Norm: MRG §12a Abs2MRG §16 PAbs8MRG §16 Abs9MRG §45 Abs1MRG §45 Abs2MRG §46 Abs2MRG §46a Abs6
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung der Präklusionsregelungen der §§ 16 Abs 8 und 9 MRG bzw §§ 12a Abs 2, 45 Abs 1 und 2, 46 Abs 2 und 46a Abs 6 MRG bei einer vom Vermieter ohne jede gesetzliche oder vertragliche Grundlage vorgenommenen Anhebung des vertraglich vereinbarten Hauptmietzinses ist mangels Vorliegens einer planwidrigen Gesetzeslücke ausgesch... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller waren bis August 2008 Mieter eines Geschäftslokals in *****. Die Antragsgegner sind Leasingnehmer des Liegenschaftseigentümers hinsichtlich des gesamten Hauses. Seit 1. 7. 1995 wurde den Antragstellern (bzw ihren Rechtsvorgängern) zusätzlich zum vereinbarten Hauptmietzins ein Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag vorgeschrieben. Mit Bescheid der Stadt V***** vom 14. 2. 2006 wurde für das Haus ***** eine Abbruchsbewilligung erteilt und zuletzt bis 9. 3. 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 FMRG §16MRG §45 Abs1
Rechtssatz: Die Beurteilung der Erheblichkeit eines Aufwandes zur Beseitigung der Unbrauchbarkeit einer Wohnung hängt regelmäßig von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab. Eine für jede Fallgestaltung passende betragliche Grenze kann daher nicht vorgegeben werden. Wird wegen des Fehlens jedweder Heizmöglichkeit (bei vorhandenen Kaminöffnungen) in Verbindung mit einem mangels eines Wasserhahnes un... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 BbMRG §2 Abs1MRG §37 Abs1 Z13MRG §45 Abs1WEG 1975 §1 Abs1
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 13 MRG iVm § 45 MRG geht es primär um einen Interessenausgleich zwischen dem Mieter und demjenigen, der den Mietzins lukriert. Mögen sich auch alle Miteigentümer der Liegenschaft in der Rechtsposition des Vermieters befinden, betrifft das Verfahren doch in erster Linie den Wohnungseigentümer der vermieteten Wohnung. Ihm kommt da... mehr lesen...
Norm: MRG §45 Abs1StadtErnG §33 Abs3WWG §15
Rechtssatz: Im Fall der Einhebung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen führt die Überwälzung (als Erhöhung des Hauptmietzinses) von Tilgungsraten oder erhöhten Tilgungsraten aus einem Wohnhauswiederaufbaudarlehen zu keiner Mehrbelastung des Mieters, weil sich der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag als jeweilige Differenz zwischen 2/3 des Kategoriemietzinses und dem Hauptmietzins im selben Ausm... mehr lesen...
Norm: MRG §45 Abs1
Rechtssatz: Erhöhungen des Hauptmietzinses führen zu einer Verringerung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags und umgekehrt, sodaß das wirtschaftliche Ergebnis davon so lange nicht berührt wird, als der Hauptmietzins nicht die Sätze für den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag übersteigt. Bei der Berechnung sind dem eigentlichen Hauptmietzins alle Mietzinsbestandteile zuzuschlagen, die dieselbe Funktion haben wie der Zusc... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hält die im Obergeschoß einer im Eigentum der Beklagten stehenden Baulichkeit gelegene, über eine Freitreppe und Terrasse erreichbare, aus drei Zimmern, einer Kammer, Küche, Bad, WC, Vorraum und Vorzimmer bestehende Raumeinheit mit einer Nutzfläche von 100,05 m2 als Mieterin in Bestand, seit ihr ihre Mutter (im Jahre 1981) die Mietrechte (iS des § 19 Abs 4 MG) überlassen hatte, in die diese (im Jahr 1955) nach dem Tod ihres Ehemannes eingetreten war, der... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller mieteten ab 15.1.1970 zu Geschäftszwecken, und zwar für eine Prägeanstalt, das im Haus der Antragsgegnerin Wien 3., Ungargasse 65 gelegene Geschäftslokal top.Nr.3, bestehend aus einem Gassenladen und einem gassenseitigen Raum mit einer Nutzfläche von zusammen 43,75 m2 sowie aus Kellerräumlichkeiten mit einer Fläche von 69,25 m2. Das Mietverhältnis wurde per Dezember 1983 beendet. Im Zeitraum 1.11.1982 bis 30.9.1983 wurde den Antragstellern auf der Bas... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2MRG §45 Abs1
Rechtssatz: Ob die Eignung für Wohnzwecke oder Geschäftszwecke (jeweils im Zeitpunkt der Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages) besteht, ist weder nach der subjektiven Ansicht der Vertragsteile noch nach der tatsächlichen Verwendung, sondern nach dem objektiven Zustand der Räume - auch unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften - zu beurteilen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2MRG §45 Abs1
Rechtssatz: Der Berechnung des Erhaltungsbeitrages (und Verbesserungsbeitrages) nach § 45 Abs 1 Z 1 und Z 2 erster Fall MRG ist die Nutzfläche des Mietgegenstandes im Zeitpunkt der Vorschreibung zugrundezulegen. Mitgemietete Kellerräume sind bei der Berechnung der Nutzfläche zu berücksichtigen, soweit sie ihrer Ausstattung nach für Wohnzwecke oder Geschäftszwecke geeignet sind. Die Eignung für geschäftliche Lagerz... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin mehrerer zu Geschäftszwecken in Bestand genommener Objekte in dem den Antragsgegnerinnen gehörenden Haus Wien 6., Gumpendorferstraße 81. Gegenstand des Rekursverfahrens ist die Frage, ob der Überprüfung der Angemessenheit des von den Antragsgegnerinnen der Antragstellerin vorgeschriebenen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages der Ausstattungs-(und Erhaltungs-)Zustand der Objekte im Zeitpunkt des Mietvertragabschlusses oder der erstmali... mehr lesen...