Norm
MRG §45 Abs2Rechtssatz
Ein ausdrückliches oder stillschweigendes Einverständnis des Mieters mit der Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages enthebt das Gericht in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 13 MRG somit nicht der Verpflichtung einer Überprüfung der Frage, ob die erstmalige Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages dem Gesetz entspricht und daher überhaupt wirksam ist.Ein ausdrückliches oder stillschweigendes Einverständnis des Mieters mit der Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages enthebt das Gericht in einem Verfahren nach Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 13, MRG somit nicht der Verpflichtung einer Überprüfung der Frage, ob die erstmalige Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages dem Gesetz entspricht und daher überhaupt wirksam ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070617Dokumentnummer
JJR_19870303_OGH0002_0050OB00117_8600000_004