis spätestsens ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs1 Z7 MRG §19 Abs1 MRG §45 Abs2 MRG § 16 heute MRG § 16 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 16 gültig von 01.04.2025 bis 30.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2021 MRG § 16 gültig von 19... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin des Hauses Wien 10., Davidgasse 7. Die Antragsteller sind Mieter von Wohnungen in diesem Haus. Seit 1. September 1983 wird von der Antragsgegnerin den Mietern ein erhöhter Mietzins in der auf Grund der Beilage 3 außer Streit gestellten Höhe vorgeschrieben und von den Mietern auch bezahlt. Dieser Betrag setzt sich aus dem Hauptmietzins von 1 S je Friedenskrone und einem 'Annuitätenbetrag' zusammen. Vor der Vorschreibung des erhöhten... mehr lesen...